Prozessauftakt zum Zugspitzlauf-Drama: Wer hat Schuld an zwei Todesfällen? Eine Frage, dessen Antwort weitreichende Folgen für die Sportszene haben könnte.
Torkelnde Athleten im Schneetreiben, Läufer in kurzer Hose und ärmellosem Shirt, die schlotternd vor Kälte von Helfern gestützt werden, durchtrainierte Sportler, die plötzlich ums Überleben kämpfen. All die schockierenden Bilder vom Zugspitzlauf 2008 werden wieder hochkommen, wenn es an diesem Montag um die Frage der Schuld geht.
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Eisige Kälte: Beim Zugspitzlauf 2008 starben zwei Teilnehmer. (© Foto: dpa)
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Warum starben an jenem 13. Juli zwei Läufer im stürmischen Schneetreiben unterhalb des Zugspitzgipfels, warum mussten sechs weitere Teilnehmer im Garmischer-Krankenhaus notversorgt werden?
Für die zuständige Staatsanwaltschaft München II ist diese Frage geklärt. Sie hält Organisator Peter Krinninger, 54, für schuldig der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hatte deshalb einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu 150 Euro erlassen.
Der Garmisch-Partenkirchner akzeptierte den Strafbefehl aber nicht, obwohl er damit nicht vorbestraft gewesen wäre. So kommt es nun zu einem Prozess. "Es ist schrecklich für mich, dass bei einer Veranstaltung, die ich ins Leben gerufen habe, Menschen gestorben sind. Ich trauere noch immer. Aber ich bin nicht schuld", machte Krinninger im Juli dieses Jahres in der Süddeutschen Zeitung seine Position deutlich.
Der Strafbefehl bescheinigte Krinninger dagegen mehrere Verfehlungen: Er hätte als Organisator ob des schlechten Wetterberichts kontrollieren müssen, ob die Starter passend ausgerüstet sind. Da dies nicht der Fall war, hätte er das Rennen absagen oder zumindest die leicht bekleideten Athleten am Start hindern müssen. Zudem hätte er das Ziel früher auf Höhe des Sonnalpin, einer Gaststätte auf dem Zugspitzplatt, hinunter verlegen sollen.
Mehr als 700 Athleten waren am 13. Juli 2008 um neun Uhr im österreichischen Ehrwald gestartet. Der Zugspitzlauf gilt auch unter Extrem-Sportlern als Herausforderung: Mehr als 2200 Höhemeter sind auf der etwa 18 Kilometer langen Strecke zu bezwingen.
Die Bedingungen am Morgen waren nicht ungewöhnlich: In Ehrwald regnete es bei einer Temperatur von 14 Grad. Auch am Gipfel herrschten noch knapp Plusgrade. Am späten Vormittag setzten dann allerdings Eisregen, Schneefall und böiger Wind ein. Da die meisten Läufer nur kurze Laufkleidung trugen und schon stark erschöpft waren, zehrte sie der Wintereinbruch vollends aus. Uwe M., 41, aus Witten (Nordrhein-Westfalen) und Hans P., 45, aus Ellwangen (Baden-Württemberg) brachen auf dem letzten Teilstück zusammen und konnten nicht wiederbelebt werden.
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Vielleicht kam mein Beitrag falsch an, ich möchte in keiner Weise die Teilnehmer in Schutz nehmen sondern will sagen, dass ein Veranstalter teilweise tun kann was er will, die Teilnehmer zur Raison bringen wird er nicht immer können. Die Verantwortung liegt imho ganz klar beim Teilnehmer, der Veranstalter kann nur schützend eingreifen. Die endgültige Entscheidung, ob man weitermacht leigt immer beim Teilnehmer...
tlimmert: Man darf bei Extremsportlern nicht von 100% rationalem denken ausgehen, wenn diese im Wettkampf sind.
Ok. Aber es kann doch nicht zu Lasten anderer gehen, wenn sich jemand das Recht herausnimmt, sich irrational zu verhalten. Ein normaler Alpinist hätte mit normaler Ausrüstung nix zu befürchten gehabt, wäre jedoch trotzdem umgekehrt. Vor diesem Hintergrund müssen Sie den Vorfall betrachten ... da gibt es keine Rechtfertigung oder Entschuldigung dafür, trotz der widrigen Umstände und der unangemessenen Ausrüstung einfach weiter zu machen.
...hat hierzulande dazu geführt, daß man vor jeder derartigen Veranstaltung unterschreiben muß, daß man ganz auf eigene Gefahr daran teilnimmt, auch wenn's nur ein Spaziergang von einer Parkbank zur anderen ist, den irgendjemand organisiert.(Parkbank könnte ja morsch sein, und der Veranstalter hat nicht darauf hingewiesen, daß sie bei Benutzung durch Zwei-Zentner-Teilnehmer brechen könnte).Das Leben ist lebensgefährlich, besonders in den Bergen. Hatten die Teilnehmer ihr Hirn und jedes Gramm Selbstverantwortung zu Hause gelassen?
Sie beschreiben es sehr gut: Zu dumm zum ûberleben!! Aber muss man dafür immer die Gerichte bemühen. Die sollen sich um wirkliche Straftaten oder Zwiste kümmern. Unser Leben wird sonst sehr traurig, wenn alles nur juristisch betrachtet wird. Genauso wie Raucher, die die Tabakindustrie verklagen. Aber es ist ja wohl immer ein anderer Schuld aber nie man selbst.
Dem Veranstalter die alleinige Schuld zuzuschieben ist unangemessen und falsch. Die Teilnehmer haben die Verantwortung für sich selbst, der Veranstalter muss das beste in seiner Macht stehende tun, um die Teilnehmer zu schützen, kann sie aber nicht vor sich selbst schützen.
Man darf bei Extremsportlern nicht von 100% rationalem denken ausgehen, wenn diese im Wettkampf sind. Ich selbst habe diverse Male an extremeren Veranstaltungen teilgenommen, darunter dem Ötztaler Radmarathon mit 256km und 5500 Höhenmetern bis auf 2500m ü.NN. bei einem wintereinbruch oder Wetterschlag hat der Veranstalter schon die teilnehmer auf derStrecke zur Aufgabe gezwungen und in Busse verfrachtet. Die Reaktionen der Teilnehmer waren gänzlich unterschiedlich, da einige trotz der Warnungen einfach weiterfahren wollten, im Ziel waren diejenigen, die den Bussen entkommen sind stolz wie Oskar, dass sie weiterfahren durften. Von Eigenverantwortung keine Spur oder einfach felsenfeste Überzeugung in die eigene Leistungsfähigkeit (berechtigt oder auch nicht). Was wäre gewesen, wenn der Zugspitzlauf-Veranstalter abgebrochen hätte? Wären wirklich alle Läufer umgekehrt? Hätten Teilnehmer die Startgebühren zurückgefordert? Stimmungsmache gegen die Veranstaltung wegen "ungerechtfertigtem Abbruchs"? Ein Extremsportler will ans Ziel kommen und maximal von seinem eigenen Körper/der eigenen Leistungsfähigkeit bevormudet werden, nicht vom Veranstalter. ein Blick in die Teilnahmebedingungen tut hier ein Gutes, wenn es um die Verantwortlichkeiten des Veranstalters/der Teilnehmer geht...
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