Von K. Auer

Auf Druck muss die CSU nun Korrekturen am Versammlungsgesetz hinnehmen. In einem Punkt ist das neue Gesetz sogar liberaler als das Bundesgesetz.

Viel ist nicht mehr übriggeblieben vom einst so scharfen Versammlungsgesetz der CSU. Auf Druck des Bundesverfassungsgerichts und des Koalitionspartners FDP stimmte die Mehrheitsfraktion jetzt massiven Änderungen an dem erst im vergangenen Jahr verabschiedeten Gesetz zu. Demonstrieren in Bayern wird jetzt wieder leichter.

Versammlungsgesetz, dpa

(© Foto: dpa)

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So wird die Androhung von Bußgeldern gestrichen, die schon das Bundesverfassungsgericht in einer einstweiligen Anordnung Anfang des Jahres monierte. Das Gesetz dürfe keine abschreckende Wirkung auf die Bürger haben, schließlich gehört Demonstrieren zu den demokratischen Grundrechten.

Mit dem geänderten Gesetz werden auch die Rechte der Polizei wieder beschränkt. So dürfen die Beamten nur noch in Ausnahmefällen Übersichtsaufnahmen von den Demonstranten machen, außerdem sollen Videoaufnahmen nur noch drei Wochen statt wie bisher zwei Monate gespeichert werden. Heimlich darf die Polizei gar nicht mehr filmen, sie muss sich zu erkennen geben. In diesen Punkten ist das neue bayerischen Gesetz sogar liberaler als das Bundesgesetz.

Bayern hatte als erstes Bundesland ein eigenes Versammlungsgesetz beschossen. Die Kompetenz dazu verschaffte dem Freistaat die Föderalismusreform von 2006.

Auch die Anmeldefrist für eine Versammlung wird jetzt verkürzt. Statt wie bisher 72 Stunden, kann eine Kundgebung nun noch bis zu 48 Stunden vorher angemeldet werden - auch telefonisch, was bislang nicht möglich war. Außerdem müssen die Veranstalter nur noch Zeit, Ort und Grund der Veranstaltung mitteilen, nach dem CSU-Gesetz musste auch die Zahl der Ordner und die Art der technischen Ausrüstung angegeben werden.

Einen zentralen Punkt des CSU-Gesetzes gibt es ebenfalls nicht mehr: Künftig muss kein Versammlungsleiter bestimmt werden, der für einen friedlichen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen hat.

Der FDP-Innenexperte Andreas Fischer sieht seine Partei als klaren Gewinner der Verhandlungen. "Das ist ein Tag der Freude für die Bürgerrechte", sagte er. 14 Regelungen habe man aus dem ursprünglichen Gesetz gestrichen und 33verändert. Das sei keine kosmetische Behandlung, sondern eine Generalüberholung gewesen. "Wir wollen ein Gesetz, das Demonstrationen nicht verhindert, sondern ermöglicht", sagte Fischer.

Während die zuständigen CSU-Abgeordneten Petra Guttenberger und Christian Meißner einräumten, dass ihnen die Gesetzesänderung schwerfalle, gab sich Innenminister Joachim Herrmann gewohnt gelassen. "Ich kann damit gut leben, im Vollzug wird sich nichts entscheidend ändern", sagte Herrmann. Er betonte, dass sich an seiner ursprünglichen Absicht, die Aufmärsche von Rechtsradikalen zu erschweren, nichts geändert und die FDP diese Abschnitte des Gesetzes auch nicht in Frage gestellt habe. "Friedliche Versammlungen werden erleichtert, gewalttätige Aufmärsche werden weiterhin bekämpft", sagte Minister Herrmann.

Die Opposition im Landtag verbuchte die geplante Gesetzesänderung ebenfalls als Erfolg. "Jeder Spiegelstrich ist eine Ohrfeige für Innenminister Herrmann", sagte die Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause. So wie ihr gehen auch dem SPD-Rechtsexperten Franz Schindler die Änderungen nicht weit genug. Grüne, SPD, Gewerkschaften und Verbände, aber auch die seinerzeit noch nicht im Landtag vertretene FDP, hatten im vergangenen Jahr Verfassungsklage gegen das Gesetz eingereicht.

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(SZ vom 13.05.2009/bica)