Würzburg:Polizisten schossen in Notwehr

Die Untersuchungen nach den tödlichen Schüssen zweier Polizisten auf den Axt-Angreifer von Würzburg sind eingestellt. Sie hätten keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat der beiden Beamten ergeben, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Bardo Backert am Freitag mitteilte. Im Juli hatte ein 17-jähriger Afghane in einem Regionalzug bei Würzburg vier Menschen mit einer Axt und einem Messer verletzt. Auch eine Fußgängerin, die der Jugendliche auf seiner Flucht angriff, erlitt schwere Verletzungen. Kurze Zeit später erschossen die beiden Polizisten den Mann in der Nähe von Heidingsfeld. Die Beamten gehörten zu einem Spezialeinsatzkommando, das wegen eines anderen Einsatzes zufällig in der Nähe war.

Die beiden hätten in der gegebenen Situation völlig zu Recht im Rahmen des ihnen zustehenden Notwehrrechts von ihren Schusswaffen Gebrauch gemacht, erklärte der Oberstaatsanwalt. Der Axt-Attentäter sei gegen 21.55 Uhr an jenem 18. Juli für die Polizeibeamten völlig überraschend in den Mainauen in einer Entfernung von etwa drei Armlängen aus einem dichten Gestrüpp "auf diese urplötzlich losgestürmt". Dabei habe er eine Axt über seinen Kopf erhoben und laut "Allahu Akbar" ("Gott ist groß") geschrien. Dieser rechtswidrige Angriff sei "nur durch den Einsatz der Dienstwaffen abwehrbar" gewesen, sagte Backert.

Ein Beamter gab nach Backerts Angaben drei Schüsse aus einer Pistole ab, der andere zwei Schüsse mit seinem Sturmgewehr. Jeweils ein Schuss der beiden Beamten verletzte den Axt-Attentäter tödlich. Eine Debatte um die Schüsse hatte es gegeben, als die Grünen-Politikerin Renate Künast über Twitter fragte, warum der Angreifer nicht angriffsunfähig geschossen werden konnte. Die Opfer aus dem Zug, eine Familie aus Hongkong, sind nach monatelanger Behandlung im Würzburger Uniklinikum inzwischen in ihre Heimat zurückgekehrt.

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