Streit um Schulpflicht:Deutsche Schulverweigerer werden nicht aus USA abgeschoben

Den Asylantrag einer achtköpfigen Familie aus Baden-Württemberg hatten US-Gerichte abgelehnt. Dennoch müssen die Eltern, die wegen der deutschen Schulpflicht nach Amerika gezogen waren, das Land nicht verlassen.

Sie dürfen bleiben - zumindest vorerst. Eine Familie aus Deutschland, die wegen der deutschen Schulpflicht in die USA ausgewandert war, wird nicht abgeschoben. Dies habe die US-Heimatschutzbehörde dem streng religiösen Elternpaar mit sechs Kindern aus Baden-Württemberg mitgeteilt, sagte einer ihrer Anwälte in Purcellville (Virginia).

Hannelore und Uwe Romeike, die sich als evangelikale Christen verstehen, waren 2008 mit ihren Kindern aus Bissingen an der Teck in der Nähe von Stuttgart in die USA gezogen. Vorangegangen war ein Rechtsstreit, weil sie ihre Kinder nicht zu Hause unterrichten durften. In Amerika ist Homeschooling im Gegensatz zu Deutschland erlaubt.

In den USA beantragten die Eltern politisches Asyl, mit der Begründung, dass ihnen in ihrer Heimat Deutschland die Verfolgung drohe. 2010 gab ein US-Einwanderungsrichter ihrem Antrag zunächst statt. Zwei Jahre später erwirkte die Einwanderungsbehörde jedoch die Aufhebung dieses Urteils. Demnach kann nach amerikanischem Recht kein Schutz vor der Schulpflicht in Deutschland gewährt werden.

"Wir sind über die Nachricht sehr erfreut"

Gegen diese Entscheidung wehrten sich die Romeikes wiederum gerichtlich - zuletzt war der Oberste Gerichtshof in Washington mit der Sache befasst. Dieser wies den Einspruch der Eltern gegen den abgelehnten Asylantrag am Montag dann endgültig zurück.

Trotzdem müssen die Schulverweigerer ihre Wahlheimat Tennessee erst einmal nicht verlassen. Zwar könne die Aufenthaltserlaubnis der Heimatschutzbehörde widerrufen werden, sagte Familienanwalt Mike Donnelly, davon gehe er aktuell aber nicht aus. "Wir sind über die Nachricht sehr erfreut, da die Familie nun auf unbestimmte Zeit im Land bleiben darf", so der Rechtsbeistand.

Andere Behörden haben zu der Entscheidung bislang nicht Stellung genommen.

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