Von Annette Ramelsberger

Verfassungsschützer durchsuchen seit Jahren heimlich Computer - und stützen sich dabei offenbar auf eine Dienstanweisung des früheren Innenministers Schily.

Otto Schily; Dienstanweisung Online-Durchsuchungen

Online-Durchsuchungen im Auftrag des früheren Innenministers Otto Schily (Foto: dpa)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz durchsucht seit zwei Jahren heimlich Computer von Verdächtigen - und stützt sich dabei offensichtlich nur auf eine Dienstanweisung des früheren Innenministers Otto Schily (SPD). Das wurde am Mittwoch nach einer Sitzung des Innenausschuss des Bundestags bekannt.

Wie mehrere Parlamentarier übereinstimmend mitteilten, bestätigte Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche, dass der Verfassungsschutz seit dem Sommer 2005 solche Online-Durchsuchungen betreibe.

Und offensichtlich handelt auch der Bundesnachrichtendienst (BND) nach dem gleichen Muster. Allerdings seien es "nicht so viele", soll Fritsche formuliert haben. Ziel seien Personen gewesen, die den Atomwaffenschmuggel und des islamischen Terrorismus verdächtigt werden.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ging der BND "in größerem Ausmaß" vor, wenn es um Online-Durchsuchungen gegen Verdächtige im Ausland ging.

"Dreist Missachtung des Grundgesetzes"

Während der Bundesgerichtshof (BGH) das Bundeskriminalamt im Herbst gestoppt hatte, das ebenfalls Computer heimlich online durchsuchen wollte, haben die Geheimdienste ihre Aktionen weiterbetrieben, obwohl seitdem heftig diskutiert wird, ob diese Durchsuchungen einer Rechtsgrundlage bedürfen.

 
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Der Verfassungsschutz stellt sich auf den Standpunkt, Paragraph 8 und 9 des Verfassungsschutzgesetzes seien die Rechtsgrundlage; dort ist geregelt, dass die Behörde mit nachrichtendienstlichen Mitteln arbeiten darf.

Zudem stellte sich heraus, dass nicht einmal das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium über die Praxis informiert wurde - aus Zeitgründen, wie es hieß. Die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz nannte dies "schlicht unglaublich".

Der Grünen-Politiker Wolfgang Wieland sagte, den Parlamentariern habe es die Sprache verschlagen. Seit dem BGH-Beschluss hätte den Verantwortlichen klar sein müssen, dass sie illegal handeln: "Das ist eine Missachtung des Grundgesetzes, wie sie in so offener Dreistigkeit bisher noch nicht zu hören war."

In der aktuellen Stunde des Bundestags sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), es gehe hier "um ernste Sachen". Wenn nötig, müsse für Online-Durchsuchungen das Grundgesetz ergänzt werden.

CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte, es gehe bei diesen Durchsuchungen nicht um Einsichtnahme in alle Computer, sondern um die Sicherung von Beweisen. Sein SPD-Kollege Dieter Wiefelspütz schränkte ein, im Zweifel sei die Freiheit doch ein bisschen wichtiger als die Sicherheit.

(SZ vom 26.04.2007)

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Leserkommentare (21)



27.04.2007 11:04:25

Aposto: Meinem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit ...

... widerspricht es, dass es möglich ist, dass hochrangige Politiker (Bundesminister) offenbar ungestraft Anordnungen treffen dürfen, die gegen die Verfassung und die Grundrechte gerichtet sind.


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