Verbraucherschutz:Kontrollbehörde für Lebensmittel

Lesezeit: 1 min

Zusätzliche Mitarbeiter sollen bessere Überwachung garantieren

Eine komplett neue Behörde, 70 zusätzliche Planstellen, Start am 1. Januar 2018: Umwelt- und Verbraucherministerin Ulrike Scharf (CSU) hat ihren Fahrplan für die Reform der Lebensmittelüberwachung und des Veterinärwesens in Bayern festgezurrt. Zwar erfüllt die Ministerin damit nur zum Teil die Forderung von Experten nach der Verlagerung der kompletten Lebensmittelüberwachung an die neue, unabhängige Behörde. Denn sie wird ausschließlich für die Kontrolle von Groß- und Risikobetrieben zuständig sein, also zum Beispiel für Hühnermastanlagen mit mehreren Hunderttausend Tieren. Die große Masse der kleinen und mittleren Firmen werde weiter von den Landratsämtern überwacht. Aber Scharf ist sich sicher: "Mit der Reform machen wir einen großen Schritt in Richtung Zentralisierung und Unabhängigkeit." Zumal sich nun die überfällige Rotation der Kontrolleure sehr viel leichter umsetzen lässt.

Die neue Zentralbehörde wird zwei Dienstsitze haben - einen im oberfränkischen Kulmbach, den anderen in Südbayern, der genaue Ort steht noch nicht fest. Insgesamt wird sie 90 Mitarbeiter zählen - neben den 70 neuen die 20 Spezialisten der Sondereinheit Lebensmittelüberwachung, die bisher am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) angesiedelt ist. Die Mitarbeiter werden in interdisziplinären Teams untergliedert, die Kontrollen werden künftig nach speziell ausgearbeiteten Risikoplänen erfolgen. Kriterien für sie werden etwaige Gesundheitsgefahren sein, die von den jeweiligen Unternehmen ausgehen, aber auch deren Größe, die Handelsbeziehungen, die Lieferketten und vieles mehr. Eine große Herausforderung ist die exakte Abgrenzung der Firmen, für die die Zentralbehörde zuständig sein wird, von denen, die in der Hoheit der Landratsämter bleiben. Sie soll bis Oktober feststehen. So wie auch die Kontrollpläne, nach denen die neue Behörde arbeitet. "Das alles ist nicht einfach", sagte Scharf. "Es handelt sich um eine rechtlich schwierige Materie, oberstes Gebot ist natürlich absolute Rechtssicherheit für die Zentralbehörde." Dazu muss der Landtag auch Gesetze ändern. Deshalb wird die Zentralbehörde erst zum 1. Januar 2018 ihre Arbeit aufnehmen. Anlass der Reform ist der Skandal um die niederbayerische Firma Bayern-Ei. Sie wird für einen europaweiten Salmonellen-Ausbruch mit wenigstens hundert Erkrankten und einem Toten im Sommer 2014 verantwortlich gemacht.

© SZ vom 05.08.2016 / cws - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: