Würzburg:Häftlinge im Hungerstreik

Justizvollzugsanstalt Würzburg

In der JVA Würzburg verweigern derzeit 41 Insassen die Nahrungsaufnahme, sie trinken aber Wasser.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)

Männer fordern Ersatzdrogen und Lockerungen im Arrest

In der Justizvollzugsanstalt in Würzburg sind 41 Häftlinge in den Hungerstreik getreten. Seit Montag essen die Männer nicht mehr, sagte Anstaltsleiter Robert Hutter, sie trinken aber Wasser. Die Streikenden werden medizinisch betreut. Die Insassen, überwiegend Russlanddeutsche und Häftlinge aus den ehemaligen Sowjet-Staaten, fordern ein Methadon-Programm und eine Lockerung im Arrest für diejenigen, die mit Drogen erwischt werden. "Unter dieser Gruppe ist die Suchtproblematik sehr verbreitet", sagt Hutter, "und sie wollen vom Staat mit Ersatzdrogen versorgt werden." Das jedoch gebe es in der JVA in Würzburg nicht, wer drogensüchtig ins Gefängnis kommt, der muss einen sogenannten kalten Entzug durchstehen. Allerdings gebe es Unterstützung, etwa durch die Suchtberatung, sagte Hutter. Auch Therapien seien möglich. Wer aber mit Drogen im Gefängnis erwischt werde, dem drohten natürlich disziplinarische Maßnahmen. Der Arrest zum Beispiel.

Christina Glück, Rechtsanwältin aus Würzburg, verteidigt einen der Häftlinge. Sie zeigt Verständnis für die Reaktion der Hungerstreikenden. Durch den in Würzburg praktizierten kalten Entzug werde "die Menschenwürde verletzt", klagt die Anwältin an. Die Häftlinge litten vor allem am Anfang unter starken Entzugserscheinungen, klagten über schweren Durchfall und Erbrechen. Die in der Würzburger Justizvollzugsanstalt zuständigen Ärzte hielten trotzdem an dieser Form des Entzugs fest. Die Anwältin verweist auf die Möglichkeit, mit Ersatzstoffen einen bestimmten Zeitraum akuter Abhängigkeit überbrücken zu können. An anderen Haftanstalten werde dies längst erfolgreich praktiziert. Ein Ministeriumssprecher bestätigt, dass in einigen Anstalten in Bayern Methadon verabreicht werde. Wenn ein Häftling in Würzburg die medizinischen Voraussetzungen erfülle, könne er verlegt werden.

Eine weitere Forderung der Hungerstreikenden sind Telefone auf den Fluren. Allerdings sind Telefongespräche für Gefangene in Bayern nur in dringenden Fällen erlaubt, so ist es im Strafvollzugsgesetz festgeschrieben. Anstaltsleiter Hutter sieht wenig Spielraum für die Forderungen der Hungerstreikenden, da er sich an die Gesetze halten müsse. 2012 gab es schon einmal einen Protest, damals forderten die Häftlinge weichere Decken und russische Lebensmittel beim Anstaltskaufmann. Das ließ sich einrichten.

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