Der Freistaat Bayern hat einem Lehrer wegen seiner Nähe zur Muslimbruderschaft zu Recht die Aufnahme in das Beamtenverhältnis verwehrt. Das hat das Verwaltungsgericht in München entschieden.
Es wies nach eigenen Angaben vom Donnerstag die Klage des Mannes ab, der auf Probe verbeamtet werden wollte. Zur Begründung führte das Gericht an, der Kläger stehe der Ideologie der Muslimbruderschaft sowie der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD) nahe.
Eine "erkennbare Distanzierung" von deren Ideologie, die sich "gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung" richte, lasse der Mann nicht erkennen. Außerdem habe der Kläger radikale Texte auf seinem PC gespeichert und selbst welche verfasst.
Gegen das Urteil ist Berufung möglich.