Grundschule in Berlin:Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

Klage zum Tragen eines Kopftuches im Unterricht

Ein Arbeitsgesetzbuch und eine Tarifsammlung liegen vor der Urteilsverkündung über die Klage der Lehrerin, die mit Kopftuch unterrichten will, auf dem Richtertisch.

(Foto: dpa)
  • Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage einer muslimischen Lehrerin abgewiesen.
  • Der Frau war es aufgrund des Neutralitätsgesetzes untersagt worden, an einer Grundschule zu unterrichten - dagegen zog sie vor Gericht.

Das Berliner Neutralitätsgesetz hat seine Tücken: Eigentlich, so steht es dort, dürfen Lehrkräfte keine weltanschaulich oder religiös geprägten Kleidungsstücke tragen, während sie unterrichten. An Berufsschulen dürfen sie das dann aber doch. Und auch an anderen Schularten kann es beispielsweise einer Muslima im Einzelfall erlaubt sein, im Klassenzimmer ein Kopftuch zu tragen - wenn sie damit den Schulfrieden nicht stört.

So scheint es sich, wenigstens in den Augen des zuständigen Berliner Arbeitsgerichts, bei einer jungen Frau jedoch zu verhalten, die das Land verklagt hat. Sie wollte an einer Grundschule unterrichten, dabei aber ihr Kopftuch nicht abnehmen. Das Gericht hat die Klage nun in erster Instanz abgewiesen und bekräftigt, dass es das Neutralitätsgesetz für verfassungskonform halte.

Was auf sie zukommen könnte, hatte die Lehrerin von Beginn an gewusst. Jedenfalls hatte sie vor ihrer Anstellung beim Land Berlin erklärt, dass sie das Neutralitätsgesetz kenne. Die Lehrerin wurde dann einem Oberstufenzentrum mit älteren Schülern zugewiesen, wo das Kopftuch erlaubt ist. Dort hätte sie in einer Willkommensklasse unterrichten können.

Die Berliner Bildungsverwaltung wird in dem Streit von der Anwältin und liberalen Moscheegründerin Seyran Ates vertreten. Nach der mündlichen Verhandlung in dem Fall hatte sie appelliert, religiöse Symbole weiter aus den Schulen herauszuhalten. Das Kopftuch stehe für große Konflikte. "Die Religionsfreiheit der Klägerin müsse [...] hinter dem schützenswerten Interesse des Landes Berlin an einer religionsneutralen Ausgestaltung der Grundschulen zurückstehen", heißt es nun auch im Beschluss des Gerichts.

Ende 2017 hatte eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch beim Landesarbeitsgericht Berlin eine Entschädigung von 8680 Euro erstritten. Sie hatte argumentiert, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und diskriminiert worden. Das Gericht gab ihr recht. Von der Frau - und ihrem Kopftuch - sei keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens ausgegangen. Allerdings sprach die zuständige Richterin auch von einer Einzelfallentscheidung.

Wie es mit dem weiterhin widersprüchlichen Neutralitätsgesetz weitergeht, bleibt auch nach dem aktuellen Urteil unklar. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Bildungssenatorin Sandra Scheeres (beide SPD) wollen an dem Gesetz festhalten. Der Grünen-Koalitionspartner halten das Gesetz hingegen für nicht rechtskonform. Justizsenator Dirk Behrendt hatte bereits nach dem Urteil Ende 2017 im SZ-Interview erklärt, er halte das Neutralitätsgesetz für "nicht mehr haltbar". Die Linke ringt noch um eine Position.

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