Rückschlag für die ÖDP: Nicht einmal alle Sport- und Ärzteverbände unterstützen das Volksbegehren für ein strenges Rauchergesetz.
Ein gesunder und kräftiger Körper ist das Ziel eines jeden Athleten. Mit hartem Training und viel Disziplin arbeiten die Sportler an ihrer Muskulatur und Kondition. Viele verzichten auf Alkohol und natürlich auf Nikotin. Ein Zigaretten rauchender Sportler - das ist ein Widerspruch in sich.
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Volksbegehren zum Nichtraucherschutz: Die Organisatoren mussten schon einige Absagen einstecken. (© Foto: ddp)
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Da müsste den bayerischen Sportverbänden das Volksbegehren für ein strengeres Nichtrauchergesetz eigentlich hochwillkommen sein. Doch nur die Leichtathleten haben sich hinter das Volksbegehren gestellt. Der Bayerische Landessportverband will sich ausdrücklich nicht dafür engagieren.
"Wir haben kürzlich auf einer Präsidiumssitzung einstimmig beschlossen, dass wir das Volksbegehren nicht unterstützen", sagt Sportler-Präsident Günther Lommer. Das habe aber nichts damit zu tun, dass der Sportverband um staatliche Zuschüsse bange, wenn er sich zu sehr für ein Projekt der Opposition engagiere.
Das Argument, warum der Sportverband dem Volksbegehren die Unterstützung verweigert, klingt kurios: "Vor gut 15, 20 Jahren sind wir mit einem eigenen Volksbegehren kläglich gescheitert", sagt Lommer. "Wir wollten damals einen Sitz im inzwischen abgeschafften Bayerischen Senat erhalten." Seitdem halte sich der Verband von Volksbegehren fern.
Der Sportverband tue genug für die Volksgesundheit. "Wir haben den Vereinen längst nahegelegt, Nichtraucherschutz zu betreiben. In diesem Sinne wurden auch Wettbewerbe ausgelobt - und das ist aus unserer Sicht der richtige Weg", sagt Lommer.
Eine Absage bekamen die Organisatoren des Volksbegehrens auch von einigen Fußballern des FC Bayern München. "Der Verein hat einen Werbevertrag mit einem Tabakkonzern", sagt Sebastian Frankenberger von der Partei ÖDP, die das Volksbegehren initiiert hat. Deshalb sei es den Fußballspielern nicht erlaubt worden, sich öffentlich hinter das Volksbegehren zu stellen.
Eine andere Gruppe, die eigentlich von Berufs wegen an einer rauchfreien Umwelt interessiert sein müsste, sind die bayerischen Ärzte. Doch von ihnen haben bisher nur die Lungenärzte definitiv zugesagt, Werbeplakate in ihren Praxen aufzuhängen.
Ob andere Ärzte ihre Patienten in den Praxen über das Volksbegehren informieren werden, ist noch nicht klar. Die Hausärzte würden wohl, so sagt ihr Vorsitzender Wolfgang Hoppenthaller, Plakate aufhängen. Bayerns Fachärzte dagegen unterstützten das Volksbegehren vor allem mit ihrer Unterschrift, wie der Vorsitzende der Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände im Freistaat, Thomas Scharmann, sagt.
Auch der Kinderschutzbund plädiert seit langem für eine rauchfreie Umgebung. Dennoch sucht man die Organisation vergeblich auf der Liste der Unterstützer. Die Satzung verbiete es, das Begehren einer politischen Partei mitzutragen, sagt Landeschef Ekkehard Mutschler.
Grundsätzlich stehe man dem Volksbegehren aufgeschlossen gegenüber. Allerdings geht der Gesetzentwurf den Kinderschützern nicht weit genug. Sie fordern ein Rauchverbot überall dort, wo Kinder sind, ein Tabakverkaufsverbot sowie mehr Aufklärungskampagnen.
Prinzip Hoffnung
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion im bayerischen Landtag, Theresa Schopper, die zu den Unterstützern des Volksbegehrens zählt, hofft nun auf das Engagement der Apotheker. Doch diese Hoffnung könnte enttäuscht werden.
Erst kurz vor dem Start des Volksbegehrens will der Apothekerverband sein monatliches Rundschreiben an die 3100 Mitgliedsapotheken schicken, in dem auch ein Plakat zum Volksbegehren liegt. Das könnte knapp werden. Der Sprecher des Apothekerverbands sagt, trotz der Kürze der Zeit könne die Aktion dennoch durchschlagende Wirkung erzielen.
So ist knapp zwei Wochen vor Beginn des Volksbegehrens die Unterstützung noch recht überschaubar. Die Grünen um Theresa Schopper wollen nun mit einer Tour über die bayerischen Marktplätze versuchen, die Massen für das Volksbegehren zu mobilisieren.
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(SZ vom 07.11.2009)
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Die neueste Antwort
Den Damen und Herren Initiatoren sei folgendes ins Stammbuch geschrieben: solange für die Tabak- und Zigaretten-Industrie etwa die für die Industrie allgemein gewährten Steuerbegünstigungen und andere 'unterstützende' Maßnahmen (Werbung) nicht rigoros und generell gestrichen bzw. verboten werden, um sie zurückzudrängen, sind "Volksbegehren" etc. pure Augenwischerei. Das Ganze wird einmal mehr auf dem Rücken der Bürger, in diesem Fall der Nikotinsüchtigen, ausgetragen. In 10 - 15 Jahren wird wohl auch hier die Bilanz heißen: Erfolg = 0. Ähnliches gilt übrigens für Alkoholica, wobei hier Bier und (Rot)Wein als Nahrungsmittel einzustufen sind. Denn wer sich bspw an Wein besäuft, dem ist nicht mehr zu helfen, denn das Zeug schmeckt spätestens nach dem dritten Glas nicht mehr, da mag der Wein so gut und teuer sein wie er will. Und auch beim Bier gilt: spätestens nach der dritten Halben ist Schluß mit Genuß.
Der Schutz vor dem Luftschadstoffgemisch Tabakrauch muß für alle gelten. Deshalb lehne ich das Volksbegehren mit den vielen Rauchgenehmigungen und Ausnahmen vom Rauchverbot entschieden ab. Jede Ausnahme vom Rauchverbot bedeutet, daß Menschen Schaden zugefügt wird. Das ginge nicht konform mit dem Grundgesetz und dem Strafgesetzbuch. Jeder Mensch ist gleich schutzwürdig und keiner - auch nicht ein Raucher - hat ein Schädigungsrecht, nirgendwo! Sogar in der eigenen Wohnung darf man seinen Mitmenschen nicht Schaden zufügen. Das Grundgesetz gilt überall. Die eigene Wohnung ist kein rechtsfreier Raum, in welcher man anderen Schaden zufügen darf. Auch Kinder haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge seitens der Eltern, des Staates und der Gesellschaft. Ich gehe deshalb konform mit folgender Aussage des Vertreters der Bayerischen Ärztekammer am 15.07.2009 in der Sendung Kontrovers des Bayerischen Fernsehens: Ein Gesundheitsschutzgesetz muß die Gesundheit garantieren, das heißt, es darf keine einzige Ausnahme zulassen. Es muß ein Gesetz ohne Wenn und Aber sein! Nur das ist ein echter Nichtraucherschutzgesetz.
Andere Länder haben es längst geschafft: Raucher gehen die 4 Minuten zum Suchtvollzug mal eben vor die Tür Gassi und gut ist.
Ich kann das elende Gejammere über die "armen Raucher" nicht mehr hören.
Niemand will denen das Rauchen verbieten, lediglich das vollstinken!
Was es doch für Klugis gibt in Deutschland. Sie bekommen sicher den Antirauchernobelpreis verliehen.. An Ihrer Stelle hätte ich meine Eltern gebeten doch bitte nicht im Kinderzimmer zu rauchen.
wird meine Luft die ich atme von Rauchern in meiner Umgebung verpesstet. Den Unterschied, den Raucher zu Alkohol nicht verstehen, wenn ich trinke schade ich nur mir, wenn ich rauche schade ich allen in meiner Nähe.
Paging