Zwei Polizisten als Zeugen:Spurensuche im Fall Herrmann

In dem Schmerzensgeldprozess um den Tod der kleinen Ursula Herrmann vor mehr als 35 Jahren will das Gericht weitere Beweise auswerten. Das Augsburger Landgericht ordnete am Donnerstag an, dass am 22. Juni zwei Polizisten als Zeugen in dem Verfahren vernommen werden.

Michael Herrmann, der Bruder des Opfers, verlangt in dem Verfahren von dem Kidnapper 20 000 Euro Schmerzensgeld, weil er seit dem Prozess gegen den Täter an Tinnitus leide. Vor sieben Jahren war der Kidnapper wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das damalige Urteil und ein früheres Gutachten werden nun ebenfalls in dem neuen Verfahren als Beweismittel gewertet. Der Zivilprozess läuft schon seit rund zwei Jahren.

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