Verfahren gegen Holocaust-Leugner Williamson:Prozess ohne Zeugen

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Der britische Bischof Richard Williamson hat den Holocaust geleugnet. Wegen Volksverhetzung will ihn die deutsche Justiz zur Rechenschaft ziehen. Doch der 73-Jährige wehrt sich dagegen. Das Verfahren geht nun schon in die fünfte Runde.

Vor fünf Jahren hatte der britische Bischof Richard Williamson auf deutschem Boden den Holocaust geleugnet. Seit dem verheerenden Interview für einen schwedischen Fernsehsender meidet der 73-Jährige die Bundesrepublik. Das Verfahren um seine Aussagen an diesem Montag schon in die fünfte Runde - und auch diesmal erschien der streitbare Ex-Bischof der erzkonservativen Piusbrüder nicht vor Gericht. Bei der Berufungsverhandlung vor dem Regensburger Landgericht wegen Volksverhetzung schickte der Brite erneut nur seine Anwälte.

Williamson war im Januar vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilt worden, weil er in einem TV-Interview die Existenz von Gaskammern und den Mord an sechs Millionen Juden durch die Nazis bestritten hatte. Wörtlich hatte er im Herbst 2008 im Priesterseminar der erzkonservativen Piusbruderschaft nahe Regensburg gesagt: "Ich glaube, dass die historischen Beweise gewaltig dagegen sprechen, dass sechs Millionen Juden vorsätzlich in Gaskammern vergast wurden als vorsätzliche Strategie Adolf Hitlers. (...) Ich glaube, es gab keine Gaskammern."

Dem 73-jährigen Bischof werde vorgeworfen, von der Verbreitung des Interviews über Schweden hinaus gewusst und diese auch gewollt zu haben, sagten die Verteidiger Williamsons zum Prozessbeginn. Der ehemalige Bischof bestreite dies jedoch. Die Äußerungen seien weder in Schweden noch in Großbritannien verboten, betonte Rechtsanwalt Andreas Geipel. Die anschließende Verbreitung unter anderem über die Internetplattform Youtube könne dem Briten nicht angelastet werden.

Aufregung bis hin zum Papst

Die Äußerungen hatten auch in der katholischen Kirche bis hin zu Papst Benedikt XVI. für Aufregung gesorgt. Benedikt hatte just zu diesem Zeitpunkt die Exkommunikation Williamsons aufgehoben. Erst im Vorjahr hatten die erzkonservativen Piusbrüder reagiert und ihren damaligen Bischof aus ihrer Gemeinschaft ausgeschlossen.

Die deutsche Justiz tut sich schwer mit einer Verurteilung. Im Juli 2011 hatte das Landgericht Regensburg in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen Volksverhetzung in Höhe von 6500 Euro bestätigt. Das Oberlandesgericht Nürnberg kassierte das Urteil im vergangenen Februar jedoch aufgrund von Verfahrensmängeln, sodass der Fall erneut beim Amtsgericht und in der abermaligen Berufung nun wieder beim Landgericht Regensburg landete.

Wesentlich neue Erkenntnisse sind in diesem Berufungsprozess nicht zu erwarten. So sind auch nicht die schwedischen Journalisten als Zeugen erschienen. Ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen hatte die schwedische Justiz abgelehnt. Die Äußerungen stellten kein Verbrechen dar, daher verstoße der Antrag gegen die schwedischen Rechtsprinzipien.

Williamson habe den schwedischen Journalisten ausdrücklich gebeten, das Interview nicht in Deutschland zu veröffentlichen, betonte Rechtsanwalt Geipel. "Sie wollen ja nicht, dass ich in Deutschland Ärger bekomme", soll der damalige Bischof gesagt haben. Außerdem hatte Williamson demnach wenige Stunden vor der Ausstrahlung versucht, diese zu verhindern. Dem war der Sender aber nicht nachgekommen.

Das Landgericht Regensburg hat einen zweiten Verhandlungstag am 23. September angesetzt. Dann ist unter anderem der Leiter des Priesterseminars in Zaitzkofen als Zeuge geladen, der das Interview vermittelt haben soll. An diesem Tag wird dann auch das Urteil erwartet.

© Süddeutsche.de/dpa/infu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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