Gutachten für den Europäischen Gerichtshof:EU-Datenabkommen mit USA droht das Aus

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Datenschutz-Aktivist Max Schrems kann sich freuen: Das Gutachten ist in seinem Sinne ausgefallen.

(Foto: AFP)
  • Daten von EU-Bürgern sind auf Servern in den USA nicht sicher. Das hat Generalanwalt Yves Bot in seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellt.
  • Damit könnte Unternehmen wie Facebook künftig der Datenexport von Europa in die USA verboten werden.
  • Angestrebt wurde die Klage vom österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems. Der EuGH ist nicht an das Gutachten Bots gebunden, folgt ihm aber in den meisten Fällen.

Gutachten unterstützt Klage gegen Facebook

Die Server in den USA sind kein "sicherer Hafen" für die Daten von EU-Bürgern. Das ist die Einschätzung von Generalanwalt Yves Bot in seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der EuGH muss jetzt entscheiden, ob Konzerne wie Facebook und Google weiterhin die Daten ihrer europäischen Nutzer in die USA weiterleiten dürfen. Die Richter sind nicht an das Gutachten gebunden, folgen ihm aber in der Regel.

Facebook und Google leiten die persönlichen Daten ihrer Nutzer aus der EU in die USA weiter, um sie dort auf Servern zu speichern. Der österreichische Datenschutz-Aktivist Max Schrems hatte deshalb gegen das EU-Tochterunternehmen Facebooks mit Sitz in Dublin geklagt. Folgt der EuGH jetzt der Einschätzung von Generalanwalt Bot, könnte das Abkommen zum automatischen Austausch von Daten mit US-Firmen scheitern.

Im Jahr 2000 hatte die EU-Kommission entschieden, dass ein Drittland wie die USA ein ausreichendes Schutzniveau für persönliche Daten bietet. Generalanwalt Bot zufolge sollte diese Entscheidung für ungültig erklärt werden. Seiner Meinung nach hätte sie spätestens nach den Enthüllungen Edward Snowdens ausgesetzt werden müssen.

Weitergabe von Daten an die NSA verletzt Grundrechte

Ein Export von Daten in die USA ist laut EU nur dann erlaubt, wenn ein "angemessenes Schutzniveau" vorliegt. Es dürfen dabei keine Grundrechte verletzt werden, wie etwa das Grundrecht auf Privatsphäre. Da die NSA jedoch Zugriff auf die bei US-Unternehmen wie Facebook und Google gespeicherten Nutzerdaten bekommen kann, ist der Schutz der Privatsphäre nicht mehr gesichert.

Das sogenannte "Safe Harbour"-Abkommen der EU-Kommission erleichtert den Datenexport in die USA, wenn sich US-Unternehmen selbst verpflichten, bestimmte Datenschutzprinzipien einzuhalten. Doch eine Weitergabe von Daten an US-Behörden zur Massenüberwachung ist davon nicht abgedeckt. In den vergangenen zwei Jahren hat die EU-Kommission das "Safe Harbour"-Abkommen mit den USA neu verhandelt - unter der Annahme, dass in den USA und der EU das gleiche Datenschutz-Niveau besteht. Durch eine gegenteilige Entscheidung des EuGH könnte dieses Abkommen nun scheitern.

Für Aktivist Schrems ist das Gutachten ein wichtiger Etappensieg: "Jetzt müssen wir nur hoffen, dass die Richter des Gerichtshofs der Meinung des Generalanwalts im Grunde folgen werden", sagt er in einer ersten Stellungnahme. Schrems hatte sich zunächst an den obersten irischen Gerichtshof gewandt, der den Fall an den EuGH abgab. Nun müssen die Luxemburger Richter entscheiden, ob die irischen Datenschutzbehörden an das Safe-Harbour-Abkommen gebunden sind oder ob sie eigene Ermittlungen zum Datenschutz bei Facebook anstellen müssen.

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