Urteil zu Ethikunterricht:Ein Fach, das das Leben in die Schule bringt

Kein Recht auf Ethikunterricht für Grundschüler - das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar nachvollziehbar. Doch Orte des Nachdenkens machen eine Schule besser. Besser jedenfalls, als es eine nachdenkenlose Freistunde tut.

Ein Kommentar von Matthias Drobinski

Grundschulkinder haben keinen Anspruch auf Ethik-Unterricht - das Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist nachvollziehbar und wird doch der Sache nicht gerecht. Nachvollziehbar ist es, weil nun einmal der Religionsunterricht im Grundgesetz festgeschrieben ist. Zur Religionsfreiheit gehört, dass niemand daran teilnehmen muss - nicht aber, dass die Bundesländer vom ersten Schultag an einen Alternativunterricht anbieten müssen.

Der Sache wird das aber nicht gerecht, weil es nun mal immer mehr konfessionslose Kinder gibt. Der Staat beziehungsweise die Schule kann ihnen weder den Glauben noch den Unglauben beibiegen - aber Staat und Schule können Orte schaffen, an dem diese Kinder etwas über die Grundfragen des Lebens hören, über Normen und Werte diskutieren lernen, ein Gespür fürs Philosophische bekommen.

Platz dafür sollte es möglichst schon in der Grundschule geben. Denn Orte des Nachdenkens machen eine Schule besser - besser jedenfalls, als es die nachdenkenlose Freistunde tut.

Ja, ein guter Ethik-Unterricht kostet Geld, es ist aber gut investiertes Geld. Auch der Religionsunterricht ist, wenn er gut gemacht ist, ein Fach, das über die Leistung und die Noten hinaus das Leben mit allen Fragen in die Schule bringt. Aber er ist eben längst nicht mehr für alle da. Und eine kluge Bildungspolitik berücksichtigt dies.

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