Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Einen Mindestlohn wird es im Freistaat nicht geben. Die Justiz folgt der Haltung des Ministeriums.
Das geplante Volksbegehren zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Freistaat ist gescheitert. Der bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte die Zulassung der vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) betriebenen Volksabstimmung ab. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben, entschieden die Richter und schlossen sich damit der Ansicht des bayerischen Innenministeriums an.
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In Bayern wird es kein Volksbegehren zu Mindestlöhnen geben. (© Foto: ddp)
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Dort hatte man das Volksbegehren im November 2008 mit der Begründung abgelehnt, dass gesetzliche Regelungen zum Arbeitslohn in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fielen. Zudem beinhalte der Gesetzentwurf des Volksbegehrens einen verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie.
Innenminister Joachim Herrmann sieht seine Haltung durch das Urteil bestätigt: "Das ist kein Urteil gegen Mindestlohn, aber eine klare Bestätigung, dass die Zuständigkeit allein beim Bundestag liegt", sagte er.
Der DGB hatte argumentiert, auf Bundesebene seien Mindestlöhne bislang nicht abschließend geregelt. Zudem sei die Möglichkeit der Einführung von Mindestlöhnen in der Bayerischen Verfassung ausdrücklich verankert.
Bayern ist eines der wenigen Bundesländer, in dem die Bürger Landesgesetze per Volksentscheid beeinflussen können. Ein erfolgreicher Volksentscheid läuft in vier Stufen: Zunächst müssen 25.000 bayerische Bürger den Antrag auf ein Volksbegehren unterschreiben. Eine Frist dafür gibt es nicht.
Anschließend prüft das Innenministerium den Antrag. Hat es rechtliche Bedenken, muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden. Hält das Gericht das Volksbegehren für verfassungsmäßig, müssen sich binnen zwei Wochen zehn Prozent der stimmberechtigten Bürger - rund 920.000 Menschen - in ihren Rathäusern in Unterschriftenlisten eintragen.
Gelingt auch das, sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor: Entweder setzt der Landtag das Anliegen direkt um. Wenn die Landtagsfraktionen das aber ablehnen, kommt es binnen drei Monaten zu einem Volksentscheid, bei dem alle Bürger an Urnen gerufen werden. Dabei gilt die einfache Mehrheit.
Eines der bekanntesten Beispiele eines erfolgreichen Volksentscheids war die Abschaffung des Bayerischen Senats im Jahr 1998. Auch gegen den umstrittenen Transrapid war im Frühjahr 2008 ein Volksbegehren initiiert worden. Bevor allerdings entschieden werden konnte, ob ein solches Begehren verfassungsgemäß sein würde, wurden die Pläne für die Magnetschwebebahn endgültig verworfen.
(sueddeutsche.de/ddp-bay/dpa/bica)
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Die neueste Antwort
Es existiert ein entsprechender Artikel in der Verfassung des Freistaates zum Thema Mindestlohn - und nun sagt des Verfassungsgericht, dass die Verfassung nicht in die Praxis umgesetzt werden kann ... macht sich jetzt eigentlich irgendjemand an die Arbeit, die Verfassung zu überarbeiten?
Opfer des Volksgerichtshofs
Von den rund 18.000 Verurteilten des Volksgerichtshofes (davon über 5000 Todesurteile) hier nur eine kleine Auswahl:
Berthold Graf Schenk von Stauffenberg Geschwister Scholl Robert Abshagen Walter Arndt Hans-Jürgen Graf von Blumenthal Eugen Bolz Klaus Bonhoeffer Bruno Binnebesel Alfred Delp Erich Fellgiebel Reinhold Frank Eugen Gerstenmaier Carl Friedrich Goerdeler Albrecht von Hagen Nikolaus Christoph von Halem Paul von Hase Robert Havemann Andreas Hermes Erich Hoepner Helmuth Hübener Kurt Huber Marie-Luise Jahn Jens Jessen - Friedrich Karl Klausing Erich Knauf Karlrobert Kreiten Rudolf Kriß Hans Conrad Leipelt Wilhelm Leuschner Max Josef Metzger E. O. Plauen Christoph Probst Siegfried Rädel Fritz Riedel Josef Römer Axel Rudolph Willy Sachse Karl Schapper Alexander Schmorell Friedrich-Werner Graf von der Schulenburg Fritz-Dietlof von der Schulenburg Eva Schulze-Knabe Bernhard Schwentner Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld Robert Stamm Willi Skamira Adam von Trott zu Solz Robert Uhrig Joseph Wirmer Eleonore Wolf Johannes Wüsten Peter Graf Yorck von Wartenburg Erwin von Witzleben
Siehe auch:
Furchtbare Juristen
Ist ja gut pira26, sie müssen nicht immer alles gleich rot anmalen, was über Ihren Verstand geht. Humor scheinen Sie ja auch keinen zu haben, wie man gerade sehen konnte.
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