Oberlandesgericht München entscheidet:Ex-Waffenlobbyist Schreiber unter Auflagen frei

Die Entscheidung ist gefallen: Der ehemalige Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber kommt auf freien Fuß - wenn auch unter strengen Auflagen. Das Oberlandesgericht München lehnte eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab, die gegen einen früheren Beschluss protestiert hatte.

Der wegen Steuerhinterziehung verurteilte frühere Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber darf bei Zahlung einer Sicherheitsleistung von 100.000 Euro das Gefängnis verlassen. Das Oberlandesgericht München verwarf am Freitag eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Augsburg und bestätigte damit einen Beschluss des Landgerichts Augsburg, mit dem der Haftbefehl gegen den 78-Jährigen gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt worden war.

Ex-Waffenlobbyist Schreiber kommt unter Auflagen frei

Der frühere Waffenlobbyist Schreiber ist doch noch nicht auf freiem Fuß.

(Foto: dpa)

Das Landgericht Augsburg hatte die Freilassung des gesundheitlich angeschlagenen Schreiber zunächst gestoppt.

Am Dienstag hatte das Gericht bekanntgegeben, dass Schreiber wegen gesundheitlicher Probleme auf freien Fuß kommt. Nach einem Herzinfarkt im März sei Schreiber gesundheitlich stark angeschlagen, sagte der Vizepräsident des Landgerichts Augsburg, Hans-Peter Hirmer, auf Anfrage von Süddeutsche.de. Es bestünden Zweifel an seiner Haftfähigkeit.

Schreiber soll nun unter Hausarrest gestellt werden. Außerdem hat das Augsburger Gericht weitere strenge Auflagen erteilt. So muss der Ex-Lobbyist seinen Wohnsitz nach Kaufering (Landkreis Landsberg am Lech) verlegen und sich täglich persönlich bei der Polizei in Landsberg melden. Das Grundstück darf er nur zu diesem Zweck und ansonsten nach ausdrücklicher Genehmigung des Landgerichts verlassen. Personalausweis und Reisepass muss der 78-Jährige abgeben, hieß es am Dienstag. Und schließlich müsse er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro hinterlegen.

Im Jahr 1999 war der ehemalige Lobbyist nach Kanada geflohen, zehn Jahre lang hatten ihn die Augsburger Ermittler gejagt. Das Landgericht Augsburg hatte Schreiber im Jahr 2010 zu einer achtjährigen Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte allerdings eine Reihe von Rechtsfehlern ausgemacht und das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

Ein Termin für die Neuauflage steht jedoch noch nicht fest. Wie der Vizepräsident des Augsburger Gerichts sagte, könnte Schreibers Gesundheitszustand unter Umständen auch dazu führen, dass seine Verhandlungsfähigkeit nicht gegeben sei. In diesem Fall würde das Verfahren wohl eingestellt - und Schreiber wäre endgültig ein freier Mann.

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