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05.06.2008    11:00 Uhr Drucken  |  Versenden  |  Kontakt
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Elektronische Inquisition

Der Datenschutz kann die Privatsphäre nicht mehr wirksam schützen. Er stammt aus dem Pleistozän. Und innere Sicherheit entsteht daraus auch nicht, sondern aus dem Vertrauen der Bürger in den Staat.
Ein Kommentar von Heribert Prantl

Datenschutzgesetz; ddp
Das Datenschutzgesetz stammt aus einer Zeit ohne Internet, Minichips und Handys.
Foto: ddp
 

Es gibt ein gutes Mittel gegen die elektronische Inquisition durch Staat und Privatwirtschaft: Es heißt Datenschutz. Aber der Datenschutz in Deutschland ist keiner mehr, er heißt nur noch so.

Das Bundesdatenschutzgesetz, das einst ein gutes Gesetz war, stammt aus dem Jahr 1977, also aus dem Pleistozän der Datenverarbeitung. Es formuliert, um im urzeitlichen Bild zu bleiben, Vorsichtsmaßnahmen, die bei der Mammut-Jagd gelten.

Das Gesetz wurde entwickelt zur Zeit der Großrechner; es gab noch kein Internet, keine Minichips, keine Handys, keine elektronischen Kundenkarten. Die kärglichen Änderungen an diesem Gesetz sind Flickwerk geblieben.


Der Datenschutz liefert daher kaum mehr Antworten auf die Probleme moderner Informationstechnik. Die Bundesinnenminister haben zwar die Sicherheit zu Lasten der Freiheit immer mehr in den Vordergrund geschoben, aber die Datensicherheit verachtet.

So kommt es, dass Kartellrechtsverstöße mit Bußgeldern bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet werden, also mit dreistelligen Millionensummen; bei schwersten Datenschutzverstößen drohen aber nur lächerliche 250.000 Euro. Das zeigt die geringe Wertschätzung des Datenschutzes - ein Grund dafür, warum es zum Telekom-Skandal kommen konnte.


Selbst wenn es so wäre


Weil der Datenschutz dem Staat als Quantité négligeable gilt, sieht auch das neue BKA-Gesetz so aus, wie es aussieht: gespickt mit inqusitorischen Ermittlungsmethoden; die Online-Durchsuchung privater Computer ist ein Exempel. Für ein Quentchen Datenschutz im BKA-Gesetz sorgte allein das Verfassungsgericht; aber selbst dessen Vorgaben wurden schlecht umgesetzt.

Der Bundesinnenminister beruft sich darauf, im BKA-Gesetz stehe nichts, was nicht schon in Landespolizeigesetzen stehe. Das stimmt nicht; aber selbst wenn es so wäre: Weil künftig das Bundeskriminalamt als geheimdienstliche Behörde bundesweit gegen jedermann agieren kann, erhalten die Kompetenzen neue Qualität.

Innere Sicherheit entsteht aus Vertrauen


Wenn sie ablehnend diskutiert werden, liegt das daran, dass immer mehr Bürger misstrauisch sind. Kaskaden von Sicherheitsgesetzen haben das Grundvertrauen in den Staat in ein Grundmisstrauen gegen ihn verwandelt.

Der Datenschutz könnte da Vertrauensschutz sein, aber es gibt ihn kaum noch, weil der Staat und die Privatunternehmen ihn nur noch als Hindernis betrachtet haben. Das war und ist ein grober Fehler. Datenschutz ist in Wahrheit eine vertrauensbildende Maßnahme. Wenn Bankkonten via Internet geplündert werden, leidet ja darunter nicht nur der Bankkunde, sondern auch der Ruf der Bank. Bei diesem Beispiel ist das unmittelbar einsichtig. Wenn die Daten der Bürger geplündert werden, ist es aber nicht viel anders.

Innere Sicherheit entsteht nicht aus immer mehr Geheimkompetenzen für die Polizei. Sie entsteht aus dem Vertrauen der Bürger in den Staat. Da gibt es für Innenminister Schäuble einiges zu tun.


(SZ vom 5.6.2008/cag)

Leserkommentare (30)

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05.06.2008 18:41:07

filus: Genau , Johannes ! Bei Leuten wie uns' Mane bräuchte das Land ...

... nur eine Regierung und ein Sicherheitshauptamt . Gesetze wären nicht nötig :-))) ...


2 Besucher haben diesen Kommentar bewertet




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