Brandenburg:Lausitzer Liaison

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Ein Herz für die ursprüngliche BTU Cottbus - vor drei Jahren kämpften Studenten gegen die Fusion ihrer Einrichtung. Der Groll hat sich gelegt.

(Foto: picture alliance/Eibner)

Erbittert haben sich Studenten und Professoren gegen die Fusion der Cottbusser Uni mit der örtlichen Fachhochschule gestemmt. Doch die Protest-Kampagne versandete, nun urteilte über die Fusion das Bundesverfassungsgericht. Damit endet der Streit offiziell.

Von Ralf Steinbacher

Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden gegen die hoch umstrittene Fusion der Technischen Universität Cottbus und der Fachhochschule Senftenberg weitgehend abgelehnt. Damit ist die Gründung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) im Jahr 2013 nicht verfassungswidrig. BTU-Gründungspräsident Jörg Steinbach hält es insbesondere für einen Erfolg, "dass die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane als verfassungsgemäß betrachtet werden kann".

1991 wurden in der Lausitz gleich zwei Hochschulen gegründet, doch gut 20 Jahre später waren beide gefährdet - die Region hat Probleme, viele junge Leute zogen weg. Wissenschaftsministerin Sabine Kunst (SPD) war es, die die Zusammenlegung forcierte. Dagegen protestierten viele Studenten, Mitarbeiter und einige Professoren der Cottbuser Universität, die eine Abwertung befürchteten. Ein Volksbegehren gegen die Fusion scheiterte jedoch: Es kamen nicht mal 20 000 der nötigen 80 000 Unterschriften zusammen. Zwei Fakultäten und einige Professoren der früheren TU aber zogen vors Bundesverfassungsgericht.

Dessen Entscheidung dürfte nun bundesweit auf Interesse stoßen, bedeutet sie doch, dass ein Land bei der Zusammenlegung zweier Hochschulen sehr wohl Gestaltungsspielraum hat. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit, so das Gericht, begründe keine gesonderten Beteiligungsrechte von Hochschulen, Fakultäten oder Wissenschaftlern. Für die Beschwerdeführer hat sich dem Vernehmen nach der Gang nach Karlsruhe dennoch gelohnt. Auch deshalb, weil die Landesregierung Teile des Gesetzes nachgebessert und dadurch die Rechte der Universitätsprofessoren gestärkt hat. Es darf bezweifelt werden, ob das auch ohne die Klage geschehen wäre.

Nun kann man sich an der BTU mit ihren rund 9000 Studenten und etwa 200 Professoren, die einen deutlich höheren Etat hat als zuvor beide Einzelhochschulen zusammen, wieder der eigentlichen Herausforderung stellen: dem Hochschulentwicklungsplan. "Die Stimmung im Haus ist sehr gut", sagt Sprecherin Marita Müller. Mit Therapiewissenschaften und Pflegewissenschaft habe man zwei neue Studiengänge im Angebot. Besonders stolz sei man auf das BTU-College, das Abiturienten, aber auch Leute mit Berufsausbildung auf das Studium vorbereite; die Kurse vermitteln Grundlagen zum Beispiel in Mathematik oder Physik. Diskutiert werde noch über mögliche künftige Themen-Cluster, etwa über "Energieeffizienz und Nachhaltigkeit" oder "Biotechnologie für Umwelt und Gesundheit".

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