Die Hüter der Verfassung schweben nicht über der Politik: Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht müssen juristisch herausragen - sollen aber auch weltanschaulich kompatibel sein. Ein Kommentar von Kurt Kister
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Andreas Voßkuhlke ist neuer Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts
Foto: dpa
Der Bundesrat hat Andreas Voßkuhle zum neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Voßkuhle ist nicht erste Wahl, denn eigentlich hatte die SPD den Staatsrechtler Horst Dreier für jenen Posten vorgeschlagen.
Dreiers Kandidatur wurde von einer informellen Koalition aus Unionisten und Bürgerrechtlern zu Fall gebracht. Die einen warfen dem Juraprofessor eine ihrer Ansicht nach uneindeutige Haltung zum Folterverbot vor; die anderen wollten ihn nicht wegen seiner eher liberalen Einstellung zur Stammzellforschung.
Letzteres gab den Ausschlag dafür, dass die Union Dreier nicht mittrug; Ersteres aber schwächte Dreiers Rückhalt in der ihn nominierenden SPD.
Simpel gesagt: Dreier durfte aus politischen Gründen nicht Verfassungsrichter werden. Es ging darum, dass er Meinungen vertrat, von denen einerseits die Konservativen und andererseits die Bürgerrechtler befürchteten, sie könnten seine Interpretationen des Rechts nachhaltig beeinflussen.
Normalerweise kommt es bei der Berufung von Richtern nicht zu Streit zwischen den Parteien. Die Politiker (und auch die Richter) wissen ja, dass auch die Benennung von Verfassungsrichtern ein Teil jener etwas krakenhaft anmutenden Dominanz der politischen Parteien in Staat und Gesellschaft ist.
Es geht frei nach dem Motto: Stimmst du bei meinem Schwarzen mit, mach ich nichts gegen deinen Roten. Diese spezifisch westdeutsche Form der Konsensfindung gibt es in Rundfunkanstalten und Aufsichtsräten, bei den Sparkassen und eben auch beim Verfassungsgericht.
Verfassungsrichter müssen politische Menschen sein, denn die Auslegung des Grundgesetzes ist eine subjektive Angelegenheit. Natürlich ist dabei die juristische Kompetenz wichtig, die Kenntnis der Gesetze, der Urteile und jener Regeln, mit denen man zu Urteilen gelangt. Ob aber jemand zum Beispiel sagt, Leben beginnt mit dem Verschmelzen von Ei und Samenzelle oder erst nach drei Monaten im Mutterleib - das ist Glaube, Weltanschauung oder eben Meinung.
Die Angehörigen des Verfassungsgerichts sind herausragende Juristen. Allein deshalb aber werden sie nicht benannt. Die jeweils nominierende Partei schaut neben der juristischen Kompetenz ganz klar auf die weltanschauliche Kompatibilität ihres Kandidaten. Man weiß das, aber man hört es nicht so gern.
Von Richtern und Freunden des Gerichts, viele von ihnen selbst Juristen, kommt stets der Hinweis, wenn aus dem Kandidat einmal ein Richter geworden sei, beweise er politische Unabhängigkeit. Nun ja, die meisten, nicht alle, beweisen nach der Ernennung parteipolitische Unabhängigkeit. Ihrer Weltanschauung aber bleiben sie treu.
Karlsruhe macht aus dem Verfassungsrichter keineswegs einen weltweisen Salomon, der über allem schwebt. Nein, es sind politisch denkende Richter, die einem parteipolitischen Auswahlprozess ein angesehenes Amt verdanken, in dem sie manchmal auch höchstrichterlich politisieren.
(SZ vom 26.04.2008/aho)
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