Verbraucherschutz:SPD: Kontrollen müssen transparenter werden

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Im Streit um die Reform der Lebensmittelüberwachung in Bayern fordert der SPD-Verbraucherexperte Florian von Brunn eine neue Transparenz der Kontrollen. "Der Kunde muss schon an der Eingangstüre zu einem Lebensmittelladen, zum Bäcker oder zur Großmetzgerei sehen können, ob in dem Betrieb laut den offiziellen Kontrollergebnissen sauber gearbeitet wird", sagte der Landtagsabgeordnete am Dienstag in München. "Auch im Internet müssen die Kontrollergebnisse künftig abrufbar sein. Wir brauchen dieses scharfe Schwert, um die schwarzen Schafe der Branche zu bändigen."

Dänemark macht es seit vielen Jahren vor. Dort informiert ein Aushang am Eingang jedes Lebensmittelbetriebs über die Ergebnisse der jüngsten Kontrollen. Smiley-Symbole klären die Kunden auf einen Blick darüber auf, ob alles in Ordnung ist, oder ob sie mit Mängeln rechnen müssen. In Nordrhein-Westfalen sind sie demnächst so weit. Dort führen sie gerade ein Kontrollbarometer ein, das den Kunden ebenfalls über die Ergebnisse der Kontrollen informiert. "Nichts fürchten nachlässige Unternehmer mehr als Transparenz", sagt Brunn. "Dabei ist wichtig, dass Firmeninhaber nach der Beseitigung von Mängeln schnell erneute Kontrollen beantragen können, um Verbesserungen in ihren Betrieben zu dokumentieren."

In Dänemark ist laut der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch nach Einführung des Smiley-Systems die Beanstandungsquote bei Lebensmittelkontrollen deutlich zurückgegangen. In Deutschland weigern sich Bund und viele Bundesländer, vergleichbare Infosysteme zu etablieren. In ihrem Eckpunktepapier zur Reform der Lebensmittelüberwachung hält Bayerns Verbraucherministerin Ulrike Scharf (CSU) sogar die Veröffentlichung der etwa tausend überregional operierenden Lebensmittelgroßbetriebe für "nicht erforderlich", die von der neuen Zentralbehörde überwacht werden sollen, und spricht dabei abwertend von einer "Pranger-Liste". Außerdem fordert die Landtags-SPD einen Landesbeauftragten für Verbraucherschutz. Nach Vorbild des Datenschutzbeauftragten soll er vom Landtag gewählt und das Recht auf Akteneinsicht haben, damit er unabhängig arbeiten kann. "Und er soll einmal im Jahr berichten", sagt Brunn, "aber sich auch sonst jederzeit zu Verbraucherfragen äußern können."

© SZ vom 16.11.2016 / cws - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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