Von Johannes Kuhn

Google geht in die Offensive: Aus Protest gegen die geplante Datenvorratsspeicherung überlegt das Unternehmen, seine deutsche E-Mail-Plattform einzustellen. Leider hat man das Gesetz etwas missverstanden.

Google Fleischer Vorratsdatenspeicherung Google Mail Rückzug

"Google Mail": Neu entdeckte Liebe zum Datenschutz Screenshot: sueddeutsche.de

Google macht gegen die Vorratsdatenspeicherung mobil. Im Mittelpunkt der Kritik: Eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung, nach der nicht nur Internet-Provider, sondern auch E-Mail-Anbieter Kundendaten so speichern müssen, dass die Benutzer identifizierbar sind.

Die Pläne seien ein "schwerwiegender Schlag gegen die Privatsphäre", erklärte der Google-Datenschutzbeauftragte Peter Fleischer gegenüber der Wirtschaftswoche und drohte: "Im Notfall schalten wir Google Mail in Deutschland wieder ab."

Das Anbieten von anonymen E-Mail-Konten gehöre zur Firmenpolitik Googles, weil sich die Kunden so gegen Spam und beim Veröffentlichen ihrer Meinung vor staatlichen Repressionen schützen könnten. Auch wenn ein Google-Sprecher inzwischen relativierte und gegenüber sueddeutsche.de erklärte, dass das Unternehmen alle Optionen prüfen werde und kein deutscher Googlemail-Benutzer fürchten müsse, "dass wir plötzlich den Service einstellen": Dass das Unternehmen plötzlich als Datenschutz-Lobbyist agiert, ist neu.

Tatsächlich gab es Ende vergangenen Jahres einen Referentenentwurf aus dem Justizministerium zur Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG): Diesem zufolge hätten die Anbieter von E-Mail-Konten Kundendaten erheben müssen, die ihre Nutzer eindeutig identifizieren.

Das hätte zur Folge gehabt, dass die Provider quasi von jedem Neukunden die Vorlage eines Ausweises hätten fordern müssen – eine Interpretation der EU-Richtlinie, die weit über die bloße Umsetzung hinaus ginge.

Von einem Identitätsnachweis nicht mehr die Rede


Inzwischen hat der Gesetzentwurf das Bundeskabinett passiert und wurde Anfang Juni im Bundesrat diskutiert. "Von einer solche Regelung ist im aktuellen Entwurf überhaupt nicht die Rede", erklärt eine Sprecherin des Bundes-Datenschutzbeauftragten auf Anfrage von sueddeutsche.de. Im Gegenteil: Der Bundesrat lehnte auch ab, dass sich Kunden beim Kauf von Prepaid-Handy-Karten mit ihrem Ausweis identifizieren müssen.

Der Regierungsentwurf sieht zwar vor, dass E-Mail-Provider die IP-Adresse des Nutzers bei jedem Senden oder Empfangen einer E-Mail, aber auch bei jedem Zugriff auf das Postfach speichern müssen. Doch diese Verschärfung hat nichts mit der Abschaffung anonymer E-Mail-Konten zu tun.

Anonyme E-Mail-Adressen bleiben weiter erlaubt, weil E-Mail-Provider nur die Daten speichern müssen, die sie von sich aus erheben. Ist es also Google egal, ob ein Kunde seinen richtigen Namen bei der Registrierung abgibt, muss die Firma die entsprechenden Daten auch nicht einfordern. Hier bleibt Deutschland ganz nah an den Brüsseler Vorgaben - die Kritik Fleischers, sollte sie sich hierauf bezogen haben, müsste also für die Gesetze in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten.

So setzt sich Google an die Spitze einer Bewegung gegen die umstrittene Datenvorratsspeicherung, die noch im Sommer vom Bundestag beschlossen werden soll - allerdings im Kampf gegen etwas, das überhaupt nicht mehr zur Diskussion steht.

"Wir freuen uns, dass sich Google für den Datenschutz einsetzt", sagt Constanze Kurz vom Chaos Computer Club, "aber so ganz erklären können wir uns das selber nicht." Das Unternehmen ist selbst nicht gerade als Musterdatenschützer bekannt und hatte hierfür in der jüngsten Vergangenheit herbe Kritik einstecken müssen.

Die Datenschutz-Arbeitsgruppe der EU kritisiert Google

So hatte noch vor einer Woche die britische Datenschutz-Organisation Privacy International (PI) dem Unternehmen den zweifelhaften Titel "Feind der Privatsphäre" verliehen. Die Google-Regeln zum Umgang mit privaten Daten seien "vage, unvollständig und missverständlich" formuliert, Suchdaten würden zu lange gemeinsam mit der IP-Adresse gespeichert.

Die Verbraucherschutzbehörde des US-Bundesstaats New York bezeichnete vor einiger Zeit die Datenbank, in der Google Suchanfragen speichert, als den "weltgrößten Aufbewahrungsort für personenbezogene und anonyme Informationen".

Auch das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zeigt sich in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht besorgt: "Ernsthafte Befürchtungen begründet allerdings die Vorstellung, dass sämtliche erhobene Daten der vielen Dienste von Google zusammengeführt werden", ist dort zu lesen. Dafür gebe es zwar keine Beweise, heißt es weiter, doch ein solcher Schritt liege aus marketingstrategischer Sicht nahe.

Auch die Datenschutz-Arbeitsgruppe der EU bemängelt die Datenspeicherung von Google. Hier lenkte Google vergangene Woche ein. Die Daten der Nutzer sollen nun statt bislang 24 nur noch 18 Monate aufbewahrt werden, danach würden sie anonymisiert.

In einem Brief an das Gremium gelobte Fleischer zudem Besserung. "Wir arbeiten an Möglichkeiten, Cookies umzugestalten und ihr Ablaufdatum zu senken", heißt es in dem Schreiben.

Die Datenschutz-Gruppe zeigte sich jedoch unzufrieden mit Antwort, da Google bislang noch nicht erklären konnte, weshalb das Unternehmen überhaupt Bedarf an Daten habe, die bestimmten Personen zuzordnen sind.

Da Google durch das Safe Harbour-Datenschutz-Abkommen zwischen den USA und Europa verpflichtet ist, den Anweisungen der EU-Datenschutzbehörden Folge zu leisten, könnte dieser Konflikt sich noch zuspitzen.

Die neue Liebe zum Datenschutz zeigt sich auch in Washington

Dennoch ist in der globalen Firmenpolitik zu erkennen, dass sich Google seit kurzem vermehrt die Meinungsfreiheit auf seiner Agenda hat. So macht sich das Unternehmen beim US-Handelsministerium dafür stark, dass sich die amerikanische Regierung in Verhandlungen über Freihandelsabkommen gegen die Zensur des Internets einsetzt.

"Man kann sagen, dass Zensur die größte Handelsbarriere ist, mit der wir zu kämpfen haben", erklärte Andrew McLaughlin, der in Washington als Chef-Lobbyist des Unternehmens agiert, gegenüber der amerikanischen Zeitung USA Today.

Freier Handel, so interpretiert Google das Welthandelsabkommen, sei eben auch der Austausch von Informationen – jeder Internet-Benutzer wird zum "potentiellen Im- oder Exporteur von Diensten", wie der US-Jurist Timothy Wu in einer Studie zum Thema schreibt.

Doch die Rolle als Advokat der Meinungsfreiheit dürfte nicht nur auf Selbstlosigkeit beruhen. Ein freier Informationsfluss ohne Zensur würde nach Expertenmeinung den Wert des Unternehmens steigen lassen, da es in einem solchen Umfeld noch mehr Werbung verkaufen könnte. Eine weitere Rolle spielt der Imagegewinn, den Google durch einen Einsatz für die Informationsfreiheit verbuchen könnte.

Allerdings bleibt zweifelhaft, ob Google wirklich damit rechnet, dass die US-Regierung nach dem aktuellen Scheitern der WTO-Handelsrunde in Doha bereit ist, das Thema Zensur in die komplizierten Verhandlungen zur Sprache zu bringen. Google selbst zeigte sich in der Vergangenheit wenig idealistisch, wenn ein gutes Geschäft winkte. So "optimierte" das Unternehmen seine Suchmaschine in Ländern wie China regimegerecht.

So bleiben viele Fragezeichen hinter der Datenschutz-Initiative des Unternehmens - und hinter dem deutschen E-Mail-Service von Google. So hat Google jüngst den Kampf um den Namen "Gmail" verloren. Die Vertreter von G-Mail, einem elektronischer Nachrichtendienst für Unternehmen in Deutschland, Norwegen, Monaco und der Schweiz, hatten Google die Verwendung des Namens untersagt und gewonnen.

Nun darf das Unternehmen in Deutschland seinen Service weiterhin nur als "Google Mail", und nicht, wie international üblich, unter dem Namen "Gmail" anbieten. Ein Abschied vom deutschen E-Mail-Geschäft und eine Verlagerung des E-Mail-Verkehrs auf die internationale Plattform wäre dem Unternehmen aus San Francisco also vielleicht gar nicht so schwer gefallen.

(sueddeutsche.de)