Nach dem Amoklauf von Winnenden ist das Waffenrecht verschärft worden - auch in Bayern. Doch einige Behörden haben gar nicht kontrolliert.
München - Die Kontrollen in Bayern sind trotz der Verschärfung des Waffenrechts nach dem Amoklauf von Winnenden lückenhaft. 14 Landkreise und kreisfreie Städte haben in den vergangenen 18 Monaten bei keinem einzigen Waffenbesitzer überprüft, ob Gewehre, Pistolen und Munition ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Das sei "nicht akzeptabel", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags.
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Für Innenminister Joachim Herrmann ist das "nicht akzeptabel": 14 Landkreise und kreisfreie Städte haben in den vergangenen 18 Monaten bei keinem einzigen Waffenbesitzer kontrolliert. (© dpa)
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Er will die Kreisverwaltungsbehören auffordern, künftig wenigstens eine Mindestzahl an Überprüfungen durchzuführen. "Ich halte es für realistisch und leistbar, dass eine Waffenbehörde fünf bis zehn Kontrollen je Mitarbeiter im Monat durchführt", sagte Herrmann.
In Augsburg gibt es 2600 Waffenbesitzer, sie alle mussten bislang keine Kontrolle befürchten. Auf Anfrage bestätigt Rainer Schaal, der interimistische Ordnungsreferent der Stadt, dass die Mitarbeiter der Waffenrechtsbehörde keine einzige Kontrolle durchgeführt hätten. Für die Zukunft kündigt Schaal aber regelmäßige Kontrollen an. Er betont jedoch, 1300 Waffenbesitzer seien angeschrieben und um einen Nachweis für eine sichere Aufbewahrung gebeten worden. Verlangt wurden etwa Kaufbelege und Fotos der Waffenschränke. Hieraus hätten sich 160Strafanzeigen wegen illegalen Munitionsbesitzes und 700 Waffenvernichtungen ergeben.
Herbert Zillinger, der Pressesprecher der Stadt Passau betonte, dass bei allen 900 Waffenbesitzern inzwischen die schriftlichen Nachweise für eine sichere Aufbewahrung der Waffen geprüft wurden. Ganz anders als in Augsburg habe es in Passau keine konkreten Hinweise auf Aufbewahrungsdefizite gegeben, versichert Zillinger. Dies werde aber bei den nun beginnenden Vor-Ort-Kontrollen nochmals überprüft.
Allerdings seien die Befugnisse der Kontrolleure beschränkt: die Beamten dürften die Wohnung des Waffenbesitzers nur mit dessen Zustimmung oder bei Gefahr im Verzug betreten. Im Kreis Neustadt an der Waldnaab versteht man die Kritik nicht so recht. Alle 4000 Waffenbesitzer seien angeschrieben worden, allerdings schaffte das Landratsamt bislang nur die Kontrolle eines Viertels der Sicherungsnachweise. In drei Fällen habe man nach Hinweisen von Bürgern kontrolliert.
Auch in der Stadt Straubing und den Landkreisen Aschaffenburg, Kitzingen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Pfaffenhofen an der Ilm, Starnberg, Traunstein, und Tirschenreuth fanden keine Kontrollen statt.
Zum 31. Dezember 2010 besaßen in Bayern 295000 Menschen 1,2 Millionen legale Waffen. Das seien 70 000 weniger als vor dem Amoklauf von Winnenden, sagte Herrmann. Dort hatte ein 17-Jähriger 15 Menschen und danach sich selbst mit einer Waffe getötet, die sein Vater unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt hatte.
Danach verschärfte die Bundesregierung das Waffenrecht. Seither sind großkalibrige Waffen im Jugendschießsport nicht mehr erlaubt. Außerdem muss derjenige, der eine Waffenerlaubnis beantragt, nachweisen, dass er Gewehre und Pistolen ordnungsgemäß in einem Waffenschrank aufbewahrt. Überprüfen müssen das die Kreisverwaltungsbehörden. Sie dürfen auch unangekündigte Stichproben machen.
Dafür hätten sie jedoch nicht genügend Personal, kritisierte die Grünen-Abgeordnete Susanna Tausendfreund. "150 Kontrolleure sind damit überfordert", sagte auch Harald Schneider (SPD). Rein statistisch werde jeder Waffenbesitzer nur alle 150 Jahre kontrolliert. Aus der Statistik des Ministeriums geht hervor, dass die Behörden die Kontrollen höchst unterschiedlich handhaben.
Weit größere Problem als die legalen sind jedoch die illegalen Waffen, sagte Herrmann. Denn 96 Prozent der Straftaten, bei denen Waffen benutzt wurden, seien mit illegalen Waffen begangen worden.
(SZ vom 24.03.2011/bica)
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Aktive Polizeibeamte unterliegen einer Sonderregelung und nicht dem Waffengesetz.
Sobald aber ein Polizist in den Ruhestand geht, wird er zum normalen Bürger und muss wie dieser auch sein Waffe gemäß Waffengesetz lagern.
Aktuell bedeutet das bei einer Pistole:
*mindestens B-Tresor
*Waffe von Munition getrennt (ausser in Tresoren mit Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1)
*Der Schlüssel darf nur für den jeweiligen Waffenbesitzer zugänglich sein.
Alles andere wäre eine Straftat und würde zum sofortigen Entzug der Waffenbesitzerlaubnis führen.
Wenn Sie die kennen und wissen, dass die verantwortungslos mit ihren Waffen umgehen, dass müssen Sie das auch bei der Polizei melden!
Alles andere wäre Strafvereitelung (§258 StGB).
Huschhusch, auf zu den Grünen!
(Oder haben Sie sich da nur was zusammengereimt?)
Wir Sportschützen wollen keine verantwortungslosen Waffenbesitzer, deswegen investieren wir viel Zeit und Mühe in die Aus- und Weiterbildung unserer Vereinsmitglieder.
Müsste sich Herrmann fassen, nehmen doch seine Polizisten die Dienstwaffe mit in den Ruhestand. Jährlich tausende mehr in Privathaushalten - wo aufbewahrt?
Ihr Zitat: "Tut mir leid, wenn sonst in dieser Diskussion wenig Sachverstand vorhanden ist bleibt mir ja nichts anderes übrig, als die Blinden an die Hand zu nehmen."
Technischer Sachverstand im Umgang mit einer Waffe ist nichts wert, wenn sich ansonsten nur absolute Blindheit gegenüber Gefahren zeigt.
Im Übrigen kenne ich genügend "Sportschützen", die mit ihrem Rumgeballere mit großkalibrigen Waffen sehr deutlich zeigen, dass sie charakterlich nicht zum Führen einer Waffen geeignet sind.
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