Plagiats-Vorwürfe gegen Schavan:"Es trifft mich im Kern"

Ein Uni-Gutachter stellt Plagiate in der Doktorarbeit von Annette Schavan fest, die Bildungsministerin wehrt sich vehement gegen Vorwürfe der absichtlichen Täuschung. Der zuständige Fakultätsrat wird in den kommenden Tagen eine Entscheidung über ihren akademischen Titel fällen.

Tanjev Schultz, Evelyn Roll und Roland Preuß

Islam Studiengänge an deutschen Unis

Anette Schavan hatte in Düsseldorf Erziehungswissenschaften studiert und dort 1980 mit der Dissertation "Person und Gewissen" abgeschlossen.

(Foto: dpa)

Als Bundesbildungsministerin macht sich ein Doktortitel gut, Annette Schavan ist mittlerweile sogar Honorarprofessorin. Doch nun muss die CDU-Spitzenpolitikerin um ihren Titel fürchten - und damit um ihr Amt: Plagiatsvorwürfe kommen nicht mehr nur von Bloggern im Internet. Sie werden jetzt auch vom offiziellen Gutachter der Universität Düsseldorf erhoben, an der Schavan vor 32 Jahren ihren Doktortitel erwarb.

Der Gutachter fasst sein Urteil in einem komplizierten, im Ergebnis aber eindeutigen und ziemlich vernichtenden Satz zusammen: "Eine leitende Täuschungsabsicht ist nicht nur angesichts der allgemeinen Muster des Gesamtbildes, sondern auch aufgrund der spezifischen Merkmale einer signifikanten Mehrzahl von Befundstellen zu konstatieren." Soll heißen: Schavan habe bei ihrer Doktorarbeit absichtlich getäuscht. Die Bundesbildungsministerin bestreitet die Vorwürfe nach wie vor. "Die Unterstellung einer Täuschungsabsicht weise ich entschieden zurück." In der Süddeutschen Zeitung fügte sie hinzu: "Es trifft mich. Es trifft mich im Kern. Es trifft den Kern von dem, was mir wichtig ist."

Mängel auf 60 Seiten

Nach der Causa Guttenberg bekommt es Angela Merkel nun in ihrem Kabinett mit dem Fall Schavan zu tun. Bei Karl-Theodor zu Guttenberg waren die Plagiate einfacher zu finden, sie waren umfangreicher und dreister. Schavans Dissertation galt in den vergangenen Monaten, nachdem die ersten Vorwürfe laut wurden, als Grenzfall. Doch das Gutachten kennt keine Gnade. Es bescheinigt Schavan, dass man in der Dissertation durchaus "beispielhafte Belege für ein der Sache nach korrektes Regelverständnis" finde. Das aber rückt die Schwächen an vielen anderen Textstellen in ein umso grelleres Licht.

Es sei "von einer hinreichenden Vertrautheit der Verfasserin mit wesentlichen Regeln" auszugehen, heißt es in dem Gutachten. Diese Regeln würden jedoch auf etlichen Seiten nicht befolgt. Auf 60 von 351 Seiten hat der Gutachter Stefan Rohrbacher Mängel gefunden - unzulässige Übernahmen aus den Werken fremder Autoren. In etlichen Fällen wirke es so, als habe Schavan mit Originalquellen wichtiger Philosophen und Psychologen gearbeitet; in Wirklichkeit habe sie sich aus der Sekundärliteratur bedient. Schavan soll immer wieder geblufft haben - Wissen und Werke angeführt haben, die sie womöglich gar nicht gelesen hatte.

Verliert Schavan den Titel?

Trotz des scharfen Urteils ist damit noch nicht sicher, dass Schavan ihren Doktortitel verliert. Die Entscheidung darüber trifft nach Auskunft der Universität Düsseldorf in den kommenden Tagen der Fakultätsrat auf Grundlage des Berichts. Dessen Autor hat durchaus Gewicht: Stefan Rohrbacher ist Professor für Jüdische Studien und Prodekan an der Uni Düsseldorf. Er ist auch Vorsitzender des zuständigen Promotionsausschusses. Im Rat der Philosophischen Fakultät sitzen neben weiteren Professoren auch Studenten und wissenschaftliche Mitarbeiter. Es könnte heiße Debatten geben, Rohrbachers Gutachten wird dafür die Grundlage bilden.

"Charakteristik einer plagiierenden Vorgehensweise"

Schavan hatte in Düsseldorf Erziehungswissenschaften studiert und dort 1980 mit der Dissertation "Person und Gewissen" abgeschlossen. Zudem hat sie damals eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass sie die Arbeit "selbst und ohne unerlaubte Hilfe" verfasst habe. Wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Erklärung könnte sie nun auch rechtliche Probleme bekommen. Ihre Gutachter waren Gerhard Wehle und Werner Heldmann, ihr Urteil damals: gut bis sehr gut (opus admodum laudabile, entspricht heute magna cum laude).

Rohrbacher schreibt in dem Gutachten, auffällig an Schavans Doktorarbeit sei die "besondere Dichte von Befundstellen im zweiten Teil". In dem Abschnitt beschäftigte sich Schavan mit "Theorien über das Gewissen". Es ergebe sich das "charakteristische Bild einer plagiierenden Vorgehensweise", heißt es in dem Gutachten. Wie schon im Falle Guttenberg gilt als Indiz für die Täuschungsabsicht, dass es nicht um ein paar wenige Stellen gehe, die man als Versehen entschuldigen könnte. Der Gutachter wirft Schavan vor, dass sie auch zum Ende des Textes hin eine eigenständige Rezeptionsleistung signalisiere, "die jedoch offensichtlich nicht gegeben ist".

Verstoß gegen wissenschaftliche Regeln

Schavan sind offenbar bei ihrer Arbeitsweise auch unangenehme Fehler unterlaufen. So wirft ihr der Gutachter vor, sie habe ungeprüft ein Zitat übernommen, das aus einem Sekundärtext stamme. Dabei sei es Schavan entgangen, dass die Passage nicht von Alfred Adler, wie Schavan behaupte, sondern von einem Gerhard Adler verfasst worden sei. An anderen Stellen beziehe sich Schavan auf Sigmund Freud, Niklas Luhmann und Jean Piaget - doch Rohrbacher glaubt nachgewiesen zu haben, dass sich die Politikerin dabei auf Sekundärtexte anderer Autoren verlassen hat. Zum Teil fehlen sogar die Verweise auf die verwendeten Sekundärtexte - es handelt sich dann um einen besonders gravierenden Verstoß gegen die wissenschaftlichen Zitierregeln.

Nach einer ersten Reaktion auf die Vorwürfe hatte Schavan monatelang öffentlich dazu geschwiegen. Am Wochenende nun wehrte sie sich. "Es trifft mich. Es trifft mich im Kern. Es trifft den Kern von dem, was mir wichtig ist", sagte sie am Sonntag der Süddeutschen Zeitung. "Ich habe sorgfältig gearbeitet. Hier und da hätte man auch noch sorgfältiger formulieren können. Heute merke ich zum Beispiel, dass ich damals bei Freud noch ziemlich verdruckst war."

Schavan hatte, nachdem die ersten Vorwürfe im Frühjahr bekannt wurden, beteuert, sie habe nach bestem Wissen und Gewissen ihre Arbeit geschrieben und die Vorwürfe abwegig genannt. Nun wird sie sich schon bald gegenüber der Universität erklären müssen. In den vergangenen Monaten hatte nicht nur Guttenberg seinen Titel verloren, sondern auch andere Politiker wie Silvana Koch-Mehrin (FDP), die sich dagegen juristisch wehren will. Der Fall Schavan ist deshalb ein besonderer, weil ihre Arbeit schon recht lange zurückliegt. In der Wissenschaftsszene wird diskutiert, ob nicht auch bei Promotionen Regelverstöße verjähren sollten. Als Bildungsministerin ist Schavan aber auch unabhängig von einem Titelentzug in großer Bedrängnis. Regelmäßig muss sie an Universitäten auftreten, mit Professoren sprechen, Intellektualität verkörpern. Das könnte nun sehr schwierig werden, vielleicht unmöglich.

Eine ausführliche Reportage über Annette Schavan und die gegen sie erhobenen Plagiatsvorwürfe lesen Sie morgen auf der Seite 3 der Süddeutschen Zeitung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: