Krinningers Anwalt Stefan Beulke hält die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und den Strafbefehl für oberflächlich und fehlerhaft. "Da wurden Tatsachen so verdreht, dass es an Rufmord grenzt." Krinninger habe vor dem Start um neun Uhr mündlich und schriftlich auf die möglichen Gefahren durch das schlechte Wetter hingewiesen. Des Weiteren habe er sofort das Ziel auf das Platt hinunter verlegt, als erste Anzeichen für eine Eskalation auftraten. Doch entsprechende entlastende Aussagen habe die Staatsanwaltschaft einfach nicht zur Kenntnis genommen. "Da wurde mit großem Eifer ermittelt, leider aber nur mit einem Auge", sagte Beulke.
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Der Staatsanwaltschaft München II lag schon zwei Tage nach dem Zugspitzlauf eine E-Mail vor, in der Gerhard Opperer, Geschäftsführer der Bergwacht, seine Kameraden, aber indirekt auch Organisator Krinninger entlastete. Er verweist darin auf die "anfangs guten Bedingungen für einen Berglauf" und die Eigenverantwortlichkeit der Läufer, von denen "viele die Strecke problemlos gemeistert" hätten.
Von frühzeitig absehbaren Problemen durch den Wintereinbruch ist in der Mail nicht die Rede, im Gegenteil. Der Einsatz habe sich "innerhalb weniger Minuten" dramatisiert, hieß es.
Auch dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen erschien der beantragte Strafbefehl vom 7. November 2008 als nicht stichhaltig. Der damals zuständige Richter schickte das Papier zur Nachbesserung an die Staatsanwaltschaft München II zurück. Dort nahm man zwar Stellung zur Kritik, hielt aber dem ursprünglichen Antrag auf Strafbefehl fest.
Richter wurde ausgetauscht
Im März 2009 reichte es dem Richter: Er setzte selbst einen Strafbefehl auf, den die Staatsanwaltschaft übernehmen und dann bei ihm beantragen sollte. Das fanden Krinninger und sein Anwalt wiederum ein wenig zu dreist und stellten einen Befangenheitsantrag, dem das Landgericht München in zweiter Instanz stattgab.
Der Richter in Garmisch-Partenkirchen wurde ausgetauscht, aber der neue drehte offenbar die Uhr zurück. Als ob es nichts gegeben hätte, bestätigte er den Strafbefehl in der Fassung vom November 2008, den sein Kollege für unzureichend erklärt hatte.
Unabhängig von solchen Rechtsscharmützeln wird der Prozess auch in der Extremsport-Szene mit Spannung erwartet. In Oberstdorf, wo in diesem Jahr zum zehnten Mal der Nebelhorn-Berglauf stattfand, rechnen die Sportveranstalter mit weitreichenden Folgen, falls Krinninger verurteilt wird. "Das würde uns zwingen, nicht nur den Berglauf, sondern auch andere Veranstaltungen grundlegend zu überdenken", sagte Stefan Betz, der für die Gemeinde die Vereine bei der Organisation unterstützt.
Sollte die Eigenverantwortung der Athleten eine so geringe Rolle spielen, dann "steht man ja als Veranstalter schon mit einem Bein im Gefängnis".
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(SZ vom 23.11.2009/bica)
OB-Kandidatin Nallinger
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Vielleicht kam mein Beitrag falsch an, ich möchte in keiner Weise die Teilnehmer in Schutz nehmen sondern will sagen, dass ein Veranstalter teilweise tun kann was er will, die Teilnehmer zur Raison bringen wird er nicht immer können. Die Verantwortung liegt imho ganz klar beim Teilnehmer, der Veranstalter kann nur schützend eingreifen. Die endgültige Entscheidung, ob man weitermacht leigt immer beim Teilnehmer...
tlimmert: Man darf bei Extremsportlern nicht von 100% rationalem denken ausgehen, wenn diese im Wettkampf sind.
Ok. Aber es kann doch nicht zu Lasten anderer gehen, wenn sich jemand das Recht herausnimmt, sich irrational zu verhalten. Ein normaler Alpinist hätte mit normaler Ausrüstung nix zu befürchten gehabt, wäre jedoch trotzdem umgekehrt. Vor diesem Hintergrund müssen Sie den Vorfall betrachten ... da gibt es keine Rechtfertigung oder Entschuldigung dafür, trotz der widrigen Umstände und der unangemessenen Ausrüstung einfach weiter zu machen.
...hat hierzulande dazu geführt, daß man vor jeder derartigen Veranstaltung unterschreiben muß, daß man ganz auf eigene Gefahr daran teilnimmt, auch wenn's nur ein Spaziergang von einer Parkbank zur anderen ist, den irgendjemand organisiert.(Parkbank könnte ja morsch sein, und der Veranstalter hat nicht darauf hingewiesen, daß sie bei Benutzung durch Zwei-Zentner-Teilnehmer brechen könnte).Das Leben ist lebensgefährlich, besonders in den Bergen. Hatten die Teilnehmer ihr Hirn und jedes Gramm Selbstverantwortung zu Hause gelassen?
Sie beschreiben es sehr gut: Zu dumm zum ûberleben!! Aber muss man dafür immer die Gerichte bemühen. Die sollen sich um wirkliche Straftaten oder Zwiste kümmern. Unser Leben wird sonst sehr traurig, wenn alles nur juristisch betrachtet wird. Genauso wie Raucher, die die Tabakindustrie verklagen. Aber es ist ja wohl immer ein anderer Schuld aber nie man selbst.
Dem Veranstalter die alleinige Schuld zuzuschieben ist unangemessen und falsch. Die Teilnehmer haben die Verantwortung für sich selbst, der Veranstalter muss das beste in seiner Macht stehende tun, um die Teilnehmer zu schützen, kann sie aber nicht vor sich selbst schützen.
Man darf bei Extremsportlern nicht von 100% rationalem denken ausgehen, wenn diese im Wettkampf sind. Ich selbst habe diverse Male an extremeren Veranstaltungen teilgenommen, darunter dem Ötztaler Radmarathon mit 256km und 5500 Höhenmetern bis auf 2500m ü.NN. bei einem wintereinbruch oder Wetterschlag hat der Veranstalter schon die teilnehmer auf derStrecke zur Aufgabe gezwungen und in Busse verfrachtet. Die Reaktionen der Teilnehmer waren gänzlich unterschiedlich, da einige trotz der Warnungen einfach weiterfahren wollten, im Ziel waren diejenigen, die den Bussen entkommen sind stolz wie Oskar, dass sie weiterfahren durften. Von Eigenverantwortung keine Spur oder einfach felsenfeste Überzeugung in die eigene Leistungsfähigkeit (berechtigt oder auch nicht). Was wäre gewesen, wenn der Zugspitzlauf-Veranstalter abgebrochen hätte? Wären wirklich alle Läufer umgekehrt? Hätten Teilnehmer die Startgebühren zurückgefordert? Stimmungsmache gegen die Veranstaltung wegen "ungerechtfertigtem Abbruchs"? Ein Extremsportler will ans Ziel kommen und maximal von seinem eigenen Körper/der eigenen Leistungsfähigkeit bevormudet werden, nicht vom Veranstalter. ein Blick in die Teilnahmebedingungen tut hier ein Gutes, wenn es um die Verantwortlichkeiten des Veranstalters/der Teilnehmer geht...
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