Schule:Was droht Eltern, die den Urlaub eigenmächtig verlängern?

Schule: Verreisen während der Schulzeit - das kann teuer werden.

Verreisen während der Schulzeit - das kann teuer werden.

(Foto: Illustration: Jessy Asmus/SZ.de)

Vor den Ferien passiert doch eh nichts mehr, denken manche Eltern - und melden ihr Kind für die Urlaubsreise krank. Das kann teuer werden.

Von Matthias Kohlmaier

Die Leserfrage

Meine Frage bezieht sich auf Schulferien: Natürlich gibt es eine Schulpflicht, aber ist es wirklich so problematisch, wenn Kinder wegen einer Urlaubsreise ausnahmsweise einen Tag vor Ferienbeginn aus der Schule genommen werden? Mein Lebensgefährte, unser zwölfjähriger Sohn und ich sind vor zwei Jahren zwei Tage zu spät aus unserem Urlaub zurückgekommen. Das hatte zur Folge, dass von der zuständigen Behörde in NRW ein Bußgeld erhoben wurde.

In diesem speziellen Fall war es außerdem seltsam, dass sowohl ich das Geld zahlen musste als auch mein Lebensgefährte - zweimal 190 Euro. Wir leben zusammen, sind aber nicht verheiratet. Genau das war auf meine Frage beim Schulamt die Begründung: Eltern, die nicht verheiratet sind, müssten pro Person zahlen, also doppelt. Stimmt das?

Die Antwort

Sie schreiben die Antwort auf den ersten Teil der Frage selbst: Ja, in Deutschland herrscht eine Schulpflicht; und ja, diese geflissentlich zu ignorieren, ist ein Problem. Als Erziehungsberechtigte ist es Ihre Aufgabe, Ihr(e) Kind(er) zum Schulbesuch anzuhalten. Im Schulgesetz von NRW steht dazu: Eltern "sind dafür verantwortlich, dass es (das Kind) am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt."

Regelmäßig bedeutet hier nicht "meistens" oder "immer, wenn es passt". Es bedeutet: "immer, wenn keine sehr triftigen Gründe dagegen sprechen". Eine Ferienreise ist auf keinen Fall ein solcher, wie auch das NRW-Schulministerium auf Anfrage erklärt: "Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien gilt ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot für Schülerinnen und Schüler. Ausnahmen sind nur bei wichtigen Gründen möglich, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstige Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen."

Natürlich setzen sich immer wieder Eltern über diese Vorgabe hinweg und verlängern den Urlaub eigenmächtig. Im Zweifel schreibt ein Arzt des Vertrauens das Kind einfach krank, was für die Schulleitung schnell zu einem Nachweisproblem führt. Eltern kämen oft mit der Erwartung aus der Grundschulzeit ans Gymnasium, dass so etwas doch schlimmstenfalls ein Kavaliersdelikt sei, erzählt die langjährige Rektorin eines Gymnasiums in NRW. "Die sind dann erstaunt, wenn man sie darauf hinweist, dass es sich um einen Fall von Verletzung der Schulpflicht handelt, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt und der ein Bußgeld zur Folge haben kann."

Wann ein Bußgeld fällig wird

Viele Ferienverlängerer argumentieren gerade vor den Sommerferien damit, dass doch ohnehin längst Notenschluss und im Unterricht nicht mehr viel los sei. Damit haben sie in gewisser Weise Recht. Denn früher, als Noten tatsächlich von Hand eingetragen werden und Zeugnisse umständlich gedruckt werden mussten, war es vielleicht sinnvoll, die Zeugniskonferenzen bereits drei Wochen vor Ferienbeginn abzuhalten. Aber in Zeiten von digitaler Notenbuchhaltung und schnellen Druckern ist das nicht mehr zeitgemäß. "Da ließe sich mindestens eine weitere Schulwoche gewinnen", sagt auch die Schulleiterin.

Diese gegen Schuljahresende unnötig lange Zeit, in der aus Schüler-, Eltern- und, ja, auch aus der Sicht mancher Lehrer wenig los ist, müsste man von Amts wegen verkürzen und sinnvoller nutzen. Trotzdem darf die aktuelle Regelung kein Freibrief für eine verfrühte Urlaubsreise sein. Wenngleich es natürlich wenige gut begründete Ausnahmen geben kann.

Die Schulleiterin erzählt dazu die Geschichte von einer Großfamilie mit Migrationshintergrund. Um den Heimaturlaub finanziell überhaupt möglich machen zu können, waren sie auf billige Flugtickets angewiesen - die aber nur direkt vor dem tatsächlichen Beginn der Sommerferien zu haben waren. "Da war ich dann eher großzügig, habe aber deutlich gemacht, dass nicht jedes Jahr mit solchem Entgegenkommen zu rechnen ist", sagt die Rektorin.

Wenn ein Fall auffliegt, bei dem Eltern das Kind für den Urlaub krank melden, kann die Schulleitung das übrigens der zuständigen Bezirksregierung beziehungsweise Schulaufsichtsbehörde melden. Die, so das Schulministerium, kann dann ein Bußgeld erheben, das sie auch in der Höhe festsetzt. Dass Elternpaare ohne Trauschein dann allerdings des fehlenden Ja-Wortes wegen doppelt bezahlen müssen, ist definitiv falsch. "Der Umstand, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, ist für die Höhe des Bußgeldes nicht von Belang", schreibt das Ministerium. Womöglich belief sich die Strafzahlung für Ihr Vergehen auf insgesamt 380 Euro und wurde auf Sie und Ihren Lebensgefährten aufgeteilt?

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