Rechtswissenschaften:Die Justiz ist nie unpolitisch

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Perversion des Rechts: Der NS-Volksgerichtshof um seinen Präsidenten Roland Freisler (Mitte) beim Prozess gegen die Hitler-Attentäter vom 20. Juli 1944.

(Foto: imago/Leemage)

Jurastudenten sollen lernen, wie Richter den Nazis in die Hände spielten. Der Bund diskutiert, ob das ein Prüfungsthema sein soll.

Von Ronen Steinke

Wer in Deutschland Rechtswissenschaft studiert, der lernt, zu welchen geistigen Höhen es die Säulenheiligen der Disziplin getrieben haben: Kant und Hegel, die Philosophen des deutschen Idealismus, Savigny und Otto Mayer, die Vordenker rechtsstaatlicher Verwaltung, an solchen klingenden Namen führt kein Weg vorbei. Wohl aber an: Roland Freisler, Otto Thierack, Hans Frank. Jenen Juristen, die unter Verwendung teils desselben juristisch-logischen Handwerkszeugs die Menschen im NS-Regime in Abgründe hinabschleiften, als Blutrichter und als Ideologen, begegnen deutschen Studenten höchstens mal kurz oder gar nicht.

Ist das akzeptabel, darf das so bleiben? Darüber diskutiert seit einigen Monaten eine Gruppe von Justizvertretern und Professoren, die sich im Bundesjustizministerium in Berlin treffen, unter ihnen Vertreter aller Justizprüfungsämter aus 16 Bundesländern. Nun liegt aus diesem Kreis erstmals ein Gesetzentwurf vor, der zeigt, wie es künftig anders laufen könnte. Demnach würden rechtswissenschaftliche Fakultäten künftig auch zum "deutschen Justizunrecht des 20. Jahrhunderts" zwingend Vorlesungen anbieten müssen; eine entsprechende Formulierung würde ins Deutsche Richtergesetz eingefügt, das den Zugang zum Staatsexamen regelt.

Wie geschichtslos darf man Recht lehren, wie viel Reflexion der politischen Verantwortung ist Pflicht? Erst im Zuge einer neuen Entwicklung, nämlich der wissenschaftlichen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit und braun gefärbten Bonner Anfangsjahre des Bundesjustizministeriums durch den Historiker Manfred Görtemaker und den Strafrechtler Christoph Safferling ("Die Akte Rosenburg", 2016 bei C. H. Beck), ist überhaupt wieder Bewegung in die alte Diskussion gekommen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat das Thema zwar nicht selbst angestoßen, sondern von seiner Vorgängerin geerbt. Aber er hat es dann mit Verve vorangetrieben. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau (FR) kritisierte er jüngst die geltende Fassung des Richtergesetzes, wonach nur die "geschichtlichen Grundlagen" des Rechts Lehrstoff sind, als zu "vage". Das könne "dazu führen, dass Studierende zwar viel über das Römische Recht und Cicero erfahren, aber nichts von Freisler und den Nürnberger Rassengesetzen. Wir sollten präzisieren und klarstellen, dass zu den geschichtlichen Grundlagen das deutsche Justizunrecht des 20. Jahrhunderts gehört, insbesondere die Geschehnisse in der NS-Zeit."

Die Redaktion der FR hatte Maas' Artikel als Plädoyer für ein neues "Pflichtprogramm" im Studium betitelt. Tatsächlich ließ Maas aber offen, ob das Thema Nazizeit nur ins Angebotssortiment aufgenommen werden soll - oder ob die Studierenden auch zwingend darin abgefragt werden sollen.

Für Letzteres plädierte beim jüngsten Treffen der Expertengruppe im Ministerium am vergangenen Dienstag Frank Bleckmann von der eher liberalen Neuen Richtervereinigung. Anstatt den Studenten nur ein Angebot zu machen, sollten die Fakultäten von ihnen einen "Schein" zum Thema verlangen. Hinter dieser Position steht auch der Bundesverband Rechtswissenschaftlicher Fachschaften. Die Rechtswissenschaftlerin Lena Foljanty, die am Frankfurter Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte forscht, pflichtete ihm bei, machte aber auch einen zusätzlichen Vorschlag. Anstatt nur eng auf das 20. Jahrhundert in Deutschland zu blicken, die juristisch bemäntelten Gräuel der Nazis sowie möglicherweise auch das Paragrafen-Unrecht im SED-Staat, sollten Studenten globaler über die "Rolle des Rechts in Unrechtsstaaten" lernen.

Die Legende von den neutralen Juristen im Dritten Reich ist inzwischen vielfach widerlegt

Die Legende, wonach Juristen im Dritten Reich im Großen und Ganzen neutral geblieben seien, als nüchtern-ideologieferne Techniker des Rechts, die den Nazi-Herrschern genauso gute Diener waren wie hinterher der Demokratie, ist inzwischen vielfach widerlegt. Recht ist nie unpolitisch. Die Justiz steht nie teilnahmslos am Rande, wenn ein Regime sich gegen Menschenrechte wendet. Eine der ersten Maßnahmen der NS-Gesetzgebung 1933 war es, die Bindung deutscher Strafgerichte an festgeschriebene Paragrafen zu lockern: Statt des ehernen, die Bürger schützenden Grundsatzes "Keine Strafe ohne Gesetz" stand nun in Paragraf 1 des Reichsstrafgesetzbuchs, dass auch legale Verhaltensweisen zu bestrafen seien, sofern der "Grundgedanke eines Strafgesetzes" sowie das "gesunde Volksempfinden" dies erforderten. Darüber zu spotten, war gefährlich. Manche taten es trotzdem und brachten das neue NS-Strafrecht wie folgt auf den Punkt: "§ 1. Wer etwas unternimmt oder unterlässt, wird bestraft. § 2. Die Strafe richtet sich nach dem gesunden Volksempfinden. § 3. Das gesunde Volksempfinden wird vom zuständigen Gauleiter festgelegt." Nach dem Krieg ist an juristischen Fakultäten noch lange darüber gestritten worden, ob Juristen solchen Paragrafen Gehorsam schuldeten oder nicht.

Von Jurastudenten wird heute viel verlangt, die Stoffmenge ist in den vergangenen Jahren gewachsen, und vor diesem Hintergrund äußerten Kritiker von Maas' Reformidee beim jüngsten Expertentreffen im Ministerium auch Skepsis gegenüber dem zusätzlichen historischen Lernstoff. Der Verfassungsrechtler Joachim Lege von der Uni Greifswald sagte, er befürchte ein "Einfallstor für eine Politisierung des Jurastudiums".

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