Verwandtenaffäre:SPD will Details einklagen

Landtag Bayern

Die SPD will nun per Verfassungsklage die Veröffentlichung weiterer Details der Verwandtenaffäre im Landtag erzwingen.

(Foto: dpa)

Fünf SPD-Parlamentarier haben wegen der Verwandtenaffäre im Landtag Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Nun will die SPD die Veröffentlichung der Details gerichtlich erzwingen. Bisher weigerte sich die Staatsregierung, Auskünfte zu erteilen.

Von Mike Szymanski

Die Verwandtenaffäre bayerischer Landtagsabgeordneter beschäftigt nun auch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher und vier weitere SPD-Parlamentarier haben am Montag Verfassungsklage eingereicht. Sie sehen ihr Fragerecht als Abgeordnete verletzt und wollen auf diesem Weg die Staatsregierung dazu zwingen, weitere Details in der Affäre zu veröffentlichen.

Die Staatsregierung hatte sich geweigert, schriftliche Anfragen der Abgeordneten zu beantworten, die die in die Affäre verstrickten Kabinettsmitglieder betrafen. Es ging darin um konkrete Summen und Details der Vertragsgestaltungen mit Familienangehörigen, über die die SPD-Abgeordneten von Ministerpräsident Horst Seehofer Auskunft verlangten. Die Staatsregierung hatte erklärt, die Fragen würden die Kabinettsmitglieder in ihrer Funktion als Abgeordnete des Landtags betreffen, somit sei die Regierung nicht zuständig. Rinderspacher erklärte dagegen am Montag im Landtag, nun würde die SPD ihr Recht "gerichtlich erstreiten".

Insgesamt fünf Kabinettsmitglieder hatten auch noch in der Zeit, als sie bereits der Regierung angehörten, enge Familienmitglieder beschäftigt: Landwirtschaftsminister Helmut Brunner, Kultusminister Ludwig Spaenle, Justizministerin Beate Merk und die Staatssekretäre Franz Pschierer (Finanzen) sowie Gerhard Eck (Innen).

Nach Auffassung von Rinderspacher und dem Anwalt der Fraktion, Michael Bihler, ist die Staatsregierung sogar "verpflichtet", die Auskünfte zu erteilen. Schließlich habe Seehofer die Aufarbeitung der Affäre - was seine Kabinettsmitglieder angeht - höchstpersönlich zur Chefsache erklärt. Kurz nachdem bekannt wurde, wer alles Familienangehörige für sich arbeiten ließ, hatte sich Seehofer eingeschaltet und seine Kabinettsmitglieder indirekt aufgefordert, die bezahlten Gehälter an Angehörige an die Staatskasse zurückzuerstatten.

"So etwas tut man nicht", hatte er erklärt. Sein Staatskanzleichef war mit einer internen Untersuchung beauftragt worden. Für Rinderspacher sei das "ohne Zweifel" ein Fall von Regierungshandeln. Anwalt Bihler sieht darin einen "klassischen Fall von Richtlinienkompetenz", die ausgeübt worden sei. Beide zeigten sich am Montag zuversichtlich, mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Erfolg zu haben.

Der SPD-Fraktionschef hofft mit einem Urteil noch vor der Landtagswahl am 15. September. Aber ob das so zügig geht, vermag Anwalt Bihler nicht abzuschätzen. In der Regel dauerten solche Verfahren drei bis sechs Monate. Die SPD hatte in dieser Legislaturperiode die Staatsregierung schon einmal vor dem Verfassungsgerichtshof in die Knie gezwungen. 2010 ging es um Umfragen der Staatskanzlei, deren Ergebnisse die Staatskanzlei nicht rausrücken wollte. Das Gericht stärkte damals die Abgeordnetenrechte.

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