Weiden:Lebenslang für Mord an Bub

Für den Mord an einem Neunjährigen in der Oberpfalz muss der Nachbar des Jungen lebenslang ins Gefängnis. "Der Angeklagte hat an dem Jungen acht Wochen lang ein Terrorregime ausgeübt", sagte der Vorsitzende Richter, Walter Leupold, am Freitag am Landgericht Weiden. Es sei das Mordmerkmal der niederen Beweggründe erfüllt. Zudem wurde der 34-Jährige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Frührentner hatte vor zwei Jahren den Jungen betreut, als dessen Mutter in Kur war. Bei der Rückkehr gab es Streit über die perfiden Erziehungsmethoden. "Er wollte ihr das Kind vorenthalten", erläuterte Leupold. Schließlich habe der Angeklagte aus Vohenstrauß mehrere Tausend Euro für die Pflege erhalten. Im Sommer 2014 schlug er mehrfach heftig mit der Faust auf den Kopf des Buben und verursachte so seinen Tod. Im Prozess hatte der Mann zwar zugegeben den Bub zur Strafe teils über eine Stunde lang in die Ecke gestellt und auch Ohrfeigen verteilt zu haben. Viele Verletzungen habe sich das an ADHS erkrankte Kind aber selbst zugefügt. Stattdessen hatte der Angeklagte die Mutter belastet. Diesen Ausführungen folgte das Gericht nicht, die Mutter sei zwar etwas überfordert, aber nicht gewalttätig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte Revision an.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: