Verkehrssicherheit:Wenn die CSU Schlepper entkriminalisieren will

Traktoren-Oldtimertreffen in München, 2016

Bei Traktor-Ausfahrten über Land dürfen keine Passagieren mitgenommen werden – eigentlich. Der Landtag will das nun legalisieren.

(Foto: Stephan Rumpf)

Dann glaubt manch einer vielleicht an eine Wende in der Flüchtlingspolitik. Tatsächlich aber geht es um eine bayerische Besonderheit: "Landmaschinentechnisches Brauchtum", wie es im CSU-Antrag heißt.

Von Vinzent-Vitus Leitgeb

Der Grünen-Abgeordnete Jürgen Mistol wollte - nach eigenen Aussagen - seinen Augen zunächst nicht trauen. Er sei erstaunt gewesen, dass in einem Antrag der CSU-Fraktion tatsächlich die Worte "Schlepper", "Personentransport" und "entkriminalisieren" in sehr knappem Abstand hintereinander stehen. Er habe schon eine neue Wende in der Debatte über die Leitkultur erwartet. Wie Mistol wusste, ging es am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags aber nicht um Asyl- und Migrationspolitik, sondern um die Frage, wann Menschen in den Anhängern von Oldtimer-Traktoren transportiert werden dürfen und wann nicht.

Immer wieder organisieren Oldtimer- und Schleppervereine solche Ausfahrten. Das sei "Landmaschinentechnisches Brauchtum", wie es im CSU-Antrag steht. Bisher ist es aber nur bei Veranstaltungen innerhalb von Orten erlaubt. Die Anhänger müssen dann gut gesichert sein, die Traktoren dürfen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Verboten sind Traktor-Ausfahrten mit Passagieren außerhalb oder zwischen Orten. Weil die lokale Polizei laut Antrag oft ein Auge zudrücke, gebe es zwar selten Geldstrafen. Komme es aber zu einem Unfall mit den beförderten Personen, helfe keine Versicherung aus.

"Im Fasching ist es dabei sehr wohl erlaubt, Personen auf Anhängern zu befördern. Auch bei der Fahrt zum Ort hin und wieder weg", sagte Otto Lederer (CSU). "Wir wollen eine Gleichstellung." Es solle dann keine pauschale Erlaubnis für alle Fahrten geben. Jeder Verein müsse aber die Erlaubnis für zwei Ausfahrten pro Jahr erhalten. Mehr verlangte auch Volker Bauer (CSU) nicht. "Unsere Schlepperfreunde aus Schwabach fahren einmal im Jahr nach Nürnberg zum Volksfest. Vielleicht noch einmal im Herbst. Das ist nicht viel, muss aber auf rechtssichere Beine gestellt werden." Bernhard Zunner aus dem Innenministerium blieb trotzdem skeptisch. Das wichtigste sei die Sicherheit. Die müsse auch bei Überlandfahrten und 25 Stundenkilometern gewährleistet sein.

Dass das bestehende Gesetz geändert wird, ist insgesamt unwahrscheinlich. Die Verantwortung dafür liegt letztlich beim Bund. Der Landtag kann nur die Landesregierung auffordern, sich bei der Bundesregierung für ein neues Traktoren-Schlepper-Gesetz einzusetzen oder den Weg über den Bundesrat zu gehen. Immerhin: Im Innenausschuss des Landtags wurde der Antrag mit großer Mehrheit angenommen. Nur die Grünen mit Jürgen Mistol enthielten sich der Stimme.

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