Streit um Beamtenstatus:Zweiklassengesellschaft im Lehrerzimmer

Zu alt, zu krank, zu dick - das sind die Gründe, warum Lehrern der Beamtenstatus verwehrt werden kann. Besonders die neuen Bundesländer haben eine Bastion der Nicht-Beamten geschaffen. Jetzt fordern die angestellten Pädagogen ein sattes Gehalts-Plus.

Von Johann Osel

In der öffentlichen Wahrnehmung kommen Lehrer ohne Beamtenstatus kaum vor, in den Schulen sind sie dagegen keine Seltenheit. Gut 200.000 solcher Angestellten gibt es - ein Viertel aller Lehrer im öffentlichen Dienst, damit sind sie keine Randgruppe, betont die Bildungsgewerkschaft GEW. Und das will sie auch bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder zeigen, die am Donnerstag beginnen.

Die Forderung: Ein Gehalts-Plus von 6,5 Prozent und feste Zuordnung zu Entgeltgruppen, wie sie öffentlich Beschäftigte außerhalb des Schulbereichs genießen. Laut Gewerkschaft werden viele angestellte Lehrer "nach Gutsherrenart" eingeordnet. Und im Vergleich zu den Beamten müssten sie ohnehin finanzielle Einbußen hinnehmen - "Zweiklassengesellschaft im Lehrerzimmer", heißt es.

Verbeamtung aus Furcht vor Lehrermangel

Doch warum gibt es so viele angestellte Lehrer? Zu alt, zu krank, zu dick - das sind Gründe, warum Pädagogen der Beamtenstatus verwehrt werden kann. Wer älter ist als 45 Jahre (die Regeln in den Ländern variieren), starkes Übergewicht oder Krankheiten mitbringt, kann oft nicht Staatsdiener auf Lebenszeit werden. Zudem gibt es reine Angestellte wie Praxislehrer an Berufsschulen.

Die Bastion der Nicht-Beamten haben aber vor allem die neuen Länder nach der Wende geschaffen; sie haben ihre Lehrer nur noch angestellt. Zuletzt begannen manche aber wieder mit Verbeamtungen. Soeben kündigte Mecklenburg-Vorpommern das an - aus Furcht vor Lehrermangel, da Absolventen oft lieber im Westen Beamte werden wollen.

Derzeit gibt es im Nordosten laut einer GEW-Analyse von Zahlen des Statistischen Bundesamtes keine Beamten an Schulen, in Sachsen und Sachsen-Anhalt sind mehr als 80 Prozent der Lehrer angestellt, in den West-Ländern liegt der Anteil zwischen zehn und 30 Prozent. Lehrerstreiks, zu denen es im Zuge der Tarifrunde kommen könnte, wären im Osten effektiv und könnten für Unterrichtsausfall sorgen. Bei früheren Verhandlungen im öffentlichen Dienst hatten sich die Lehrer als sehr streikfreudig erwiesen.

Regelmäßig kommt auch die Frage auf, ob Lehrer überhaupt Beamte sein müssen. Vor zehn Jahren plante der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) einen erfolglosen Vorstoß, wonach das Beamtentum auf hoheitliche Bereiche wie die Polizei beschränkt werden sollte. In der Folge dachten Politiker immer wieder mal über derlei Reformen nach.

Streit um Status

Es gibt aber Gegenargumente: Kürzlich hat der Bochumer Bildungsrechtler Wolfram Cremer in einer Studie das Lehramt als "grundrechtswesentlich" bezeichnet. Wer Schüler benote, übe "hoheitsrechtliche Befugnisse" aus.

In einem Gutachten des früheren Verfassungsrichters Udo Di Fabio vom Oktober heißt es, eine Unterscheidung zwischen "Kernbereichsbeamten" wie Polizisten und "Randbereichsbeamten" wie Lehrern stehe im Widerspruch zum Grundgesetz. Diese Abgrenzung hatte 2009 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gezogen; die GEW leitet daraus ein Streikrecht für Beamte ab und klagt gerade in Karlsruhe und am Bundesverwaltungsgericht.

Dieses Recht haben angestellte Lehrer naturgemäß - womöglich machen sie bald wieder davon Gebrauch.

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