Verfassungsrichter rügen Billig-Professuren:Universitäten sind keine Bonbonfabriken

Leistungsanreize sind schön und gut - aber der Staat muss seine Professoren angemessen versorgen. Das hat Karlsruhe nun mit Recht entschieden. Und damit den Gesetzgeber auch daran erinnert, dass Hochschulen nach wie vor keine Unternehmen sind.

Johann Osel

Man könnte melancholisch werden angesichts dieser Zeilen: "Er ging durch alte Winkelgäßchen, im schlappen Hut, in faltigem Rock / Ein kleines Bäuchlein wie ein Fäßchen, nicht jung mehr, graues Stirngelock / Vergaß er auch sein Regendach, man raunte: Der versteht sein Fach!" Es ist eine Reminiszenz an den klassischen Professor, die Kurt Tucholsky 1918 aufschrieb - verbunden mit einem Lamento über die aktuelle Zunft, die sich "im lauten Weltgebrause" bewege und dabei Kriegspropaganda und Industrieverquickungen pflege.

Bundesverfassungsgericht urteilt zur Professorenbesoldung

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat ein klares Urteil gefällt: Die Neuregelung der Besoldung von Professoren verstößt gegen das Prinzip der angemessenen Bezahlung von Beamten.

(Foto: dpa)

Wie würde der Schriftsteller wohl erst heute poltern: Hochschulen horchen längst auf die Gesetze des Marktes. Die Bachelor-Studienreform soll möglichst schnell mit maßgeschneiderten Absolventen dessen Nachfrage bedienen; Unis buhlen um Sponsoring von Firmen, konkurrieren in Exzellenzwettbewerben, Verwertbarkeit zählt oft mehr als wissenschaftliche Neugier. Dies alles hat Gutes gebracht für den Wirtschaftsstandort - aber Hochschulen geschaffen, die manchmal den Anschein erwecken, als stünden sie kurz vorm Börsengang.

Verfechter der "unternehmerischen Universität" jubilierten, als vor sieben Jahren die Leistungsbesoldung für Professoren kam. Mit ihr wurde das Grundgehalt abgesenkt, Betroffene müssen es seither mit Zulagen aufbessern. Wettbewerb sollte entstehen, die besten Köpfe sollten mittels hoher Zulage angelockt, vermeintliche Minderleister an die Kandare genommen werden. Freilich: Die Töpfe, aus denen Professoren das Aufpeppen des niedrigen Gehalts ermöglicht wird, wurden nicht größer. Was an der einen Stelle freimütig ausgeschüttet wurde, musste an anderer eingespart werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber nun daran erinnert, dass seine Hochschulen eben keine Unternehmen sind und auch nicht so geführt werden dürfen.

Staatsdiener ausreichend versorgen

Die Richter haben keineswegs das Leistungsprinzip verworfen - aber sie stellen klar, dass die oft kräftig ideologisch unterfütterte Mode, die Regeln der Wirtschaft als Maß aller Dinge zu empfehlen, für die Hochschule kein Vorbild ist. Und sie stellen klar, dass der Staat für seine Diener ausreichend zu sorgen hat, auch und gerade wenn es um die qualifiziertesten unter ihnen geht. Das gebietet das Grundgesetz mit dem "Alimentationsprinzip": Beamte müssen nach Dienstrang, ihrer damit verbundenen Verantwortung und ihrer Qualifikation bezahlt werden. Sie danken es dem Staat dadurch, dass sie ihre besonderen Fähigkeiten ihm allein zur Verfügung stellen, im Idealfall zum Wohle aller und des Gemeinwesens.

Leistungsanreize sind dennoch auch an den Hochschulen nicht schlecht - wenn sie als Zusatz gewährt werden. Die Absenkung des Grundgehalts aber schuf Ungerechtigkeit. Unis sind keine Bonbonfabriken, in denen gezählt werden kann, wie viel Naschwerk pro Schicht vom Band läuft. Dass Leitungsaufgaben höher bezahlt werden, ist logisch. Wie Karlsruhe jedoch zu Recht befunden hat, ist es nicht vertretbar, die Mittel für eine kleine Elite von Begehrten aufzuzehren, anstatt alle Professoren angemessen zu entlohnen. Oder Zulagen für nicht näher bemessene "besondere Leistungen" zu gewähren.

Chancen hat da etwa ein Professor, der seine Doktorandenzahl in die Höhe schraubt, indem er Horden lose betreuter Nebenbei-Promovierender führt. Chancen haben auch Anhänger der Devise "Publish or Perish!" ("Publiziere oder geh' unter!"), die pausenlos wenig Relevantes durch die Fachpresse jagen, um ihre Publikationsquote zu steigern. Weil wissenschaftliche Leistung kaum fair messbar ist, verbietet sich die pauschale Absenkung des Grundgehalts.

Die Biotope sind weitgehend trocken

Der Blick ins Portemonnaie sollte es ohnehin nicht sein, der Professoren antreibt, und das ist auch kaum der Fall. Was die populistische Beamten- und Professorenschelte oft übersieht: Wer die Kompetenz und das Durchhaltevermögen für die steinigen Karrierewege der Wissenschaft beweist, der könnte in der freien Wirtschaft meist erheblich mehr verdienen. Bei der Erstberufung hat ein Professor heute oft einen Marathon aus befristeten Verträgen und Projektarbeit hinter sich.

Zudem ist der Weg ein Alles-oder-nichts-Spiel. Wegen der begrenzten Zahl an Professuren gelangt am Ende nur ein kleiner Teil der Nachwuchswissenschaftler auf eine Stelle. Auch wegen dieser Risiken muss bei der Vergütung von Professoren ein Abstand zu formal niedriger gebildeten Beamten bestehen. Lehrer in der gehobenen Laufbahn dürfen - ohne das Engagement an der Schulfront zu schmälern - nicht mehr verdienen als Professoren, die zuvor solche Pädagogen ausgebildet haben.

Niemand wünscht sich Faulpelze auf Professuren oder nicht in die Zeit passende weltfremde Gelehrtenzausel. Die fortschreitende Ökonomisierung hat derlei Biotope an den Hochschulen aber ohnehin schon weitgehend trockengelegt. Nach dem Urteil müssen die Länder nun das Grundgehalt anheben oder verlässliche Zulagensysteme schaffen, kurzum: investieren. Ansonsten besteht bald die Gefahr, dass sich das Leistungsprinzip mit seinem Kampf um die Köpfe selbst erledigt - und fähige Leute zunehmend nicht mehr in universitären Quasi-Unternehmen sitzen, sondern in den echten.

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