Deutschlandstipendium:Zahl der Stipendiaten hat sich verdoppelt

Es ist noch immer alles andere als ein Erfolg: Zwar hat sich die Zahl der Deutschlandsstipendien im Jahr 2012 fast verdoppelt - doch noch immer bekommen nur knapp 11.000 Studierende den monatlichen Zuschuss von 300 Euro. Denn es läuft nicht ganz rund bei der Vergabe der Stipendien, die zur Hälfte vom Bund und privaten Sponsoren kommen.

Die Zahl der Deutschlandsstipendien für leistungsstarke Studierende hat sich 2012 mit fast 11.000 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Damit erhalten rund 0,5 Prozent der mehr als zwei Millionen Studenten einen monatlichen Zuschuss von 300 Euro, der je zur Hälfte vom Bund und von privaten Sponsoren aufgebracht wird, teilte Bildungsstaatssekretär Helge Braun (CDU) am Dienstag in Berlin mit.

Das Deutschlandstipendium wird, unabhängig vom Einkommen der Eltern, an besonders begabte, leistungsfähige und engagierte Studierende vergeben. Die Hälfte des Stipendiums werben die Hochschulen bei privaten Förderern ein, die andere Hälfte kommt aus Bundesmitteln. 263 von insgesamt 388 Hochschulen beteiligen sich an der Vergabe des Deutschlandstipendiums (sehen Sie hier, welche Hochschulen das Stipendium vergeben).

Das politische Ziel, ein Prozent der Studierenden mit einem solchen Deutschlandstipendium zu unterstützen, wird allerdings 2012 verfehlt. Statt der im Bundeshaushalt dafür vorgesehenen 36,6 Millionen Euro werden nach Schätzung Brauns in diesem Jahr etwa nur 17 Millionen Euro für das Programm genutzt werden.

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Studierende müssen sich bei der jeweiligen Hochschule für ein deutschlandstipendium bewerben. Der Bewerbungsprozess läuft je nach Universität oder Fachhochschule etwas anders ab. Auf einigen Uni-Webseiten können die Bewerbungsformulare online ausgefüllt und eingereicht werden, auf anderen muss erst per E-Mail oder Telefon Kontakt aufgenommen werden. Die Anforderungen an potenzielle Stipendiaten sind aber gleich: Eine gute Abiturnote sollen sie haben und sich darüber hinaus sozial engagieren. Gute Chancen hat auch, wer ein Studium trotz biografischer Hürden beginnt - beispielsweise, weil er nebenbei einen Angehörigen pflegt.

Die Förderung dauert in der Regel mindestens zwei Semester und maximal die Regelstudienzeit. Jeweils nach einem Jahr prüft die Hochschule, ob der Stipendiat die Kriterien noch erfüllt. Wer die Hochschule wechseln will, hat indes eine Art Karenzzeit: Wird dasselbe Fach weiterstudiert, bekommt man ein Übergangssemester gewährt, das heißt, das Stipendium wird ein Semester lang fortgezahlt. In diesem Zeitraum kann sich der Student an der neuen Hochschule um ein Deutschlandstipendium bewerben. Hat der Stipendiat die Fachrichtung gewechselt, endet das Stipendium zum Monatsende.

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Auch eine Beurlaubung ist grundsätzlich möglich, etwa im Mutterschutz, während der Elternzeit oder eines Auslandsstudium, das vom Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) gefördert wird. Wird das Studium fortgesetzt, verlängert sich der Auszahlungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung.

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