"Der Palandt":Baumeister des Unrechtsstaats

Bürgerliches Gesetzbuch

Namensgeber: Otto Palandt leitete das NS-Justizprüfungsamt.

(Foto: Sonja Marzoner)

Juristen streiten über das wichtigste Nachschlagewerk zum Bürgerlichen Gesetzbuch, das noch immer nach einem Nazi benannt ist.

Von Ronen Steinke

Welche Qualitäten brauchen die Richter von morgen? Dazu hatte Otto Palandt, einer der eifrigsten Justizpolitiker im NS-Staat, ein paar Ideen: "Die jungen Juristen müssen die Verbindung von Blut und Boden, von Rasse und Volkstum begreifen", so erklärte er in der Deutschen Juristenzeitung am 9. April 1935. "Sie müssen sich vor allen Dingen mit dem Nationalsozialismus ernsthaft beschäftigen." Frauen ließ Palandt aus dem juristischen Betrieb ausschließen. Juden sowieso.

Dass der Name Palandt noch heute eine Rolle spielt, liegt an einem verlegerischen Coup im Jahr 1939: Es war der Münchner Buch-Unternehmer Heinrich Beck, der nicht nur die "Liebmann'schen Kurzkommentare", ein gefeiertes juristisches Nachschlagewerk aus einem "jüdischen" Verlag, erworben hatte. Er hatte dem NS-Juristen Palandt auch die Herausgeberschaft von dessen wichtigstem Band angedient.

So entstand ein Bestseller. Mit jenem Otto Palandt, dem Leiter des NS-Reichsjustizprüfungsamts und das heißt: Herr über die Staatsexamina, erschloss sich der Münchner Verlag C.H. Beck eine riesige neue Käuferschicht: die Jurastudenten. So beschreibt es der Rechtshistoriker Martin Würfel, der dazu gerade eine Dissertationsschrift an der Universität Halle eingereicht hat. Bis heute ist das so geblieben. "Der Palandt", der juristische Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), ist für angehende Juristen, was für Mediziner der Pschyrembel ist. Unverzichtbar. Es ist das wichtigste Nachschlagewerk für Referendare, Richter und Anwälte, und es ist in manchen Bundesländern sogar der einzige zugelassene Gesetzeskommentar für Prüflinge im Staatsexamen. Das heißt: Man hat keine Wahl, es zu kaufen; man muss.

In der aktuellen, 76. Auflage findet sich zu Palandt kein Wort

Vieles hat sich in dem BGB-Kommentar verändert seit 1939, nur der Name nicht. Dagegen richtet sich seit ein paar Wochen ein Online-Appell, den viele Anwälte und vereinzelte auch Bundesrichter unterzeichnet haben. Schon seit den 1980er-Jahren hat es einiges an Forschung über den furchtbaren Juristen Otto Palandt gegeben, einen Baumeister des Unrechtsstaats, und auch der Beck-Verlag hat, gedrängt durch Kritiker, schon in einer Festschrift zur 75. Auflage des Kommentars im Jahr 2016 eine biografische Skizze aus der Feder von Elena Barnert veröffentlicht. Aber wer nicht gerade die Festschrift, sondern schlicht den Kommentar in der aktuellen, 76. Auflage zur Hand nimmt, der findet darin zur Person Palandts weiter kein Wort.

Im kommenden Monat soll die neue, 77. Auflage erscheinen. Der Beck-Verlag hat nun angekündigt, auf Kritiker zuzugehen. "Wir werden künftig im Werk selbst auf den vorderen Seiten einen Hinweis bringen, der erstens in einer Kurzfassung die Vita von Herrn Palandt in ihrer ganzen Problematik wiedergibt", so lässt die Verlagsgeschäftsleitung wissen. "Und wir werden in diesem Hinweis auch einen Link angeben, unter dem ergänzende Informationen auf unserer Homepage für jedermann zugänglich sind." Mehr aber erst mal nicht.

Als Argument für das Festhalten am alten Namensgeber verweist der Beck-Verlag auf die Gesetze des Marktes. Der Name sei eben eingeführt, eine "Marke". Allerdings erinnert sich da mancher auch an den juristischen Kommentar zum Handelsgesetzbuch, der einen neuen Namen bekam, ein Werk aus dem Verlag de Gruyter. Der "Staub", benannt nach seinem Gründungsherausgeber, dem jüdischen Rechtswissenschaftler Hermann (geb. Samuel) Staub (1856-1904), durfte lange nicht so heißen. Erst 1982 entschied der Verlag, dem Werk seinen ursprünglichen Namen wiederzugeben. Geschadet hat das den Verkaufszahlen wohl nicht; die "Marke" blieb stabil.

Oder auch der Kommentar zum Strafgesetzbuch, ebenfalls ein Bestseller aus dem Hause Beck. Das heute vom ehemaligen Bundesrichter und Zeit-Kolumnisten Thomas Fischer redaktionell betreute Standardwerk, bekannt als "der Fischer", hat über die Jahre sogar mehrfach wechselnde Namen gehabt. Erst war es "der Dreher" (benannt nach einem übrigens ebenfalls zweifelhaften Juristen, dem ehemaligen Ankläger am NS-Sondergericht Innsbruck, Eduard Dreher), dann "der Dreher/Tröndle", dann "der Tröndle/Fischer". Ohne dass der Verkauf je einbrach.

Würde der Verlag also ein Buch weniger verkaufen, wenn "der Palandt" auch mal seinen Namen ändern würde, vielleicht zurück zu "Liebmann", zumal aus gut erklärbarem Grund? Im Hause Beck ist die Diskussion noch im Gange, wie es heißt. Jüngst hat die Münchner Geschäftsleitung ihre Kritiker erst einmal überrascht. Man teilte mit: Den alten, NS-belasteten Namen beizubehalten, sei doch viel ehrlicher. "In gewisser Weise ist der Name Palandt auch eine Mahnung, dass sich Geschichte nicht wiederholen darf."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: