Schule:Welche Strafen dürfen Grundschullehrer anwenden?

Schule: Lehrer sollen auch erziehen, Strafen müssen aber verhältnismäßig sein.

Lehrer sollen auch erziehen, Strafen müssen aber verhältnismäßig sein.

(Foto: Illustration: Jessy Asmus/SZ.de)

Der Lehrer ruft daheim an und bittet, den aufmüpfigen Zweitklässler aus dem Unterricht abzuholen. Darf der das?

Von Matthias Kohlmaier

Die Leserfrage

Ich frage mich, welche Strafen Grundschullehrer aussprechen dürfen und wann sie angemessen sind. Ist es zum Beispiel in Ordnung, einen Zweitklässler während des Unterrichts von den Eltern abholen zu lassen, weil es die Lehrkraft nicht schafft, ihn zur Ruhe zu bringen? Wenn man weiterspinnt: Was für eine Konsequenz müsste dann folgen, wenn Kinder miteinander streiten oder es gar zu Prügeleien kommt?

Die Antwort

Wenn Lehrer Schüler wegen eines Fehlverhalten bestrafen, sollen sie sich an den "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" halten, heißt es im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Und es kann durchaus verhältnismäßig sein, dass ein Grundschulkind, welches sich nicht an Regeln hält und damit über einen längeren Zeitraum und trotz Ermahnungen den Unterricht stört, von den Eltern abgeholt werden muss.

Was Lehrer nicht dürfen

Zweierlei Arten von Strafen sind Lehrkräften prinzipiell verboten, egal wie sehr sich ein Schüler danebenbenimmt. Eine ist natürlich jegliche Anwendung von körperlicher Gewalt. Die Prügelstrafe an den Schulen wurde in der DDR 1949, in der Bundesrepublik 1973 abgeschafft. Letzteres galt theoretisch auch in Bayern, hierzulande durfte trotzdem auch Ende der 70er Jahre ein Lehrer noch herzhaft zuschlagen. Es bestehe im Freistaat ein "gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht", urteilte das Bayerische Oberste Landesgericht 1979. Ein Jahr später wurde bayerischen Pädagogen das Schlagen als vermeintliches Erziehungsmittel im Unterricht dann endlich auch verboten.

Außerdem dürfen Lehrer auf keinen Fall Noten als Strafen gebrauchen. Eine Zensur ist eine Leistungsbewertung und soll nur abbilden, ob der Schüler die Binomischen Formeln beherrscht oder eine chemische Reaktion nachvollziehen kann. Wenn er fünf Minuten später Papierkügelchen durch das Klassenzimmer schießt, darf das bei der Benotung keine Rolle spielen. Gerade bei Leistungserhebungen mit weniger handfesten Kriterien, etwa einer mündlichen Note, ist es natürlich schwer überprüfbar, ob die Lehrkraft nicht auch persönliche Animositäten in die Zensur einfließen lässt. Verboten ist es dennoch!

Was Lehrer dürfen

Zur "Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags" (BayEUG) stehen Lehrern verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, wenn sich Schüler nicht an gesetzte Regeln halten wollen; diese unterscheiden sich in Grund- und weiterführenden Schulen nicht. Benimmt sich ein Kind daneben, wird es erst einmal ermahnt, hilft das nichts, wiederholt der Lehrer die Ermahnung. Viele Grundschulen nutzen dann individuell entwickelte Maßnahmen, um dem Schüler etwas Bedenkzeit zu geben. Das kann ein "Nachdenktisch" sein oder eine "stille Ecke". (Einen aufmüpfigen Schüler vor die Tür zu setzen, ist übrigens verboten. Dann würde der Lehrer seine Aufsichtspflicht verletzen.) Klappt auch das nicht, können Lehrer zur nächsten Stufe greifen: den Ordnungsmaßnahmen.

Diese reichen laut BayEUG vom schriftlichen Verweis bis zum endgültigen Ausschluss von der Schule - und schließen auch einen Anruf bei den Eltern ein. "Wenn ein Kind nicht zur Ruhe zu bringen ist, finde ich es völlig angebracht, ihm zu sagen: 'Wenn du weiterhin alle anderen Schüler vom Lernen abhältst, dann müssen wir bei dir daheim anrufen und dich von deinen Eltern abholen lassen.' Und das natürlich auch in die Tat umzusetzen, wenn die Drohung alleine nichts bewirkt", sagt die langjährige Leiterin einer bayerischen Grundschule.

Wenn ein Schüler den ganzen Kuchen für sich beansprucht

Heißt: Wenn Ihr Zweitklässler trotz Ermahnung usw. verhindert, dass die anderen Schüler in Ruhe lernen können, ist es durchaus in Ordnung, dass Sie ihn in der Schule abholen müssen. Die Maßnahme muss allerdings von der Schulleitung genehmigt sein und darf nicht von einer Lehrkraft eigenmächtig umgesetzt werden.

Die Rektorin erklärt diesen möglichen Schritt so: "Man kann sich die Aufmerksamkeit der Lehrkraft als großen Kuchen vorstellen: In einer idealen Welt bekommt jeder Schüler davon ein gleich großes Stück. Benimmt sich ein Schüler ständig daneben, beansprucht er den ganzen Kuchen für sich und für den Rest der Klasse bleibt nichts übrig." Es sei aus Lehrersicht dann wichtig, konsequent zu reagieren - wenngleich der Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Tages wirklich nur das allerletzte Mittel sein könne.

Kommt es zu Prügeleien zwischen Schülern, gilt der Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen genauso wie bei Stören des Unterrichts. Allerdings: Ein dauerhafter Schulverweis ist eigentlich in der Grundschule nur denkbar, wenn ein Kind gegen Mitschüler "wiederholt und mit dem Ziel, jemanden zu verletzen, handgreiflich wird", sagt die Grundschulleiterin.

Im Prinzip gelten in der Schule ähnliche (ungeschriebene) Gesetze wie auf dem Fußballplatz: Ebenso wie der Schiedsrichter dort nicht beim kleinsten Foul gleich die rote Karte zeigen sollte, darf ein Lehrer einen Schüler nicht wegen eines kleinen Plauschs mit dem Banknachbarn nach Hause schicken. Wenn Sie also Zweifel an der Verhältnismäßigkeit einer Strafe haben, haken Sie bei der Lehrkraft und im Notfall der Schulleitung nach.

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