Studium:Viele Studierende verdienen immer noch unter Mindestlohn

  • Seit mehr als einem Jahr gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Davon haben auch jobbende Studenten profitiert, zeigt eine Studie.
  • Dennoch verdient nach wie vor fast jeder zehnte Studierende weniger als 8,50 Euro brutto in der Stunde.
  • Frauen werden den Ergebnissen zufolge schon im Studentenalter häufiger schlecht bezahlt als Männer.

Mehr Geld für Studierende - aber nicht für alle

Seit Januar 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn, mit wenigen Ausnahmen sollte jeder Beschäftigte mindestens 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde verdienen. Gerade für Studenten, die sich ihr Leben zwischen Hörsaal und Ausgehen häufig mit Nebenjobs finanzieren, war der Mindestlohn eine Verheißung. Und in vielen Fällen hat seine Einführung auch Positives bewirkt, zeigt eine Erhebung des Personaldienstleisters Studitemps in Kooperation mit der Universität Maastricht.

Was die Studie allerdings auch zeigt: Viele Studenten arbeiten nach wie vor unter Mindestlohn. Im Sommersemester 2015 waren demnach 8,4 Prozent für weniger als 8,50 Euro pro Stunde beschäftigt. Der Blick zurück zeigt die insgesamt positive Entwicklung: Ein Jahr zuvor hat noch mehr als jeder fünfte Studierende mit Nebenjob so wenig Geld verdient.

Im ersten Jahr nach der gesetzlichen Einführung des Mindestlohns hat sich das Lohnniveau der Hochschülerinnen und Hochschüler von durchschnittlich 9,34 Euro (Sommersemester 2014) auf 9,86 Euro (Sommersemester 2015) erhöht - ein Anstieg von mehr als fünf Prozent. Dennoch arbeitete 2015 in fünf Bundesländern noch mindestens jeder zehnte Studierende unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Negativ-Spitzenreiter war Sachsen mit 13,5 Prozent unter Mindestlohn beschäftigten Studierenden. In Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen galt dies ebenfalls für mindestens zehn Prozent der Studierenden.

Diese Länder könnten sich ein Beispiel an Hamburg und dem Saarland nehmen. Dort bekam weniger als jeder 20. Student für seinen Nebenjob weniger als den gesetzlich festgesetzten Mindestlohn.

Ungleiche Bezahlung

Besonders interessant ist der Vergleich zwischen den Geschlechtern. Während Gesellschaft und Politik seit Jahren über gerechte und gleiche Bezahlung für Frauen und Männer diskutieren, zeigt die Studie: Schon bei studentischen Nebenjobs hängen Frauen offenbar hinterher. Männliche Studierende wurden deutlich seltener unter Mindestlohn bezahlt als weibliche. Fast jede zehnte Hochschülerin hat auch nach dem 1. Januar 2015 noch für weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde gearbeitet. Auf männlicher Seite waren es nur 6,7 Prozent.

Es ist zu vermuten, dass sich der Gehaltsunterschied teilweise mit den von Studentinnen beziehungsweise Studenten vorzugsweise gewählten Nebenjobs erklären lässt. Darauf geht die Studie jedoch nicht weiter ein.

Über die Erhebung

Die Zahlen basieren auf zwei bundesweiten Befragungen der Studienreihe "Fachkraft 2020". Erhoben wurde im September 2014 und 2015 - jeweils mit Blick auf das abgeschlossene Sommersemester. An beiden Befragungen haben etwa 50 000 Studierende aus ganz Deutschland teilgenommen. Von der Mindestlohnregelung ausgenommene Hochschülerinnen und Hochschüler (Pflicht- und Orientierungspraktika) wurden nicht berücksichtigt.

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