Urteil:Studenten können Fahrtkosten komplett absetzen

Studenten können die Kosten für die Fahrt zur Universität besser steuerlich absetzen. Statt der Entfernungspauschale können sie für die Fahrten zur Uni nun die Reisekostenregelung anwenden und die Kosten komplett absetzen.

Studenten können künftig die Fahrkosten zur Universität in voller Höhe von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München revidierte jetzt mit zwei neuen Entscheidungen seine Rechtsprechung.

Bislang waren die Richter davon ausgegangen, dass die Fahrtkosten zwischen Wohnung und einer in Vollzeit besuchten Bildungseinrichtung in der Steuererklärung nur im Rahmen der üblichen Pauschale für Arbeitnehmer von 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten abgesetzt werden können. Daran halte der BFH nicht länger fest, teilte die Pressestelle des Gerichts mit.

Die Begründung für die Kehrtwende: "Auch wenn die berufliche Aus- oder Fortbildung die volle Arbeitszeit des Steuerpflichtigen in Anspruch nimmt und sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist eine Bildungsmaßnahme regelmäßig vorübergehend und nicht auf Dauer angelegt." Somit unterscheide sich die Uni-Ausbildung von einer normalen Arbeitsstelle.

Der BFH hat nun im Fall einer Studentin die Fahrten zur Hochschule im Rahmen eines Zweitstudiums als vorweggenommene Werbungskosten zugelassen (Aktenzeichen: VI R 44/10). Ein Zeitsoldat darf seine Fahrten zur Ausbildungsstätte, die im Rahmen einer vollzeitigen Berufsförderungsmaßnahme angefallen waren, ebenfalls in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung angeben (Az.: VI R 42/11).

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: