Schule:"Eine Lehrerin sollte mit Kopftuch unterrichten dürfen"

Kopftuch in der Schule

Eine Schülerin mit Kopftuch. Geht es nach Dirk Behrendt, soll das Tragen eines Kopftuches künftig auch Berliner Lehrerinnen erlaubt sein.

(Foto: dpa)

Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt erklärt, warum er die erfolgreiche Klage einer muslimischen Lehrerin begrüßt und sich eine umfassende Gesetzesänderung wünscht.

Interview von Matthias Kohlmaier

Eine muslimische Lehrerin durfte in Berlin nicht an einer Grundschule unterrichten, weil sie sich weigerte, in der Schule ihr Kopftuch abzunehmen. Die Frau klagte gegen die Ablehnung - und bekam vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg Recht. Ihr wurde eine Entschädigung zugesprochen. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) findet das Urteil richtig.

SZ.de: Herr Behrendt, Sie haben das LAG-Urteil zugunsten der muslimischen Lehrerin begrüßt. Warum?

Dirk Behrendt: Weil das die Diskriminierung von Lehramtsbewerberinnen aufgrund ihres Glaubens hoffentlich beenden wird. Bisher dürfen Frauen an den meisten staatlichen Schulen Berlins nicht mit Kopftuch unterrichten. Ich halte das für diskriminierend.

Hat Sie das Urteil überrascht?

Eigentlich nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat ja mit seinem Urteil aus dem Jahr 2015 eine klare Linie vorgegeben. Das Tragen eines Kopftuches ist einer Lehrerin demnach nur verboten, wenn dadurch der Schulfrieden gestört wird. Pauschalverbote sind folglich nicht zulässig und eine Lehrerin sollte mit Kopftuch unterrichten dürfen.

Das verbietet bisher das Berliner Neutralitätsgesetz. Auch wenn es die Möglichkeit vorsieht, dass die oberste Dienstbehörde Ausnahmen erlauben darf.

Für mich ist das Neutralitätsgesetz spätestens nach dem aktuellen Urteil nicht mehr haltbar. Allein schon, weil der bisherige Kurs für Berlin sehr teuer werden könnte. Angenommen, es drängen viele junge Muslimas an die staatlichen Berliner Schulen und wollen im Unterricht Kopftuch tragen - die würden alle erst mal abgelehnt. Würden sich diese Frauen dann - zu Recht - auf das LAG-Urteil berufen und klagen, müsste jeder von ihnen eine Entschädigung wegen Diskriminierung gezahlt werden.

Vom Berliner Neutralitätsgesetz sind nicht nur Lehrkräfte, sondern auch Richter, Staatsanwälte oder Polizisten betroffen. Wie möchten Sie die Gesetzgebung ändern?

Darüber werden wir mit unseren Koalitionspartnern von der SPD und den Linken reden müssen. Ob man das Gesetz dann für alle Berufsgruppen aufhebt oder nur für die Lehrkräfte, wird sich zeigen. Anders gesagt: Nur weil die Lehrerin im Unterricht Kopftuch tragen kann, bedeutet das nicht zwingend, dass das auch die Polizistin auf Streife darf.

Die CDU-Opposition will am Neutralitätsgesetz festhalten, weil damit alle Religionen gleich behandelt würden.

Dass alle Religionen gleich zu behandeln sind, ist ja sowieso klar. Das hat mit dem Neutralitätsgesetz nichts zu tun. Ausschließlich muslimische oder christliche Symbole zu verbieten, wäre verfassungswidrig. Ich sehe bei dieser Diskussion zwei Pole: Auf der einen Seite den Laizismus - die strikte Trennung von Staat und Kirche - den man bei der Erstellung des Neutralitätsgesetzes in Berlin im Blick hatte. Und damit den Plan, alle religiösen Symbole aus dem Staatsdienst zu entfernen. Auf der anderen Seite den Fokus auf die Menschenrechte und damit auf die Berufsfreiheit muslimischer Frauen. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig gesagt, dass die Berufsfreiheit stärker zu gewichten ist als laizistische Überlegungen.

Diese Position findet sich in der Gesellschaft aber nur bedingt wieder. Viele Menschen möchten nicht, dass ihre Kinder von Frauen mit Kopftuch unterrichtet werden.

Das ist natürlich eine sehr emotionale Diskussion. In Teilen der Bundesrepublik gibt es eine stark antimuslimische Stimmung, aber dem werden wir nicht nachgeben.

Wie erklären Sie Kritikern diese Haltung?

Ich zitiere gerne die Bezirksbürgermeisterin aus Friedrichshain-Kreuzberg. Sie hat sich gewünscht, dass die Kinder in der Schule nicht nur die türkische Putzfrau mit Kopftuch sehen sollen, sondern auch die eine oder andere Lehrerin. Das halte ich für eine wünschenswerte Vorstellung.

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