Versammlungsfreiheit:Vor dem AfD-Parteitag: Reiseverbot für Autonome aus Bayern

  • Vor dem AfD-Bundesparteitag am Wochenende in Köln haben die Behörden Linksautonomen aus Oberbayern eine Art Reiseverbot erteilt.
  • Die Begründung: Man wolle sie davon abhalten, an möglicherweise gewaltsamen Protesten von AfD-Gegnern teilzunehmen.
  • Mehrere Betroffene wollen vor Gericht eine Aufhebung der Meldeauflagen erreichen. Ein Anwalt spricht von einer "unzumutbaren Einschränkung der Versammlungsfreiheit".

Von Johann Osel, Rosenheim

Mehr als ein Dutzend Linksautonome aus Rosenheim und anderen oberbayerischen Landkreisen haben für diesen Freitag und Samstag eine Art behördliches Reiseverbot erhalten. Der Grund ist die Furcht, dass sie zum AfD-Parteitag nach Köln fahren und bei dortigen Gegenprotesten Krawall treiben könnten. Offenbar auf Anraten der Polizei wurden ihnen sogenannte Meldeauflagen durch die Ordnungsämter zugestellt.

Das bedeutet, dass sie sich "zu festgelegten Zeiten bei der Polizei zu melden haben", wie es in einem Schreiben des Landratsamts Rosenheim an einen Mann in Feldkirchen-Westerham heißt. Der Brief liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Ziel der Auflage sei es, "Ihre mögliche Beteiligung an Auseinandersetzungen zwischen AfD-Anhängern und der Polizei sowie Gewalttätigkeiten im Vorfeld zu verhindern". Gut zehn Betroffene wollen sich juristisch wehren, mit Eilanträgen beim Verwaltungsgericht. Entscheidungen werden am Freitagvormittag erwartet. Ihr Anwalt spricht von einer "völlig unzumutbaren Einschränkung der Versammlungsfreiheit".

Der Bundesparteitag, auf dem die Rechtspopulisten ihr Programm verabschieden wollen, wird Köln wohl in den Ausnahmezustand versetzen. Mehrere Bündnisse haben Gegenveranstaltungen angemeldet, die Polizei nennt als Größenordnung ungefähr 50 000 Teilnehmer. Die Behörden gehen von "überwiegend friedlichen Protesten" aus; zugleich bereiten ihnen Linksextremisten Sorgen, die im Internet dazu aufgerufen haben sollen, den Parteitag in einem Hotel mit Gewalt zu verhindern.

In einem zweiten Schreiben aus Rosenheim an einen weiteren Aktivisten, dieses verfasst vom städtischen Ordnungsamt, steht: Schon bei früheren Veranstaltungen, etwa dem Stuttgarter AfD-Parteitag 2016, sei es "zu teilweise gewalttätigen Übergriffen auf Polizeibeamte und Straftaten von erheblicher Bedeutung für die öffentliche Sicherheit" gekommen. Die angeschriebene Person habe sich durch Teilnahme an einem "Demonstrationstraining" sozusagen als möglicher Gefährder entpuppt und solle am Wochenende am Wohnort bleiben.

Bei diesem "Training" waren die Behörden auf die Antifaschisten aufmerksam geworden. Regionale Medien berichten, dass die Polizei die Teilnehmer Anfang April auf einem Gelände im Rosenheimer Stadtteil Fürstätt kontrolliert und dabei ihre Identitäten festgestellt habe. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sagt: "Das war kein Training für ein friedliches Verhalten. Es wurde trainiert, wie man Polizeiketten umgeht, wie man gegen Polizisten vorgehen kann, ohne Rücksicht auf Verluste."

Der Anwalt zahlreicher Betroffener, Mathes Breuer, sieht das anders: "Es ging um friedliche Sitzblockaden und deren Training, nicht um Angriffe. Es ging auch um rechtliches Know-how, was auf Demos erlaubt ist und was nicht." Er spricht von einer mutmaßlich illegalen Razzia. Solche Trainings seien generell "natürlich rechtmäßig".

Ähnliche Auflagen gibt es für Hooligans und Globalisierungsgegner

In einer Mitteilung der sogenannten Infogruppe Rosenheim, in der Linksautonome lokal vernetzt sind, heißt es: Die Behörden zeigten sich "als willige Erfüllungsgehilfen des politisch motivierten Vorgehens der Polizei". Ein Sprecher der bundesweiten Kampagne "Nationalismus ist keine Alternative" wird zitiert: An der "Legitimität von Blockaden" könne es angesichts der immer radikaleren AfD-Positionen keinen Zweifel geben.

Die Auflagen in Oberbayern stellten "den bisherigen Höhepunkt an Repression gegen unsere geplanten Proteste dar". Vergleichbare Fälle seien nicht bekannt. Oft gibt es derlei Meldeauflagen gegen Hooligans vor brisanten Fußballspielen oder gegen mutmaßlich gewaltbereite Globalisierungsgegner bei politischen Gipfeltreffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Legitimität der Maßnahme bestätigt: "Die Meldeauflage ist ein angemessenes Mittel, um Versammlungen vor der Teilnahme von Personen zu schützen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als gewaltbereit einzustufen sind." Rechtsanwalt Breuer sieht allerdings "keine hinreichende Wahrscheinlichkeit".

Zuletzt war die linksautonome Szene in und um Rosenheim unter anderem durch ihren Kampf gegen eine Gastwirtschaft aufgefallen, in der die örtliche AfD Stammtische und Vortragsabende abhält. "Sollten Sie der AfD (...) Ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, sehen wir uns gezwungen zu zivilgesellschaftlichen Protesten aufzurufen", hieß es in einem Schreiben. Kurz darauf wurde die Außenfassade des Lokals "farblich umgestaltet", wie ein Szeneportal vermeldete. Konkret heißt das: Es gab Schmierereien. Die Infogruppe will nach eigener Darstellung "den Aufbau einer anarcho-kommunistischen Gesellschaft und die Zerschlagung aller Staatlichkeit".

Beobachter der regionalen Szene warnen jedoch davor, deren Dimension zu überschätzen. Sachbeschädigungen und "Reibereien mit angeblichen Aggrobullen" seien gängige Delikte - Kontakte mit Antifa-Gruppen in München, die im aktuellen Verfassungsschutzbericht gelistet werden, sollen aber bestehen. Der Bericht, den Innenminister Joachim Herrmann am Mittwoch vorgestellt hatte, warnt ausdrücklich vor "konfrontativer Gewalt" Linksautonomer gegen Polizisten auf Demonstrationen. Am Ostermontag protestierten Antifaschisten vor der Rosenheimer Polizei für "Demokratie und Meinungsfreiheit" und gegen "Polizeiwillkür". Am Donnerstagabend sollte es erneut eine Kundgebung geben.

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