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24.04.2008    8:00 Uhr Drucken  |  Versenden  |  Kontakt
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Politische Schizophrenie

Die SPD bescheinigt Wolfgang Clement, für die Wahlniederlage in Hessen verantwortlich zu sein. In einem konfusen Dokument rechnet die Partei mit Clement ab - und belässt es bei einer Rüge.
Ein Kommentar von Dirk Graalmann

Man muss nicht lange im Grundgesetz schmökern, um auf die Grundlage der Rechtsprechung zu stoßen. In Artikel 3, Satz 1 heißt es: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Das ist seit nunmehr knapp 60 Jahren gültiges Recht.


Wolfgang Clement
Wolfgang Clement, der Mann, der die innerparteiliche Solidarität "massiv verletzt" hat.
Foto: ddp
 

Bei der SPD hat man sich im Fall Clement nun für eine neue Form der Rechtsprechung entschieden. Eigentlich, so folgt aus der Begründung der Schiedskommission, haben die Antragsteller mit ihrer Ausschluss-Forderung ja Recht, aber bei einem Prominenten wie Clement müsse man schon mal eine Ausnahme machen.

Wer sich solche "herausragenden Verdienste" für die Sozialdemokratie erworben hat, der darf sich später eben auch anders daneben benehmen. Ministerämter und damit das Wissen um die Bedeutung von Parteisolidarität gelten bei der SPD kurioserweise als "strafmildernde Umstände".

Clement habe der Partei "schweren Schaden zugefügt“, urteilte das Gremium. Seine massive Kritik an der hessischen SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti hätten "ein besseres Wahlergebnis verhindert“. Letzlich trägt demnach also Clement die Schuld daran, dass Roland Koch noch geschäftsführend im Amt ist. Viel deutlicher kann eine Jury ein parteischädigendes Verhalten nicht in Worte kleiden. Zumal für die Schiedskommission außer Frage steht, dass der frühere Journalist Clement seine Kolumne "vorsätzlich“ platziert hat.


Der Clou, aus dieser "besonderen Schwere der Schuld" mit der Rüge einen Freispruch zweiter Klasse zu konstruieren, ist ein Akt politischer Schizophrenie. Die Volkspartei, zerrissen zwischen den Statthaltern der Agenda 2010 und den Befürwortern des Linksschwenks an der Basis, hätte anhand dieser Frage grundsätzlich klarstellen können, wie viel innerparteilicher Widersprüche sie erträgt. Das Urteil aber spiegelt vor allem eins: Die Angst der Partei, sich entscheiden zu müssen. Herausgekommen ist kein salomonisches Urteil, sondern eine Wischi-Waschi-Entscheidung.

(sueddeutsche.de/woja)


Leserkommentare (1)



24.04.2008 14:12:27

SoWhy: Naja..

...man kann es auch positiver sehen: Nämlich dass die SPD es geschafft hat, gleichzeitig auf Solidarität intern zu pochen, aber in der Äußerung einer der Parteiführung nicht genehmen Meinung keinen Ausschlussgrund zu sehen. Solidarität ist wichtig und ich persönlich halte Herrn Clements Äußerungen für extrem schwachsinnig und schädigend, aber das ist nunmal sien Recht, eine andere Meinung zu haben und diese zu äußern. Die Rüge ist der Kompromiss zwischen nötiger Strafe für die Art der Äußerung und zwischen nötiger Akzeptanz der Tatsache, dass die Äußerung an sich nicht strafbar sein darf. Das, Herr Graalmann, ist die Quintessenz dieser Entscheidung...


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