Volksentscheide bei Landtagswahl:Mehr als nur ein Kreuz

Schuldenbremse, Ehrenamt, EU-Politik: Die bayerischen Bürger dürfen nicht nur einen neuen Landtag wählen, sie sollen am 15. September auch über fünf Verfassungsänderungen abstimmen. Die Grünen sprechen von "Luftnummern". Umstritten ist vor allem eine Änderung - denn sie könnte weitreichende Folgen haben.

Von Frank Müller

Am 15. September wird in Bayern gewählt, das hat sich herumgesprochen. Neu aber ist für viele beim Öffnen der Wahlbenachrichtigung, dass sie mehr als nur einmal abstimmen dürfen und sollen: Neben der Landtagswahl steht schon die Bezirkstagswahl ziemlich im Schatten - doch es gilt noch fünf weitere Kreuze zu machen. Die Staatsregierung legt den Wählern nämlich noch fünf einzelne Gesetze zur Abstimmung vor. Mit ihnen soll die Verfassung in fünf Punkten geändert werden. Dies ist in Bayern nur durch eine Zweidrittelmehrheit im Landtag samt Volksentscheid möglich. Nun gibt es auch über diese Punkte noch einmal Debatten. Die Grünen tragen, anders als die anderen vier Landtagsfraktionen, die Änderungen nicht mit und rufen dazu auf, die Verfassung unverändert zu lassen.

Bei den Veränderungen geht es um vier relativ schnell verständliche Punkte zu neuen Staatszielen und um einen besonders umstrittenen europarechtlichen, der vor allem juristische Feinschmecker reizt. Die ersten vier sehen Einfügungen in folgende Artikel der Verfassung vor:

Artikel 3: "Er (der Staat) fördert und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land."

Artikel 83: "Der Staat gewährleistet den Gemeinden im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit eine angemessene Finanzausstattung."

Artikel 121: "Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl."

Artikel 82: "Der Haushalt ist grundsätzlich ohne Nettokreditaufnahme auszugleichen." An diese Landes-Schuldenbremse schließen sich noch einige Klauseln an, die Neuverschuldung bei konjunkturellen oder anderen Ausnahmesituationen trotzdem zulassen.

Die Grünen machten am Dienstag offen mobil gegen diese Reformen. Sie hatten sie schon im Parlament nicht mitgetragen. Die scheidende Landtags-Vizepräsidentin Christine Stahl sagte, es handele sich lediglich um "Luftnummern", die die Verfassung aufblähten - "nach dem Motto: schadet alles nix, sind schöne Sätze". Die Punkte ließen sich entweder schon jetzt aus der Verfassung ableiten oder blieben halbherzige Absichtserklärungen, meinte Stahl. Das zeige sich schon an den Begleittexten der Staatsregierung zu den Volksentscheiden. Die Förderung des Ehrenamts etwa wird dort durch den Zusatz eingeschränkt: "Ein Rechtsanspruch gegen das Land oder Gemeinden auf eine konkrete, insbesondere auch finanzielle Förderung . . . kann hieraus jedoch nicht abgeleitet werden."

CSU, SPD, Freie Wähler und FDP hatten sich in längeren Verhandlungen dennoch auf die Zusätze geeinigt, die der Landtag kurz vor der Sommerpause beschloss. Ihrer Ansicht nach stehen sie für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Verfassung. Ursprünglich hatte Ministerpräsident Horst Seehofer bei einem Aschermittwochsauftritt in Passau die Debatte angestoßen. Da wollte er vor allem eine Integrationspflicht für Zuwanderer neu aufnehmen. Die CSU ließ dieses Ansinnen allerdings nach der Aufdeckung der NSU-Morde an überwiegend türkischstämmigen Bürgern fallen.

Rechtlich umstritten

In ein spezielles Thema führt Verfassungsänderung Nummer fünf: Sie legt in komplizierten Formulierungen in Artikel 70 fest, dass die Staatsregierung künftig die Zustimmung des Landtags braucht, wenn sie bayerische Kompetenzen an die EU abgeben will. Der Landtag kann die Regierung vor einer Abstimmung im Bundesrat auf eine Art imperatives Mandat verpflichten, und das sogar per Gesetz. Das ist deswegen bedeutend, weil ein solches Gesetz auch im Volksentscheid beschlossen werden könnte. Die Bayern hätten also direkte Mitsprache.

Landtags-Vizepräsident Reinhold Bocklet (CSU) wertete dies nun als wichtigen Schritt: "Wir nehmen damit endlich Teil an der europäischen Debatte." Bislang sei die Stärkung der EU-Kompetenzen nach dem Motto verlaufen: "Und der Landtag schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge." Deswegen sei diese Reform auch die wichtigste der Verfassungsänderungen. Bocklet stellte heraus, dass Seehofer selbst die Stärkung des Landtags empfohlen habe, obwohl seine eigenen Beamten davon "überhaupt nicht begeistert" gewesen seien.

Seine Grünen-Kollegin Stahl griff dagegen auch diese Änderung an. Den Befürwortern gehe es nur darum, Ressentiments gegen die europäische Einigung zu schüren. Bocklet verwies dagegen darauf, dass die Grünen in Baden-Württemberg eine ähnliche Regelung mitgetragen hätten. Er gestand zu, es sei rechtlich umstritten, ob die Staatsregierung auf ein Abstimmungsverhalten im Bundesrat verpflichtet werden könnte. Bocklet hatte deswegen auch ein Gutachten beim Münchner Rechtsprofessor Rudolf Streinz in Auftrag gegeben. Streinz sagte, eine solche Regelung sei machbar und würde die Demokratie sogar stärken.

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