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Kein Königreich für Tauschpiraten
Großbritannien
28.10.2009, 17:16
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Großbritanniens Wirtschaftsminister Mandelson: Die EU muss helfen. (Foto: AFP)
Frankreich hat es vorgemacht, nun will die britische Labour-Regierung nachziehen: Nach Berichten der BBC hat Wirtschaftsminister Peter Mandelson auf einer Diskussionsveranstaltung in London angekündigt, Nutzern von illegalen Tauschbörsen künftig nach zwei Verwarnungen den Internetzugang zu sperren.
Das "Three Strikes"-Gesetz war in Frankreich in der vergangenen Woche vom obersten Gericht unter Auflagen genehmigt worden. Auch in Großbritannien gab es bereits länger Gerüchte über eine mögliche Einführung, allerdings hatte die Regierung lange Zeit öffentlich betont, auf solche Maßnahmen verzichten zu wollen.
Besonders brisant ist, dass über die Sperrung des Netzzugangs nicht wie in Frankreich von einem Gericht entschieden werden soll. Stattdessen wird ein "Tribunal" eingerichtet, das der unabhängigen Telekom-Regulierungsbehörde Ofcom untersteht. Dem Guardian zufolge ist folgendes Procedere geplant (pdf hier): Ermittler der Rechteinhaber machen Filesharer ausfindig und geben die gesammelten Informationen an den Internetanbieter weiter, der wiederum einen Warnbrief an den Betroffenen verschicken kann.
Mandelson sieht Europa in der Pflicht
Bei weiteren Verstößen können auch Maßnahmen wie das Drosseln der Internet-Geschwindigkeit oder die Beschränkung des Datenvolumens für den verdächtigen Nutzer eingeleitet werden. Am Ende droht eine Sperre, gegen die der Verdächtige zweimal Einspruch erheben kann.
Verschiedene Medien berichten übereinstimmend, dass das Gesetz zeitnah auf den Weg gebracht und noch im Frühjahr 2010 in Kraft treten soll. Ein Jahr lang werden dann allerdings nur Warnbriefe verschickt; sollte es dadurch nicht gelingen, das Ziel einer Verringerung von illegalen Internet-Downloads um 70 Prozent zu erreichen, werden ab Juli 2011 die ersten Sperren verhängt. Internetanbieter und die Musik-, Software- und Filmindustrie sollen sich die Kosten für das Strafsystem teilen.
Bürgerrechtler warnen davor, dass die Regelung zahlreiche rechtliche Grauzonen streife. So sei unklar, wie Beweise gewichtet würden, zudem könnten bei Internet-Anschlüssen, die von mehreren Menschen genützt werden, Unbeteiligte bestraft werden.
Mandelson betonte, das illegale Tauschen von urheberrechtlich geschütztem Material müsse auf europäischer Ebene bekämpft werden. In der Europäischen Union laufen im Moment die entscheidenden Verhandlungen über das Telekompaket, das für die nächsten Jahre die Telekommunikationsrichtlinien in der EU regeln soll.
Das EU-Parlament hatte die Richtlinien vor einigen Monaten um einen Zusatzparagraphen ergänzt, der die Sperrung von Internetzugängen nur nach richterlicher Anordnung erlaubt. In der neuen Vorlage zur Verhandlung mit dem EU-Ministerrat ist davon nicht mehr die Rede.
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