| 03.03.2009 10:10 Uhr | Drucken | Versenden | Kontakt |
BundesverfassungsgerichtPapier und Bleistift statt Wahlcomputer |
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Zehn Jahre waren sie in Deutschland im Einsatz - doch nun hat das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der verwendeten Wahlcomputer gestoppt. Die rund 1800 Geräte, an denen bei der Bundestagswahl 2005 rund zwei Millionen Bürger ihre Stimmen abgegeben haben, widersprechen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, heißt es in ihrem Urteil. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte, dass Computerwahlen kein endgültiger Riegel vorgeschoben worden sei - aber die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel. |
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Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen Wahlmaschinen zwar grundsätzlich eingesetzt werden - da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürger bei ihrer Stimmabgabe "zuverlässig" prüfen können, ob die Stimme vom Computer "unverfälscht" erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt. Damit waren zwei Wahlprüfungsbeschwerden im Wesentlichen erfolgreich. In den Beschwerden waren zahlreiche Mängel an den Rechnern moniert worden, die nach Ansicht der Kläger die geheime Stimmabgabe und demokratische Kontrolle der Auszählung verletzen. Weil jedoch keine Hinweise auf Fehler vorlägen, bleibe die Wahl gültig, entschied das Karlsruher Gericht (AZ: 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07). Bei den Wahlen im laufenden Jahr wird damit aller Voraussicht nach wieder mit Papier und Bleistift gewählt. Die rechnergesteuerten Wahlgeräte waren 2005 bundesweit in 39 der 299 Wahlkreise eingesetzt - in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Wahlcomputer waren zwar auch schon bei der Europawahl 1999, bei der Bundestagswahl 2002 und vereinzelt bei Landtags- und Gemeinderatswahlen im Einsatz - etwa bei der hessischen Landtagswahl im Januar 2008. Dabei hatte es zwar auch Wahleinsprüche wegen mangelnder Sicherheit und wegen Manipulierbarkeit der Geräte gegeben. Die Verfahren waren jedoch nie bis nach Karlsruhe gelangt. Jetzt rüffelt Karlsruhe die bisherige Praxis. |
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![]() 03.03.2009 14:21:26 queenB61: eeg121952:"Bravo, die Richter der Verfassung haben wahr gesprochen. Da bleibt uns hoffentlich auch in Zukunft diese Art von Wahlbetrug und Manipulation erspart wie sie in anderen Ländern an der Tagesordnung ist. So wie das negative Paradebeispiel, das Sozi-Regime in Venezuela. Jede Wahl wurde und wird mit Hilfe der durch die Zentrale Wahlbehörde manipulierten Wahlcomputer gewonnen. Der Führer der Weltrevolution Hugo Chavez und seine Genossen können sich eben nur durch Lug und Trug an der Macht halten." (ZE) Ja, ja, die pösen, pösen, wahlmanipulierenden Sozis. Ich hege wahrlich keinerlei Sympathien für Chavez. Aber Sie sind ja wohl ziemlich pauschal in Ihrem Urteil. Vielleicht darf ich Sie einmal an die manipulierte Wahl vom Bush-Baby und Konsorten erinnern. Die wurde nicht mal für ungültig erklärt, als klar wurde, dass manipuliert worden war. Und das Bush-Baby-Regime war ja wohl komplett frei von Sozialisten jedweder Coleur. Ich bin für die Abschaffung aller verfassungsfeindlichen Innenminister, inklusive ihrer offenbar unfähigen Juristennieten. Ich sehe da ein großartiges Einsparpotential für den Staat. Aber vermutlich wird Onkel Wolfgang eher versuchen, das BVG abzuschaffen. ![]()
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