Zulassung zum Studium:Verfassungsgericht soll Wartezeiten prüfen

Ist das lange Warten auf einen Studienplatz rechtens? Oder verstoßen die Regelungen zur Studienplatzvergabe nach Wartezeit gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl? Das Bundesverfassungsgericht muss das nun klären.

Das Bundesverfassungsgericht soll sich erneut mit langen Wartezeiten für Studienplätze befassen. Das für Klagen in diesem Zusammenhang zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen forderte das BVerfG auf, die teils jahrelangen Wartezeiten auf die Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen.

Das Verwaltungsgericht hält eine Wartezeit von mehr als sechs Jahren auf einen Medizinstudienplatz für bedenklich. Mehrere Bewerber hatten gegen die Praxis geklagt und einen Platz eingefordert. Sie sind der Auffassung, dass die erforderliche Wartezeit inzwischen die Regelstudienzeit der Studiengänge überschreite und das geltende Vergabesystem verfassungswidrig sei (Az.: 6 K 3695/11 u.a.).

Auch Bewerber mit schwächeren Abiturnoten müssten zumindest eine realistische Chance auf Zulassung haben, befand das Verwaltungsgericht. Dies sei bei Wartezeiten von mehr als sechs Jahren nicht mehr der Fall, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Rund drei Viertel der Abiturienten eines Jahrgangs hätten keine Chance auf Zulassung allein aufgrund der Abiturnote. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist bundesweit als einziges Gericht für alle Verfahren gegen die in Dortmund ansässige Stiftung für Hochschulzulassung - die frühere ZVS - zuständig.

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