Das Oberlandesgericht Nürnberg hat das Verfahren gegen den Holocaust-Leugner Richard Williamson vorläufig eingestellt - wegen eines Fehlers im Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft kann nun erneut Anklage erheben.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat das Verfahren gegen den als Holocaust-Leugner bekanntgewordenen Bischof der katholischen Piusbruderschaft, Richard Williamson, vorläufig eingestellt. Der Bischof war zunächst vom Amtsgericht Regensburg und später vom Landgericht Regensburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das OLG Nürnberg hatte sich als Revisionsgericht mit den vorausgegangenen Entscheidungen zu befassen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, schildere der Strafbefehl das Amtsgerichts Regensburg vom 22. Oktober 2009 "keinen hinreichend deutlichen Anklagesachverhalt". In dem Strafbefehl werde lediglich eine Vorbereitungshandlung und demnach ein (noch) nicht strafbares Verhalten des Bischofs angeführt. Konkret ging es in diesem Justizstreit darum, dass Bischof Williamson im Priesterseminar der Piusbrüder in Zaitskofen (Oberpfalz) gegenüber einem schwedischen Fernsehsender ein Interview mit der Holocaust-Äußerung gab. Im Strafbefehl fehle aber der Hinweis, wie und wo das Interview in Deutschland bekannt wurde. Dies ist nach Auffassung des Nürnberger Gerichts aber von "zentraler Bedeutung", weil entsprechende Äußerungen der Volksverhetzung so nur in Deutschland strafbar sind. Die Staatsanwaltschaft hat nun erneut die Möglichkeit, Anklage zu erheben.
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Das Verfahren gegen den Holocaustleugner Williamson wurde vorläufig eingestellt. (© dapd)
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(SZ vom 23.02.2012/wib)
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Zusammenfassend kann man also festhalten: Es mangelt der Anklageschrift bereits an einer ausreichend konkretisierten und unter Beweis gestellten Sachverhaltsschilderung. Und erst die 3. Instanz merkte dies.
Bekannt ist aber auch der "umgekehrte" Fall: der Sachverhalt ist völlig unstreitig und beinhaltet - jedenfalls objektiv - die Veruntreuung eines (runden) Millionenbetrages. Zur Anklage kommt es gleichwohl nicht. Auch darin liegt eine Handhabung des Legalitätsprinzips. Es ist also bis heute nicht geklärt, ob der Sachverhalt rechtswidrig und schuldhaft von den Verantwortlichen in die Tat umgesetzt wurde.
Erinnert sei an den bekannten Donaumarkt-Deal des Jahres 2005 in Regensburg: der staatliche (!) Grundstücksausschuss hatte maximal 900 Euro/qm im ausgewiesenen Sanierungsgebiet erlaubt; gleichwohl wurden für den Ankauf 1879 Euro bezahlt (Käuferin war die Stadtbau GmbH Regensburg als 100 % Tochter der Stadt R.).
Das zuständige Gremium mit dem Aufsichtsratsvorsitzende und OB Hans Schaidinger übermittelte seinerzeit der Öffentlichkeit u.a., der Preis sei deshalb so hoch, weil man ja nicht das Grundstück allein, sondern eine Firma kaufen würde (welche Eigentümerin der fraglichen Fläche war). Aus dem Handelsregister ergab sich freilich u.a. , dass die Firma sei Jahren notleidend war und nach in der MZ übermittelten Einlassung der Altgesellschafter am Rand der Insolvenz stand.
Aus dem Jahr 2010 stammt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in welcher die Voraussetzungen des Tatbestands der Untreue fein säuberlich konkretisiert sind.
In der Vergangenheit waren zwei Leitende Oberstaatsanwälte nicht in der Lage, wegen des mit Händen greifbaren Verdachts der Untreue Anklage u.a. gegen den CSU-Mann Schaidinger zu erheben. Wer die lapidaren Einstellungsverfügungen gelesen hat, weiß, was Bayern u.a. braucht: eine Justiz, die sich selbst verwaltet und die Weisungsgebundenheit der StA beendet.
Dies setzt freilich voraus, dass 2013 die CSU auf die harten Oppositionsbänke geschickt wird.
Rechtsanwalt Veits, Regensburg
dass sie Unfähig ist das Problem zu lösen oder gar kein Interesse an einer Lösung hat. Da helfen keine Untersuchungsausschüsse und ähnliches gegen Rechts, wenn das Rechtswesen wie der Nane schon sagt rechts ist.
Ja. ja, die Staatsanwaltschaft Regensburg mit ihrem früherem Chef, dem CSU-Mitglied Günter Ruckdäschel, (auch von Justizgreisen als "Hauruckdäschel" genannt) hat sich vertan. Immer forsch vorne weg. Den Staatsschutz fleißig beschäftigt, um Freunde zu schützen....und dann das.
Da kann ja die bayer. Justiz nirgendwo punkten. Wer im Justizapparat was wwerden wollte, geht schaudernd weg. Ein Großer : Dr. H.Prantl!
Wie immer im richtigen Leben spielen Formalitaeten eine wichtige Rolle, so auch hier. Das hat mit der Anschuldigung gegen diesen Mann wenig zu tun. Es ist nun einmal so wie es hier in der Zeitung gut beschrieben ist, der Staftatbestannt, der Leugnung des Holocaust ist nur in Deutschland eine Straftat. Warum das so ist spielt dabei nur eine Nebenrolle. Es ist aus diesen Grund nun einer der wichtigsten Punkte in einer Anklage, dass diese Leugnung in Deutschland vorgefallen ist. Da spielt der Ort und die Zeit dieser Tat die entscheidende Rolle. Das dieser Faktor bei der Strafanzeige keine Rolle gespielt hatte, dass kann fuer mich nur die Unwissenheit der beteiligten Persoen zu geschrieben werden.