Unfall-Policen für Schulkinder:Versicherer wissen um die Ängste der Eltern

Schüler

Der Staat zahlt: Alle Schüler sind automatisch gesetzlich unfallversichert.

(Foto: dpa)

Die Kinder gehen zur Schule, die Eltern bekommen Post von Versicherungen. Welche Policen für Schüler wirklich brauchbar sind - und welche man sich sparen kann.

Von Berrit Gräber

Sommerferien ade. In vielen Bundesländern drückt der Nachwuchs schon wieder die Schulbank. In Bayern oder Rheinland-Pfalz üben Eltern mit den ABC-Schützen noch den Schulweg, damit den Kleinen bei Unterrichtsbeginn im September nichts zustößt. Die Versicherer wissen um die Ängste von Eltern und Großeltern und werben mit unzähligen Policen um die junge Kundschaft. Um ein Kind gut abzusichern, braucht es aber nur wenige Extra-Versicherungen, betont Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Denn: Alle Schüler sind automatisch gesetzlich unfallversichert. Der Schutz des Staates ist noch dazu gratis. Nur in der Freizeit gibt es Versicherungslücken.

"Nicht alle Eltern wissen von der kostenfreien Absicherung", sagt Elke Biesel von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der gesetzliche Schutz fängt schon in der Kinderkrippe an. Auch wenn die Kleinen dann in den Kindergarten gehen, eingeschult werden, in den Hort kommen oder später studieren, springt die Versicherung automatisch ein, sollte im Rahmen der Betreuung und Ausbildung etwas passieren.

Verunglückt der Nachwuchs beispielsweise auf dem Weg von oder zur Schule, beim Radeln zur Hausaufgabenbetreuung im Schulgebäude, während des Unterrichts, beim Sport oder bei Ausflügen kommen Bund, Länder und Gemeinden für die Heilbehandlung auf. Eltern müssen keinen Cent dafür zahlen.

Wenn nötig zahlt der Staat lebenslange Rente

Die Beiträge für die über elf Millionen Schüler übernehmen die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Im Ernstfall zahlt die Unfallkasse die Kosten für die ambulante oder stationäre Behandlung und Pflege des verletzten Kindes zu Hause und in Heimen. Dazu gehören auch Krankentransport, Arznei- und Heilmittel und Reha-Aufenthalt. Ist das Kind mit seinem Fahrrad auf dem Schulweg oder beim Schulausflug so schwer verunglückt, dass seine Gesundheit dauerhaft geschädigt ist, bekommt es eine gesetzliche Rente, wenn nötig lebenslang.

Unfall melden

Lehrer und Eltern müssen jeden Unfall eines Schülers melden, der eine ärztliche Behandlung nach sich zieht. Die Schulleitung muss so schnell wie möglich informiert werden. Auch der behandelnde Arzt muss wissen, ob der Unfall im Zusammenhang mit der Ausbildung des Kindes passierte. Er rechnet dann direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Kinder müssen beim Doktor oder in der Klinik keine Krankenkassen-Chipkarte dabeihaben oder Angaben zur Krankenversicherung machen. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt auch Kosten für Krankengymnastik, kaputte Brillen, Einzelunterricht im Krankenhaus und mehr. 2012 passierten nach BUVG-Angaben 1229 546 meldepflichtige Schulunfälle, etwa fünf Prozent weniger als im Jahr davor. Berrit Gräber

Nicht versichert sind dagegen die Freizeitaktivitäten der Kinder sowie alle Wege mit rein privatem Charakter. Fällt der Schüler nicht auf dem Pausenhof hin, sondern am Nachmittag beim Spielen oder auf dem Weg zur privaten Nachhilfestunde, geht das den Staat nichts mehr an. Für solche Unglücksfälle können Eltern sich zusätzlich privat versichern. Eine eigene Unfallversicherung sei ratsam, so Boss, damit Schulkinder auch in der Freizeit und daheim ausreichend abgesichert seien.

Aber: Die reine Unfallpolice zahlt nur bei Invalidität durch Unfall, nicht aber wegen schwerer Krankheit. Schlimme Erkrankungen sind aber in 90 Prozent aller Fälle die Ursache für eine Schwerbehinderung von Kindern und Jugendlichen. Hier könnte eine Kinderinvaliditätsversicherung helfen. Mit dieser Police können Eltern dafür sorgen, dass genügend Geld für Therapien und Pflege da ist, falls ihr Kind schwerbehindert werden sollte. Ob eine Krankheit oder ein Unfall die Ursache ist, spielt da keine Rolle. Billig ist das aber nicht. Für 1000 Euro Monatsrente müssen Eltern Beiträge von etwa 500 Euro im Jahr stemmen.

Schulunfähigkeitsversicherung ist laut BdV überflüssig

Zurück zur Unfallversicherung. Wer es sich leisten kann, sollte die Grundsumme mit mindestens 200 000 Euro ansetzen, empfiehlt Boss. Zur Orientierung: Für circa 120 Euro Beitrag im Jahr ist häufig eine Unfallrente von monatlich 1000 Euro möglich. Sinnvoll ist nach Ansicht von Boss die Vereinbarung einer sogenannten Progression, um die Leistung bei hoher Invalidität aufstocken zu können. Wer eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr empfohlen bekommt, sollte dagegen abwinken, rät Boss. Eine private Absicherung zum Nulltarif sei nicht zu haben. "Am Ende gibt es nur die zusätzlich zu den Versicherungsbeiträgen gezahlten Sparanteile zurück und das mit schlechter Verzinsung", warnt die Expertin.

Überflüssig ist nach Ansicht des BdV eine Schulunfähigkeitsversicherung. Sie leistet, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen mindestens sechs Monate nicht am Unterricht teilnehmen kann. "Der Schutz ist unzureichend", winkt Boss ab. Ein querschnittsgelähmtes Kind im Rollstuhl bekäme im Ernstfall nichts raus.

Was jede Familie haben sollte, ist eine Privathaftpflichtversicherung. Kinder sind mitversichert. Eltern sollten allerdings aufs Kleingedruckte achten. Denn oft sind sie in der Haftung, wenn ihre Kinder etwas anstellen. Denn der Nachwuchs ist bis zum vollendeten siebten Lebensjahr deliktunfähig, im Straßenverkehr bis zum zehnten Lebensjahr, wie Boss betont. Bestehende Absicherungen ließen sich meist gegen einen Beitragszuschlag erweitern. Damit könnten Eltern im Ernstfall ihren Versicherer einschalten, um Forderungen des Unfallgegners abzuwehren.

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