Zwölf Verletzte:27-jähriger Syrer zündet Sprengsatz in Ansbach

Explosion in Ansbach

Nach der Exlosion bewacht ein Polizist die Zufahrtsstraße zur Altstadt.

(Foto: dpa)
  • Ein 27-jähriger Mann aus Syrien hat in der Ansbacher Innenstadt eine Bombe gezündet und sich dabei selbst getötet. Zwölf Menschen wurden verletzt, drei von ihnen schwer.
  • Die Explosion ereignete sich in der Nähe des Eingangs eines Musikfestivals in der Ansbacher Innenstadt. Der Mann war am Eingang zurückgewiesen worden.
  • Bei dem Täter handelt es sich laut bayerischem Innenministerium um einen Flüchtling aus Syrien.
  • Der Asylantrag des Mannes sei vor einem Jahr abgelehnt worden, seitdem sei er geduldet gewesen.
  • Er sei wegen zweier Suizidversuche bereits in einer psychiatrischen Klinik gewesen, so Innenminister Herrmann.
  • Die Hintergründet der Tat sind noch unklar.

Bei einer Explosion in der Ansbacher Innenstadt ist am Sonntagabend ein Mensch getötet worden, zwölf Menschen wurden verletzt, drei davon schwer. Die Detonation wurde durch einen Sprengkörper ausgelöst.

Die Explosion wurde Worten von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) vorsätzlich herbeigeführt. Der Täter habe die Absicht gehabt, ein Musikfestival mit 2500 Besucher zu "unterbinden", sei aber nicht auf das Gelände gekommen, sagte Herrmann in der Nacht zu Montag bei einer Pressekonferenz in Ansbach. Der Sprengsatz war mit Metallteilen gespickt.

Bei dem Täter handelt es sich um einen 27-jährigen syrischen Flüchtling, so Herrmann. Der Mann sei vor zwei Jahren nach Deutschland gekommen und habe einen Asylantrag gestellt. Der Antrag wurde vor einem Jahr abgelehnt, der Flüchtling sei seitdem geduldet gewesen.

Er wohnte in einer Unterkunft in Ansbach und sei der Polizei bekannt gewesen, wie der Minister sagte.

Ansbach Karte Innenstadt Explosion

Karte der Ansbacher Innenstadt: Vor "Eugens Weinstube" (markiert) soll sich die Explosion ereignet haben, in der Reitbahn fand das Festival statt.

(Foto: Google Maps)

Auf die Frage, warum ein polizeilich bekannter Flüchtling, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, nicht zurückgeführt wird, sagte Herrmann: "Es ist die einheitliche Festlegung in der Bundesrepublik Deutschland, dass angesichts der Bürgerkriegssituation in Syrien nur bei schwersten Straftaten, Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Straftäter nach Syrien zurückgebracht werden." In allen anderen Fällen halte es die Bundesrepublik Deutschland angesichts des Krieges in Syrien für "nicht vertretbar".

Der Syrer habe bereits zwei Mal versucht, sich das Leben zu nehmen. Er sei deshalb auch schon in einer psychiatrischen Klinik untergebracht gewesen.

Unklar ist laut Herrmann, ob der Mann in suizidaler Absicht handelte oder andere Menschen mit in den Tod reißen wollte. Das müsse in den nächsten Tagen geklärt werden. Der dpa sagte Herrmann: "Meine persönliche Einschätzung ist, dass ich es leider für sehr naheliegend halte, dass hier ein echter islamistischer Selbstmordanschlag stattgefunden hat." Unter den Opfern sind laut Herrmann auch einige schwer verletzt.

Ein politischer Hintergrund sei nicht bekannt, aber Ermittlungen laufen. Ein islamistisches Motiv könne nicht ausgeschlossen werden. Der CSU-Innenminister sagte, er sei entsetzt, dass der Asylschutz missbraucht werde. Es sei "ungeheuerlich", dass jemand menschenverachtend Asylrecht missbrauche. Es müsse alles unternommen werden, dass derartiges Verhalten nicht weiter um sich greife.

Die Explosion ereignete sich um 22:12 Uhr vor einer Weingaststätte in der unmittelbaren Nähe des Eingangs zum Open-Air-Musikfestival Ansbach Open, das etwa 2500 Menschen besuchten.

Der Mann hatte laut Polizei versucht, über einen der Eingänge Zutritt zum Festival zu erhalten. Er wurde jedoch abgewiesen, weil er keine Eintrittskarte besaß.

Die Verletzten wurden in Kliniken gebracht. Das Festival wurde abgebrochen, die Besucher verließen den Veranstaltungsort. Die Polizei sperrte die Innenstadt weiträumig ab und ist mit etwa 200 Beamten, unter anderem einem Spezialeinsatzkommando und der Spurensicherung vor Ort. Dazu kommen etwa 350 Rettungskräfte. Anwohner konnten zunächst nicht zurück in ihre Häuser.

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