Würzburg:Vorwurf sexuelle Nötigung - Dirigent Wang vor Gericht

Er soll eine Studentin belästigt haben: Der ehemalige Generalmusikdirektor Jin Wang steht in Würzburg vor Gericht. Er spricht von "einvernehmlichen Küssen".

Er wurde fristlos entlassen - weil er eine Studentin sexuell belästigt haben soll. Von diesem Dienstag an steht der ehemalige Generalmusikdirektor des Würzburger Mainfranken Theaters, Jin Wang, in Würzburg vor Gericht.

Ehemaliger Generalmusikdirektor vor Gericht

Der ehemalige Würzburger Generalmusikdirektor Jin Wang im Landgericht Würzburg: Der 50-Jährige muss sich wegen sexueller Nötigung verantworten.

(Foto: dpa)

Die Staatsanwaltschaft legt dem 50-jährigen Dirigenten zur Last, sich im Mai 2007 einer damals 21-jährigen Musikstudentin im Treppenhaus vor ihrer Würzburger Wohnung intim genähert zu haben. Unter anderem soll er die junge Frau an die Wand gedrängt, geküsst und unter der Kleidung berührt haben.

Wang erzählt die Geschichte anders: Nach einem gemeinsamen Essen mit der Studentin sei es vor ihrer Wohnung im Treppenhaus nur zu einvernehmlichen Küssen gekommen. "Das geschah überraschend, es war uns beiden peinlich. Wir haben uns dann verabschiedet und ich bin mit einem komischen Gefühl weggegangen", sagte der Musiker. In der Zeit davor war er mehrmals mit der Studentin in Restaurants gewesen. Knapp zwei Wochen nach dem Vorfall sei die junge Frau erneut mit ihm Essen gegangen.

Die Studentin habe ihn zudem nach dem Vorfall nicht angezeigt. Bekannt wurde die sogenannte Treppenhaus-Affäre erst im Jahr 2008, als es zu Differenzen zwischen der Stadt Würzburg und dem Dirigenten kam, die in der Entlassung des Generalmusikdirektors gipfelten.

Am ersten Prozesstag hat die Verteidigung die Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers angezweifelt. Wie der Verteidiger des 50-Jährigen sagte, habe die Mutter der Studentin ihrer Tochter ein mangelndes Selbstwertgefühl bescheinigt. Das lege nahe, dass die junge Frau "Geschichten erfinde" und teilweise lüge, erklärte Wangs Verteidiger. Der Anwalt der Studentin wies dies zurück.

Wangs Kündigung wurde nach einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung in eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Zahlung einer Abfindung in Höhe von 105.000 Euro umgewandelt. Das Ermittlungsverfahren wegen sexueller Nötigung gegen den Generalmusikdirektor war von der Staatsanwaltschaft zunächst eingestellt worden, weil Wang sich bereit erklärt hatte, im Täter-Opfer-Ausgleich 5000 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung zu bezahlen.

Doch Wang zahlte nicht, und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage.

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