Der Prozess gegen The Pirate Bay wird vermutlich neu aufgerollt: Der Richter gehört einer Lobby-Organisation zum Urheberrechtsschutz an.

Pirate BayGrossbild

Das Logo von Pirate Bay (Foto: AFP)

Der Prozess gegen die Betreiber der Internet-Tauschbörsen-Website The Pirate Bay ist von einem möglicherweise befangenen Richter geleitet worden. Richter Tomas Norstrom erklärte am Donnerstag, er sei Mitglied zweier Organisationen zum Urheberrechtsschutz in Schweden.

Die Verteidigung der Pirate-Bay-Betreiber kündigte daraufhin an, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu fordern. Der Prozess sei mit Norstroms Eingeständnis zu einer Farce geworden, sagte Anwalt Peter Althin.

Die Verteidigung hätte über den Interessenkonflikt des Richters früher Bescheid wissen müssen, sagte Althin. Zudem gehörten drei Personen, die vor Gericht die Unterhaltungsindustrie vertreten hatten, einer der gleichen Organisationen zum Urheberrechtsschutz an wie Norstrom.

Der Richter räumte im schwedischen Rundfunk ein, dass er der Schwedischen Vereinigung für Copyright und der Schwedischen Vereinigung für den Schutz industriellen Eigentums angehört.

Außerdem hatte er nach eigenen Angaben bei Streitigkeiten über Internet-Domainnamen mit einer Frau zusammengearbeitet, die im Pirate-Bay-Prozess als Vertreterin der US-Kino-Industrie aufgetreten war.

Schadenersatz in Höhe von 30 Millionen Kronen

Einen Interessenkonflikt habe es deswegen aber nicht gegeben, betonte der Richter. "Ich glaube nicht, dass es irgendwelche Umstände gibt, deretwegen ich in diesem Fall befangen war", sagte Norstrom. Die Betreiber von Pirate Bay wurden vergangene Woche wegen Verletzung des Urheberrechts zu einjährigen Haftstrafen verurteilt.

Außerdem müssen sie Schadenersatz in Höhe von 30 Millionen Kronen (2,75 Millionen Euro) an verschiedene Musik- und Filmunternehmen zahlen. Sie haben angekündigt, das Urteil am Freitag anzufechten. Damit verbunden werde vermutlich die Forderung nach einem Wiederaufnahmeverfahren, sagte Anwalt Althin.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, Millionen Internetnutzern ein Forum für den kostenlosen Download von Musik, Filmen und Computerspielen geboten und sie damit ermutigt zu haben, Urheberrechte zu verletzen. Sie verwiesen darauf, dass die Website selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereithalte. Sie vermittle lediglich entsprechende Verbindungen.

(AP/mri)

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Leserkommentare (8)



24.04.2009 11:04:56

AnneKlein: Rechtslage in Deutschland ist katastrophaler

Wozu die Aufregung über diesen Richter? In Deutschland ist das Standard, dass solche Richter entscheiden dürfen. Leider werden solche Fälle nie bekannt und auch nicht öffentlich diskutiert.

Der Befangenheitsantrag gegen einen Richter hat hier keinen Erfolg, wenn sich die behauptete Befangenheit "nur" auf eine Mitgliedschaft des Richters in einer Vereinigung oder in einer Partei stützt. Auch einschlägige Artikel, Bücher, Beiträge des Richters, die gegen die Rechtsauffassung einer Partei sprechen, machen den Richter in Deutschland nicht befangen.

Hierzulande geht man ebenso vom Ideal aus, dass der Richter immer neutral entscheidet.


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