Das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz ist angelaufen. sueddeutsche.de beantwortet wichtige Fragen: Wo liegen die Listen aus? Wer darf sich eintragen? Und wie geht es weiter?
Was ist ein Volksbegehren?
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Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz startet am heutigen Donnerstag. (© Foto: ddp)
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In Bayern wählen die Bürger Abgeordnete, die sich im Landtag für ihre Belange einsetzen. Diese repräsentative Demokratie wird aber durch einige Elemente der unmittelbaren Demokratie ergänzt. Das bedeutet, dass einige Entscheidungen nicht von Volksvertretern, sondern direkt von der Bevölkerung getroffen werden können.
Durch ein Volksbegehren kann eine Gesetzesvorlage eingebracht werden. In einem weiteren Schritt ist es möglich, dass ein Gesetzesbeschluss per Volksentscheid gefasst wird. In Bayern gab es nach 1945 17 Volksbegehren und 13 Volksentscheide; bis auf sechs Ausnahmen bei den Volksbegehren und einer Ausnahme bei den Volksentscheiden betrafen alle zumindest teilweise Verfassungsfragen.
Wer ein Volksbegehren starten will, muss beim Innenministerium einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf samt Begründung und 25.000 Unterschriften von Stimmberechtigten einreichen. Wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Volksbegehren öffentlich bekannt gemacht und die Eintragungsfrist bestimmt, die immer 14 Tage beträgt.
Damit aus einem Volksbegehren ein Volksentscheid werden kann, müssen sich zehn Prozent der Wahlberechtigten in entsprechende Listen eintragen. Danach können die Bürger über den Volksentscheid abstimmen. Die einfache Mehrheit reicht aus, um dem Volksentscheid Gesetzeskraft zu verleihen. Nur bei verfassungsändernden Gesetzentwürfen über Volksbegehren müssten diese Ja-Stimmen zudem mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten entsprechen.
Wo kann man sich in die Listen eintragen?
In Ihrem Rathaus oder im Kreisverwaltungsreferat. In vielen Orten sind die Eintragungszeiten länger als die üblichen Öffnungszeiten der Rathäuser.
Worauf muss ich achten, wenn ich mich eintragen will?
Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Unterschrift ist eigenhändig in den amtlich bestimmten Eintragungsräumen zu leisten - das bedeutet, dass Sie keine Vertretung ins Rathaus schicken können und sich auch nicht per Post beteiligen können.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Im Falle einer Erkrankung oder einer körperlichen Behinderung können Sie einen Eintragungsschein beantragen. Dies gilt ebenso, wenn Sie sich nicht an Ihrem Erstwohnsitz, sondern in einer anderen bayerischen Gemeinde eintragen wollen. Alle Unterzeichner des Zulassungsantrages müssen übrigens noch einmal unterschreiben.
Auf der nächsten Seite lesen Sie mehr zu Eintragungsfristen, Info-Hotlines und wie es nach dem Volksbegehren weiter geht.
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Die neueste Antwort
nickt ab wie immer. Selbst nachdenken geht nicht. Da denkt man gleich wieder an Schafe.
Als Nichtraucher habe ich mich natürlich auch sehr darüber gefreut, in Restaurants endlich rauchfrei mein Essen genießen zu können. Und ehrlich, ich wär auch nicht unglücklich darüber, mich im Bierzelt nicht vollqualmen lassen zu müssen.
Aber das, was hier mit dem Volksbegehren erreicht werden soll, schießt imho übers Ziel hinaus. Denn bitte wer von den selbsternannten Hütern der Volksgesundheit geht eigentlich in die kleinen Bierkneipen, in denen sich ein paar Gäste ein Bier gönnen und sich zusammen mit dem Wirt gegenseitig zuqualmen? Eben! Ergo kann's uns eigentlich wurscht sein.
Und wer in eine Zigarren-Lounge geht, weiß auch, dass ihn dort tendenziell dicker Qualm erwartet. Where's the problem?
Mit der Regelung wie sie ist, wurde eine gute Regelung gemäß dem bayerischen Motto "Leben und leben lassen" gefunden. Dass das den grünen Verbotsolympioniken natürlich suspekt ist, war eigentlich klar.
@pizzerino:
Motorradfahren ist absolut nicht unnütz, also ich bewege mich mit meinem Moped von A nach B usw. das nenne ich eindeutig Nutzen.
Vielleicht ist es nicht ganz so nützlich wenn man es nur in geschlossenen Räumen
ausübt:-)))
Schön finde ich festzustellen, dass Motorradfahrer wie Sie so tolerant den Rauchern gegenüber sind, und dieses ewige Vorschriften machen ablehnen.
Ride on
Sorry, da fehlen 90%...
Der Editor hat den Text zerschossen und ich hab ihn auch nicht mehr im Clipboard und hab jetzt keine Zeit mehr. Leider.
@Moderator:
Wenns geht einfach beide Beiträge löschen. Danke.
beim ersten Mal gibts eine Ermahnung, beim zweiten Mal eine Geldbuße und beim dritten Mal Entzug der Konzession. Klingt einfach, und ist es auch.
Paging