Studium:Die Anwesenheitspflicht in Uni-Seminaren wackelt

  • In mehreren Bundesländern gibt es längst keine Anwesenheitspflicht mehr für Studenten.
  • Viele Dozenten halten sich aber nicht an die Regelungen und kontrollieren dennoch, ob alle eingeschriebenen Studierenden ihr Seminar besuchen.
  • Damit verstoßen sie gegen Studienordnungen, meinen Studierendenvertreter.

Von Philipp Nowotny

Keinen Fuß mehr müssen Studierende in Vorlesungssäle und Seminarräume setzen, um in NRW einen akademischen Titel zu erwerben. Zumindest in der Theorie. Grundsätzlich und ausdrücklich verbietet das Hochschulzukunftsgesetz seit Oktober 2014 Anwesenheitspflichten im Studium. Lediglich für Exkursionen, Sprachkurse, Praktika, praktische Übungen oder "vergleichbare Lehrveranstaltungen" gelten Ausnahmen. Gleiches gilt seit Januar in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Zwar überlassen einige Bundesländer wie das Saarland, Baden-Württemberg und Bayern immer noch den Hochschulen die Entscheidung, ob die Teilnahme an Kursen kontrolliert wird. Doch nach Meinung von Studierendenvertretern verletzen solche Abfragen ohnehin die im Grundgesetz verankerten Berufsausübungs- und Handlungsfreiheiten.

In der Realität sieht das freilich anders aus: Dozenten schicken auch in NRW weiter eifrig Listen durch die Bänke: Rund 110 Beschwerden für etwa 90 Veranstaltungen gingen in diesem Wintersemester allein beim Asta der Uni Köln ein, der auf seiner Homepage ein Formular anbietet, über das Studierende renitente Professoren melden können. Manche versuchen trickreich, das Verbot zu umgehen. "Ein Dozent kündigte mitten im Semester einen zusätzlichen Test an als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung am Semesterende", sagt der Chemiestudent und Asta-Referent Florian Pranghe. Ein klarer Verstoß gegen die Prüfungsordnung sei das. Der Asta will nun einen Flyer drucken, um auch den Dozenten endlich die verflixte Sache mit der Anwesenheit zu erklären.

Bei vielen Hochschullehrern herrscht dagegen der Eindruck, die Abschaffung der Anwesenheitspflicht diene angesichts explodierender Studierendenzahlen vor allem dazu, der Raumnot vieler Studiengänge Herr zu werden. So gesehen ist das Verbot ein Erfolg: Während in manchen Proseminaren früher um die 40 Teilnehmer regelmäßig erschienen und mitarbeiteten, habe sich diese Zahl mindestens halbiert, meint Christoph Helmig, Professor und geschäftsführender Direktor des Philosophischen Seminars in Köln. Die Mehrheit tauche ein, zwei Mal im Semester auf, um ein Referat zu halten, und verschwinde dann wieder. "Uns bricht die Stammbelegschaft weg", sagt Helmig. Mancher Kollege halte seine Vorlesungen nur noch für ein paar Seniorenstudenten.

"Die Regelung ist vielleicht geeignet für Fächer wie Mathematik, wo Formeln auch zu Hause gelernt werden können, nicht aber für die Philosophie", sagt Helmig. Gerade in Seminaren, in denen kontrovers diskutiert, der Zugang zu Sekundärliteratur erarbeitet und der Aufbau von Argumenten geschult werde, sei stete Teilnahme wichtig. "Wir wollen in den Schulen doch Philosophielehrer, die über tiefe Lektüre- und Epochenkenntnisse verfügen, eigene Positionen einnehmen und Begeisterung mitbringen", sagt Helmig. Derzeit aber sei die Versuchung groß, mit geringstem Aufwand abzuschließen. "Wir bräuchten eine qualifizierte Anwesenheitsregelung mit Ausnahmen für bestimmte Fächer."

Die meisten Probleme mit dem Verbot gebe es tatsächlich in philosophischen und humanwissenschaftlichen Studiengängen, sagt Florian Pranghe vom Asta in Köln. Dass es durchaus im Eigeninteresse der Studierenden sei, Seminare zu besuchen, glaubt auch er. Um das zu vermitteln, helfe aber ganz sicher kein Zwang. Die Veranstaltungen müssten schlicht attraktiver werden, zum Beispiel durch kleinere Gruppengrößen, meint Pranghe. "Und viel zu oft sind Seminare eben nur verkappte Vorlesungen, weil der Dozent nur einen Monolog hält oder sich Referat an Referat reiht."

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